2008-01-27 

Pressemitteilung von RA Daniel Wölky zum gescheiterten §129a-Verfahren

Pressemitteilung, 25.01.2007

Rechtsanwalt Daniel Wölky, Berlin

Wieder Tiefschlag für Generalbundesanwältin Monika Harms

Erneut musste die Bundesanwaltschaft ein Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung fallenlassen.

Die Bundesanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen politische Aktivisten aus Norddeutschland und Berlin wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB eingestellt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB und Brandstiftung wurden an die Staatsanwaltschaft Flensburg abgegeben.
Im Sommer 2007 wurden zahlreiche Durchsuchungen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin vorgenommen. Den elf Beschuldigten war vorgeworfen worden, an mehreren Brandanschlägen auf Bundeswehrfahrzeuge und Fahrzeuge von Rüstungsfirmen in Berlin und Bad Oldesloe beteiligt gewesen zu sein.

Die Bundesanwaltschaft musste unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des 3. Strafsenates des BGH in ähnlich gelagerten Fällen nun einräumen, dass die Anschläge objektiv nicht zur Schädigung des Staates geeignet waren. Eine terroristische Vereinigung liegt daher nicht vor.
Die umfangreichen Ermittlungen konnten weder eine besondere Bedeutung des Falles, noch die zunächst behauptete hochgradige Gefährlichkeit bestätigen. Insbesondere hat sich der Verdacht, dass der G8-Gipfel im Juni 2007 zum Anlass eines weiteren spektakulären Anschlags genommen würde, nicht bestätigt. Ebenso konnten keine Erkenntnisse zu weiteren geplanten Anschlägen gewonnen werden. Weil die Gefährlichkeit der angeblichen Gruppierung nicht erheblich sei, ist die Verfolgung der begangenen Straftaten durch den Generalbundesanwalt nicht länger geboten.
In diesem Verfahren wurden Personen der Mitgliedschaft in der behaupteten Gruppierung einzig deshalb verdächtigt, weil sie mit anderen Beschuldigten bekannt waren und sich politisch betätigten.
Der Beschuldigte Thomas W. erklärt: „Nur weil ich andere Beschuldigte kenne und politisch aktiv bin, wurde ich lange Zeit observiert und mein Telefon und mein Auto abgehört. Ohne einen einzigen stichfesten Beweis war ich, wie die anderen Betroffenen, von einer Totalüberwachung und Durchsuchungen betroffen. Der § 129a ist ein reiner Schnüffelparagraph und gehört endlich abgeschafft !“
Rechtsanwalt Daniel Wölky, Verteidiger vom Thomas W.: „Diese Art der Verdachtskonstruktion ist eine „Kontaktschuld“ und erinnert an die so genannte Sippenhaftung des 3. Reiches. So etwas ist dem bundesdeutschen Strafrecht fremd.“