2008-01-19
Nach 15 Uhr haben in der Berner Innenstadt Versammlungen von Menschen stattgefunden.
Der Kommandant der Kantonspolizei, Dr. Stefan Blättler fasst die Zwischenorientierung der Situation in Bern zusammen.
1. Der Gemeinderat der Stadt Bern hat am 17. Januar auf Antrag der Kantonspolizei Bern die für die Kundgebung der Anti-WEF-Bewegung erteilte Bewilligung widerrufen. Grund für den Entscheid war die aktuelle Lagebeurteilung der Kantonspolizei und des Bundes (Dienst für Analyse und Prävention). Entscheidend für den Antrag der Kantonspolizei war:
- der Organisator hat sich öffentlich nicht von Gewalt distanziert
- nicht mehr regionale, sondern angekündigte nationale Militanz
- damit verbunden hohes Gewaltpotenzial.
2. Für die Kantonspolizei Bern hat die Ablehnung des Gesuchs - wie sie am Donnerstag und Freitag öffentlich kommuniziert hat - bedeutet, dass sie in diesem Zusammenhang keine Demonstrationen oder Spontankundgebungen tolerieren wird.
Der Auftrag des Gemeinderates hat zu folgender Entschlussfassung geführt: - sicherstellen, dass die Zufahrten auf Strasse und Schiene zur Stadt Bern überwacht werden
- keine Art von Demonstration tolerieren
- Straftaten erkennen und Straftäter ins Recht fassen
- auch auf Unvorhergesehenes reagieren können
- ordentliche Polizeidienstleistung im ganzen Kanton.
3. Ziel des Polizeieinsatzes ist die Gewährleistung der Sicherheit in der Stadt Bern und damit auch das Verhindern jeder Art von Demonstration mit konsequentem, selbstverständlich verhältnismässigem Handeln. Wie ebenfalls bereits kommuniziert, haben die Mittel der Kantonspolizei durch zusätzliche Kräfte aus dem Polizeikonkordat Nordwestschweiz verstärkt werden müssen. Der konkrete Mittelbedarf ergibt sich aus der jeweiligen Lagebeurteilung. Aus verständlichen Gründen können weder konkrete Angaben zur Stärke noch zum polizeitaktischen Dispositiv gemacht werden.
4. Einige bisherige Feststellungen - Nachdem schon am Donnerstagabend trotz fehlender Bewilligung erneut zu einer Demonstration aufgerufen worden ist, haben sich konkrete Erkenntnisse auf eine nationale Mobilisierung gezeigt. Das hat sich heute denn auch bestätigt. - Polizeilich festgestellt worden sind am Freitag und Samstag auch verschiedene Vorbereitungshandlungen, die auf einen gewalttätigen Charakter hinweisen. - Im Verlauf des Samstag Vormittags sind im Rahmen eines dichten Kontrollnetzes bereits mehrere Personen angehalten worden.
- Nach 15 Uhr haben auf dem Waisenhausplatz, auf dem Theaterplatz und auf dem Casinoplatz Ansammlungen von Menschen stattgefunden, die Demonstrationscharakter haben. Ein Teil der Demonstranten hat sich auch durch die Marktgasse verschoben. Die Kantonspolizei hat interveniert und gegen 100 Personen angehalten, darunter auch Führungspersonen aus der schweizerischen Aktivistenszene. Sie werden durchsucht, überprüft, ihre Identität wird festgestellt und sie werden zur Sache befragt; gegebenenfalls werden sie beim Richter verzeigt.
5. Das Handeln der Kantonspolizei beruht auf klaren gesetzlichen Bestimmungen. Gemäss kantonalem Polizeigesetz Art. 32 kann die Polizei Personen in Gewahrsam nehmen, wenn dies zur Verhinderung der unmittelbar bevorstehenden Begehung oder Fortsetzung einer erheblichen Straftat erforderlich ist. Dazu kommt Art. 260 Strafgesetzbuch Landfriedensbruch, also die Teilnahme an einer öffentlichen Zusammenrottung, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden. Dabei liegt gemäss Rechtsprechung Gewalttätigkeit auch dann vor, wenn physische Kraft nicht angewendet, sondern nur angedroht wird. Erforderlich ist, dass der Täter um den Charakter der Ansammlung weiss, was angesichts der klaren, schweizweit kommunizierten Behördeninformation im Vorfeld des heutigen Samstags gegeben ist.
Stapo BE
[http://polizeinews.ch/page/35732/6]