2008-01-04 

Attac begrüßt Urteil des Bundesgerichtshofes und fordert Ende der Kriminalisierung politischen Engagements

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßt die Entscheidung des
Bundesgerichtshofs, wonach die Razzien vor dem G 8 Gipfel bei mutmaßlichen
Gipfelgegnern rechtswidrig waren.
“Nur drei Tage nach dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung ist
dieses Urteil ein wichtiges Signal”, so Sabine Zimpel aus dem
Attac-Koordinierungskreis. “Der BGH hat damit die Generalbundesanwältin
zurückgepfiffen und unserem Innenminister, der keine
Gelegenheit auslässt, Bürgerrechte zu beschneiden, eine wichtige
Nachhilfestunde gegeben” ergänzt Zimpel.

Berlin

Vier Wochen vor dem G8-Gipfel im Juni waren in einer Nacht- und
Nebel-Aktion Spezialeinheiten der Polizei auf die Anweisung des
Bundesanwaltschaft in 40 Privatwohnungen, Firmen und verschiedene
kulturelle und politische Einrichtungen eingebrochen.
“Diese Maßnahmen haben das Klima vor dem Gipfel massiv vergiftet und waren
ein bewusster Versuch, die Proteste zu kriminalisieren”, so Pedram
Shahyar, ebenfalls Mitglied des Attac Koordinierungskreises. “Das heutige
Urteil ist eine gute Gelegenheit, die Praxis massiver Polizei-Übergriffe
gegen politische Initativen und Einzelpersonen zu hinterfragen. Wir
fordern, dass der Strafrechts-Paragraph 129a abgeschafft wird, der
regelmäßig missbraucht wird, um politisches Engagement zu diskreditieren
und mit Polizeigewalt Kritikerinnen und Kritiker einzuschüchtern.
Demokratie funktioniert anders!”.

Ergänzend fordert Attac, dass die Geschädigten der Razzien entschädigt
werden.

Attac Pressemitteilung vom 4. Januar 2007