2008-01-25 

Komitee für Grundrechte und Demokratie: Offener Brief an Innensenator Körting

Presseinformation

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie ruft mit anderen Gruppen anlässlich des 11. Europäischen Polizeikongresses zu einer Demonstration am 29. Januar 2008 in Berlin auf (vgl. auch http://www.grundrechtekomitee.de/ub_showarticle.php?articleID=263) In einem offenen Brief an den Innensenator Dr. Ehrhart Körting wenden wir uns heute (25.1.2008) gegen die grundrechtswidrigen Auflagen, die am 24. Januar 2008 vom Polizeipräsidenten erlassen wurden. Das Versammlungsrecht ist in einer “liberalen Demokratie ein geradezu notwendiges Grundrecht”, ein “Stück ursprünglich-ungebändigeter unmittelbarer Demokratie” (Konrad Hesse). Die erlasssenen "Einschränkungen dieses Grundrechts auf Versammlungsfreiheit entbehren jeder konkreten Begründung und sind unverhältnismäßig. Unspezifische Gefahrenprognosen werden aus willkürlich zusammengestellten Vermutungen und unzusammenhängenden Ereignissen abgeleitet – selbst zwei tragische Unfälle im Jahr 2002 in Köln beim Christopher Street Day und beim Rosenmontagszug werden zur Begründung herangezogen. Der “störungsfreie Ablauf des in der Kongresshalle stattfindenden Kongresses” scheint die Grundrechte aller anderen BürgerInnen auszuhebeln."

Gez. Elke Steven

Komitee für Grundrechte und Demokratie

Köln, 25. Januar 2008

Senator für Inneres und Sport Dr. Ehrhart Körting – per Fax –

Offener Brief

Sehr geehrter Herr Innensenator Dr. Körting,

Unter dem Titel «Sicherheit kostet Freiheit» wird am 29. Januar 2008 in Berlin eine Demonstration stattfinden, zu der auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie aufruft. Anlass dafür ist der 11. Europäische Polizeikongress – eine formell private Veranstaltung, organisiert durch einen Zeitungsverlag und gesponsort durch Firmen der Sicherheitsindustrie –, der zu diesem Zeitpunkt in Berlin stattfindet und an dem Sie auch selbst teilnehmen werden. Gegenstand des Protests ist insbesondere die Ausbreitung staatlicher Überwachungsmethoden, die sowohl im nationalen Rahmen der EU-Mitgliedstaaten als auch auf der europäischen Ebene rechtlich, politisch und polizeilich-organisatorisch verankert wurden und werden. Bürgerrechtsorganisationen quer durch Europa haben diese Entwicklungen in den letzten Jahren kritisiert.

Mit Befremden nehmen wir nun zur Kenntnis, dass dieser Demonstration einmal mehr grundrechtswidrige Auflagen gemacht werden. Diese bestehen insbesondere darin, dass die TeilnehmerInnen nicht in die Nähe jener Institutionen und Orte gelassen werden sollen, gegen die sich der Protest richtet bzw. an denen er sich entzündet. Ein solches Vorgehen ist in der Regel ein Vorzeichen dafür, dass auch beim Ablauf der Demonstration selbst die fast schon üblichen Einschränkungen zu erwarten sind: massive Vorkontrollen, ständige Videoüberwachung, Begleitung durch ein hohes Polizeiaufgebot, gegebenenfalls ein Spalier von PolizeibeamtInnen u.ä.m. – Vorkehrungen also, die den Demonstrationszug für die Bürgerinnen und Bürger am Straßenrand und auch für die Medien als ein gefährliches Ereignis erscheinen lassen. Die geradezu automatisch entstehenden, Gefahr und Bedrohung signalisierenden Presse- und Fernsehbilder kann man sich bereits jetzt ausmalen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie noch einmal an den Sinn der Versammlungsfreiheit des Artikels 8 Grundgesetz erinnern: Sie ist in einer liberalen Demokratie ein geradezu not-wendiges Grundrecht: ein «Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie», wie der frühere Verfassungsrichter Konrad Hesse sagte, und damit ein Korrektiv gegen die in Parteien und politischen Institutionen vorgeformte Meinungsbildung. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und ihre Unmittelbarkeit implizieren, dass es möglich sein muss, einen Zusammenhang zwischen den Ereignissen und dem Gegenstand des Protests einerseits und der Demonstration andererseits herstellen zu können – sowohl zeitlich als auch räumlich.

Es gibt keinen Grund, es den TeilnehmerInnen des Polizeikongresses und den ihn mitfinanzierenden Firmen der Sicherheitsbranche im weiteren Sinne die durchaus unangenehme Situation zu ersparen, sich politische Proteste anhören und den Protestierenden in die Augen sehen zu müssen. Die vom Polizeipräsidenten am 24. Januar 2008 erlassenen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit entbehren jeder konkreten Begründung und sind unverhältnismäßig. Unspezifischen Gefahrenprognosen werden aus willkürlich zusammengestellten Vermutungen und unzusammenhängenden Ereignissen abgeleitet – selbst zwei tragische Unfälle im Jahr 2002 in Köln beim Christopher Street Day und beim Rosenmontagszug werden zur Begründung herangezogen.

Der «störungsfreie Ablauf des in der Kongresshalle stattfindenden Kongresses» scheint die Grundrechte aller anderen BürgerInnen auszuhebeln.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert Sie deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass die Entscheidung Ihrer Behörde zurückgenommen und die Demonstration gemäß den Planungen der Anmelder zugelassen wird. Zweitens fordern wir sie auf, mit dazu beizutragen, dass die Demonstration in einem angstfreien Klima stattfinden und zu einer dringend nötigen öffentlichen Diskussion über die «innere Sicherheit» beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen Heiner Busch (Geschäftsführender Vorstand)