2008-01-29 

G8 Prozess wegen schweren Landfriedensbruch ufert aus

Der Rostocker Amtsrichter Schröder läßt einen Prozess gegen eine G8 Gegnerin ausufern, weil er keine Beweise für ihre Schuld findet.

Am Donnerstag, 31.1 findet ab 13 Uhr30 im Raum 223 der nun schon dritte Verhandlungstermin gegen eine G8 Gegnerin aus dem Rheinland vor dem AG Rostock statt. Ihr wird ein Steinwurf auf Polizisten während der Großdemo am Rostocker Stadthafen vorgeworfen, sowie Vermummung und Widerstand bei der Festnahme. Dafür droht ihr schlimmstenfalls eine Haftstrafe.
Schon bei dem ersten Termin am 7.1 zeigte sich die Beweislage nicht nur als sehr dünn, zwei auf Antrag der Verteidigung geladene Zeugen, sagten aus, daß sie während des fraglichen Zeitpunktes – vor der Verhaftung immer bei der Angeklagten waren und definitiv ausschließen konnten, daß sie einen Stein bei sich noch geworfen hatte. Im übrigen hatte sich die Situation zu diesem Zeitpunkt am Stadthafen schon beruhigt, den Zeugen erschien es daher umso unverständlicher, warum plötzlich ohne erkennbaren Grund eine Polizeitruppe in die Menge stürmte, 2 Personen zu Boden riß und die Angeklagte festnahm.

Die Zeugen der Anklage, zwei Berliner Polizeibeamte, verstrickten sich dagegen in eine Reihe von Widersprüchen. Während der festnehmende Beamte noch in seiner schriftlichen Äußerung zu Protokoll gab, er sei von der Demonstrantin bei der Festnahme gebissen und geschlagen worden, konnte er sich während der Vernehmung an nichts dergleichen erinnern. Auch der Steinwurf blieb nebulös, der Polizist konnte nicht sagen, wohin er geworfen wurde, er erinnerte sich lediglich, daß der Steinwurf von einer vermummten Person getätigt wurde. Zwar habe er diese Person die ganze Zeit im Blick gehabt, jedoch erst nach der Festnahme festgestellt, daß sie weiblich gewesen seie und nicht wie er vermutete, männlich.

Die Aussage des 2. Polizeizeugen, der in der schriftlichen Äußerung auch vom Steinwurf und Beißen bei der Festnahme berichtete, fiel während des ersten Verhandlungstermins völlig in sich zusammen. Diese Äußerungen, erläuterte er dem Vorsitzenden Richter Schröder, seien nicht das Ergebnis eigener Beobachtungen gewesen sondern nur das Ergebnis eines Gesprächs mit dem ersten Zeugen.

Obwohl die Polizei angab, daß das bei Verhaftungen immer filmende Dokumentationsteam durch Steinwürfe außer Gefecht gesetzt worden seie, es mithin keinen Film über diese Verhaftung gebe, tauchte dieser aufgrund eines Beweisantrages der Verteidigung in der 2. Verhandlung doch noch auf.
Auf diesem Mitschnitt ist zu erkennen, daß es sich um ein im fraglichen Zeitraum friedliches Demonstrationsgeschehen handelte und einzelne Polizeitrupps unvermittelt auf brutale Art zwei Festnahmen durchführen.

Äußerst einseitig gestaltete der Richter Schröder vor allem beim 2. Verhandlungstermin am 24.1 die Sitzung. Den Antrag der Verteidigung, die Wetterdaten von Rostock beizuziehen lehnte er ab, weil davon auszugehen sei, daß es warm war, mithin ein Aufsetzen der Kapuze und Mitführen eines Tuches nicht aus klimatischen, sondern aus Gründen der Gewaltbereitschaft erfolgte. Die Recherche der Verteidigung, daß die Tagestemperatur an dem Tag in Warnemünde im Schnitt lediglich 14 Grad betrug, kommentierte Schröder etwas bissig mit den Worten, daß die Anwältin nicht aus Rostock komme, daher wisse sie ja auch nicht, daß in Rostock das Wetter anders seie als in Warnemünde.
Auch die von der Verteidigung beantragte Vernehmung des damaligen Demonstrationsanmelders zu dem Beweiszwecke der Friedlichkeit der Situation vor der Verhaftung wurde nach mehrfacher verbaler Ablehnung durch den Richter erst auf Intervention der Staatsanwältin zugelassen. Diese bekam daraufhin aber auch das Recht, auf dem nun folgenden 3. Termin den Einsatzleiter des 1. Polizeizeugens zu vernehmen, um ihn zum Beispiel zu fragen, ob er gehört habe, daß der 1. Polizeizeuge gesagt hätte, daß eine vermummte Person einen Stein geworfen hätte.

Die Prozessbeobachtungsgruppe Rostock hat den Eindruck, daß, weil es dem Richter Schröder gemeinsam mit Staatsanwältin Krempel bislang nicht gelungen ist, sein offensichtlich schon feststehendes Urteil „Schuldig“ mit Beweisen abzusichern, er diesen Prozess auf Kosten der immer wieder extra anreisenden Angeklagten und ihrer Verteidigung bis zur Unübersichtlichkeit ausufern läßt, Zeugen vom Hörensagen als angeblich beweiskräftig einführt, Beweisanträge der Verteidigung aber unberücksichtigt läßt. Offensichtlich paßt ein weiterer Freispruch nicht mehr in die politische Landschaft, nachdem die letzten beiden G8-Prozesse mit 2 Freisprüchen endeten.

http://de.indymedia.org/2008/01/206729.shtml