2008-01-04 

Rote Hilfe: Erneuter Dämpfer für die Bundesanwaltschaft: Razzien gegen Anti-G-8-Bewegung waren rechtswidrig

Mit der heute bekannt gegebenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) s
ind
den ausufernden Kriminalisierungsversuchen der Bundesanwaltschaft gegen die
außerparlamentarische Linke erneut deutliche Grenzen gesetzt worden.

Der BGH stellte in sehr deutlichen Worten klar: “Eine von den Beschuldigten
etwa
gebildete Vereinigung kann (…) nicht als terroristische Vereinigung
eingeordnet werden, was die Zuständigkeit des Bundes ohne weiteres begr
ündet
hätte.” Außerdem äußerte der 3. Strafsenat “nachhaltige Zweifel” da
ran, ob sich
“die beschuldigten Globalisierungsgegner tatsächlich zu einer Vereinigung
im
strafrechtlichen Sinne zusammengeschlossen haben”.

Flora

Im Klartext: Die Bundesanwaltschaft hat eine imaginäre kriminelle Vereini
gung
aus dem Hut gezaubert, um ihre massiven Kriminalisierungsversuche zu
rechtfertigen, Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Beschlagnahmungen
durchzusetzen und die globalisierungskritische Bewegung einzuschüchtern u
nd zu
spalten.

Bereits im vergangenen November hatte der BGH deutlich gemacht, dass die
Ermittlungen gegen die „militante Gruppe“ als angebliche „terroristis
che
Vereinigung“ der rechtlichen Grundlage entbehrten.

Der Terrorismusvorwurf dient seit der Einführung des §129a, der 1976 im
Zuge der
RAF-Prozesse durchgepeitscht wurde, als Vorwand, der den Ermittlungsbehör
den
nahezu jedes Mittel der Ausforschung, Einschüchterung und Kriminalisierun
g
linker Gruppen ermöglicht. Aufgrund der regelmäßig mehr als dürftig
en
Beweislage kommen nur die allerwenigsten 129a-Verfahren jemals überhaupt
zur
Anklage, obwohl der Paragraph den konkreten Nachweis irgendeiner Tatbeteili
gung
gar nicht nötig macht.

Wir fordern weiterhin die Einstellung sämtlicher Ermittlungsverfahren und
die
sofortige Abschaffung der §129, 129a und 129b.

Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.