2007-12-19
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN
Drucksache 5/998 28.11.2007
KLEINE ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE
ANTWORT
der Landesregierung
1. In wie vielen Fällen hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen
Personen anlässlich der Demonstrationen während des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm eingeleitet (bitte die jeweiligen einschlägigen Straftatbestände angeben)?
Bis zum Stichtag 15.11.2007 sind bei der Staatsanwaltschaft Rostock insgesamt
1.474 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel – dabei 1.368 Verfahren
mit bekannten Beschuldigten – eingeleitet worden. Den Beschuldigten sind schwerpunktmäßig Straftaten des Landfriedensbruchs, des schweren Landfriedensbruchs, der Körperverletzung, der gefährlichen Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte,
der Brandstiftung, der Nötigung, der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz zur Last gelegt worden.
2. In wie vielen Fällen wurden die Ermittlungsverfahren eingestellt (bitte die jeweiligen einschlägigen Einstellungsgründe angeben)?
Von den Verfahren gegen bekannte Beschuldigte wurden insgesamt 955 Verfahren
eingestellt.
Die Justizministerin hat namens der Landesregierung die Kleine Anfrage mit Schreiben vom
21. November 2007 beantwortet.
Dabei handelt es sich in 531 Fällen um Einstellungen, weil den Beschuldigten eine konkrete
Tatausführung oder -beteiligung nicht nachgewiesen werden konnte; in 242 Fällen um
Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts einer Straftat, wobei die Verfahren zur
Verfolgung des verbleibenden Verdachts einer Ordnungswidrigkeit an die zuständige
Verwaltungsbehörde abgegeben wurden; in 158 Fällen um Einstellungen wegen geringer
Schuld, in 21 Fällen um vorläufige Einstellungen, in denen die Erfüllung von Auflagen geeignet erschien, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen; in 3 Fällen um
Einstellungen, weil die zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu
erwartenden Strafe nicht erheblich ins Gewicht fiel.
3. In wie vielen Fällen wurde Anklage erhoben (bitte die jeweiligen einschlägigen Straftatbestände angeben)?
In 147 Verfahren wurde Anklage erhoben bzw. wurden verfahrensabschließende Anträge
gestellt (2 Anklagen zum Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht, 23 Anklagen zum Strafbzw. Jugendrichter, 10 Anträge im beschleunigten Verfahren sowie 112 Strafbefehlsanträge).
Wegen der einschlägigen Straftatbestände wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen,
da sich diese aus dem elektronischen Registratursystem der Staatsanwaltschaften nicht sicher
herleiten lassen.
4. In wie vielen Fällen wurden Personen rechtskräftig verurteilt (bitte die
jeweiligen einschlägigen Straftatbestände sowie Strafmaß angeben)?
Es wurden 46 Personen rechtskräftig verurteilt – davon 43 Personen zu Geldstrafen,
2 Personen zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 6 Monaten und 1 Person zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten, deren Vollstreckung jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wegen
der einschlägigen Straftatbestände wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen, da sich
diese aus dem elektronischen Registratursystem der Staatsanwaltschaften nicht sicher
herleiten lassen.
5. In vielen Fällen erfolgten Freisprüche?
In zwei Fällen.
6. In wie vielen Fällen wurden Rechtsmittel eingelegt?
Gegen neun Urteile wurden Rechtsmittel eingelegt.
7. Wie viele Strafanzeigen liegen derzeit gegen die BAO Kavala vor und
wie ist der Verfahrensstand (bitte die jeweiligen einschlägigen Straftatbestände angeben)?
Gegen Polizeibeamte sind zwischenzeitlich insgesamt 68 Verfahren registriert worden,
vorwiegend wegen des Verdachts einer Körperverletzung im Amt und des Verdachts einer
Freiheitsberaubung. 41 Verfahren sind gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. In einem
Fall ist Anklage wegen Versuchs der gefährlichen Körperverletzung erhoben worden. In
26 Verfahren dauern die Ermittlungen an.
8. Wie viele Strafanzeigen liegen in diesem Zusammenhang gegen die
Bundesregierung vor und wie ist der Verfahrensstand (bitte die jeweiligen einschlägigen Straftatbestände angeben)?
Es liegen zwei Strafanzeigen gegen ein Mitglied der Bundesregierung wegen Körperverletzung im Amt und versuchten Totschlags vor. Die Verfahren sind mangels zureichender
tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht solcher Straftaten eingestellt worden.
[http://www.landtag-mv.de/dokumentenarchiv/drucksachen/5_Wahlperiode/D05-0000/Drs05-0998.pdf]