2007-12-10
Rostock (dpa/mv) – Das Landgericht Rostock hat am Montag in einem Berufungsverfahren einen 21-Jährigen wegen eines Steinwurfs bei der Anti-G8-Demonstration im Rostocker Stadthafen Anfang Juni zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Gericht blieb damit unter dem Urteil des Amtsgerichts Rostock, das den Mann fünf Tage nach der Tat in einem beschleunigten Verfahren zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Stein hatte einen Polizisten im Rücken getroffen, unklar war aber, ob dieser verletzt wurde. Für den Angeklagten sprach laut Gericht, dass er im Landgericht zu Beginn des Berufungsverfahrens ein umfassendes Geständnis ablegte.
Berufungsprozess gegen G8-Steinwerfer vor Landgericht Rostock
Die juristische Aufarbeitung der gewalttätigen Ausschreitungen im Rahmen des G8-Treffens von Heiligendamm geht weiter.
Vor dem Landgericht Rostock beginnt heute (11.30 Uhr) der Berufungsprozess gegen einen 22-jährigen Spanier.
Er soll im Juni bei der Anti-G8-Demonstration im Rostocker Stadthafen wenige Tage vor dem Gipfeltreffen aus einer Menge von rund 300 Autonomen Steine gegen Polizisten geworfen haben. Ein Beamter sei dabei im Rücken getroffen worden. Das Amtsgericht hatte den Spanier deshalb zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Am Rande der ansonsten friedlichen Demonstration mit mehreren zehntausend Menschen war es zu einer Straßenschlacht zwischen rund 2000 militanten Autonomen und der Polizei gekommen.