2007-12-02 

Soligruppe: Zur Entscheidung des BGH über die Haftbeschwerde von Axel H., Florian L. und Oliver R.

Erklärung zur Entscheidung des BGH über die Haftbeschwerde von Axel, Florian und Oliver

Gestern hat der Bundesgerichtshof über die Haftbeschwerde der drei Antimilitaristen Oliver, Florian und Axel entschieden und damit über die Frage, ob der Antiterrorismus-Paragraph 129a, der deutsche Gesinnungs- und Ausschnüffelungsparagraph, weiter Haftgrund bleiben soll oder nicht.

Der Bundesgerichtshof ist der Anklage der Bundesanwaltschaft nicht gefolgt, sondern hat die den Inhaftierten vorgeworfene versuchte Brandstiftung an Bundeswehrlastwagen nicht als terroristischen, sondern als kriminellen Akt definiert. Wir freuen uns für die Gefangenen über die Konsequenzen dieser Entscheidung, nämlich dass die Haftbefehle – nach fast 4 Monaten Haft unter den Bedingungen des 129a – außer Vollzug gesetzt sind!

Bild:_ Schnippelbogen

Dennoch:

Wir protestieren gegen die Politik der Ausschnüffelung linker Szenen, die die Anwendung des 129a in diesem Verfahren ebenso wie in anderen laufenden 129a-Verfahren längst ermöglicht hat. Wir protestieren gegen die Politik der Überwachung, die mit massiver Bespitzelung, Strategien so genannter „präventiver Kriminalitätsbekämpfung” arbeitet, mit dem Ziel der Ausforschung linker Szenen und der Einschüchterung des politischen und persönlichen Umfeldes der Angeklagten.

Vor allem aber – und das steht im Zentrum unseres Protestes: Wir protestieren weiterhin gegen die in der Entscheidung des BGH aufrechterhaltene Kriminalisierung antimilitaristischen Widerstandes. Wir protestieren gegen die Unverhältnismäßigkeit dieser Entscheidung, dagegen, dass eine direkte Aktion des aktiven Abrüstens – der Versuch, Kriegsmaterial, unschädlich zu machen – als Verbrechen, als krimineller Akt eingestuft wird. Demgegenüber gelten die eigentlichen kriminellen Akte, die im Zuge von deutschen Kriegseinsätzen geschehen, insbesondere Angriffe auf Zivilbevölkerungen – genannt „Kollateralschäden” – als legitim und bleiben die dafür Verantwortlichen straflos.

Die Anti-Kriegs-Aktion, die Oliver, Axel und Florian vorgeworfen wird, verstehen wir als Beitrag zu antimilitaristischen Bewegungen und Friedensbewegungen, die seit dem Jugoslawienkrieg gegen deutsche Kriegseinsätze protestieren. Dieser Krieg etablierte neue Verhältnisse einer deutschen „Normalität” – er erinnerte aber auch so manche daran, dass es ein im Grundgesetz verankertes Recht auf Widerstand gegen völkerrechtswidrige Kriege gibt.

Seitdem haben wir es mit einer Normalisierung von militärischen Auslandseinsätzen zur Absicherung geopolitischer Strategien Deutschlands oder der EU in der Sicherung von Einflusszonen, Wirtschaftsmärkten und Rohstoffquellen zu tun – und auch mit einer schleichenden Militarisierung von Innenpolitik. Alles Tatsachen, die verschiedenste Formen des Widerstandes, antimilitaristische Kampagnen, Bewegungen und Aktionen notwendig machen:

Wir nehmen diese Militarisierung deutscher Außen- und Innenpolitik und die gleichzeitige unverhältnismäßige Kriminalisierung von antimilitaristischem Widerstand zum Anlass, um zu erklären: