2008-02-08
(AFP). Die Bundesanwaltschaft hat weitere Ermittlungsverfahren gegen Gegner des G8-Gipfels in Heiligendamm 2007 an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben. Nach Aussagen der Anwälte der Betroffenen gestern in Kiel halte demnach die Ermittlungsbehörde den Verdacht nicht länger aufrecht, die G8-Gegner hätten eine terroristische Vereinigung gegründet. Generalbundesanwältin Monika Harms ziehe mit dem Schritt offenbar die Konsequenz aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 4. Januar, das die Durchsuchungsaktionen der Bundesanwaltschaft als rechtswidrig bezeichnete. Die Zuständigkeit für die Aufklärung von Straftaten liege, weil kein Verdacht auf Bildung einer terroristischen Vereinigung vorliege, in der Verantwortung der Landesbehörden, hatte der BGH entschieden.