2008-01-05 

Karlsruhe: Terror um G8 unauffindbar. Frau Harms muss ihn das nächste Mal geschickter definieren

Berechtigter Jubel allenthalben: Polizei und Bundesanwaltschaft hätten alles nicht treiben dürfen, was sie schon Monate lang vor Heiligendamm feurig betrieben haben. Nicht Computer beschlagnahmen, nicht Haus durchsuchen, nicht vorläufig in Gewahrsam nehmen.

So wie das bundesgericht die Sache beurteilt, unterlagen die Behörden freudig einem bekannten Vorurteil: es könnten Aktionen mit einem gemeinsamen Ziel nur von einer Organisation durchgeführt werden, die genau noch einmal die Bundesanwaltschaft+ Kriminalamt wäre, bloß halt linksherum. Die Möglichkeit von Spontaneität wird schlicht ausgeschlossen.

Bild: 9. Mai 2007

Unvermeidlich entstehen deshalb ohne jede Unterbrechung eine terroristische und kriminelle Vereinigung nach der anderen- in den Köpfen der Untersucher.

Der Nachdruck auf dem Terrorismus kommt dabei nicht aus Dummheit, aber aus Bequemlichkeit. Über 129a ist alles erlaubt, was sonst doch noch auf Bedenken stieße. Ulla Jelpke weist in ihrer Presseverlautbarung mit Recht auf die Hinfälligkeit all der Beschwichtigungen hin, die immer mit dem Vorbehalt richterlicher Genehmigung trösten gegen alle Ängste vor polizeilichem Zugriff. Wie viel der wert ist, hat die aktuelle Razziensaison gezeigt: Offenbar kamen keinem einzigen Ermittlungsrichter beim Bundeserichtshof die Bedenken, auf die das jetzige Urteil sofort stieß.

Es lohnt sich, einen Blick in den Wortlaut des Urteils selbst zu werfen:

“Für die Durchsuchung von Wohnräumen und weitere strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, die in einem von der Bundesanwaltschaft geführten Verfahren am 09.05.2007 im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen Gegner des Weltwirtschaftsgipfels und Dritte durchgeführt worden sind, waren die Strafverfolgungsorgane des Bundes nicht zuständig.”

Wie man sich eben umständlich und gewissenhaft in diesen Kreisen auszudrücken pflegt.” Der Dritte Strafsenat des BGH hat nun entschieden, dass eine Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwalts, die Voraussetzung für die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ist, nicht gegeben war. “

Die Folgerungskette: Terroristische Vereinigungen müssten nach der Novellierung des Gesetzes zu 129a im Stande sein, den Bestand der Bundesrepublik oder anderer Staaten ernsthaft zu gefährden. Davon kann bei den diversen Steinwerfern und Cocktail-Bastlern natürlich keine Rede sein.

Wenn aber keine terroristische Vereinigung, dann auch keine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft.

Auch wird dem Vorgehen der G8-Gegner jede besondere Bedeutung abgesprochen, die ebenfalls einen Grund hätte abgeben können, dass Frau Harms den Fall an sich hätte ziehen dürfen..

Polizei, BKA undwer auch immer behalten natürlich ihre Datenernte. Vom Löschen der illegal gewonnenen Erkenntnisse ist keine Rede. Was man hat, das hat man -und kramt es bei Gelegenheit wieder vor.

Wichtig und bedenklich aber vor allem der Verweis auf die Landeskriminalämter und Landespolizeien, die durchaus hätten zugreifen dürfen, selbst wenn nur der Verdacht der Gründung einer “kriminellen (nicht terroristischen) Vereinigung vorgelegen hätte, ohne schon bewiesen zu sein.

Damit bieten sich den künftigen Verfolgern künftiger Verdächtiger zwei Wege, auf dem beschrittenen Weg trotz Kopfnuss weiterzutraben.

Einmal könnten über Schäubles Zentralisierungspläne in einem Art Bundes-FBI die einzelnen Landeskriminalämter so vernetzt werden, dass sie unter Umständen gemeinsam und schlagartig vorgehen könnten. Dagegen hilft das gegenwärtige Urteil dann nicht.

Oder- näherliegend- es wird im Rahmen der jetzigen law-and-order-Kampagne unter Mithilfe der einschlägigen Hetz-Medien ein solches Geschrei über Terrorismus erhoben, dass die Definitionen sich wieder verwischen. Ist das ideologissch durchgesetzt, wird auch die “Gefahr für den Bestand der Bundesrepublik” für Einzelrichter aller Art viel deutlicher zu erblicken sein. Und schon ist das nächste Heiligendamm-Manöver vorbereitet

Aktenzeichen : StB 12/07, 13/07 und 47/07

Quelle: Beck-news; Junge Welt,5.1.08; Ulla Jelpke -Presse-Erklärung
AutorIn: fg

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