2007-11-29 

Bundeswehr: Grundrechtsverstöße jenseits von Amtshilfe

Die Linke. im Bundestag
Pressemitteilung 29.11.2007

Die Bundeswehr hat die Amtshilfe-Ersuchen während des G8-Gipfels in Heiligendamm als Freibrief für einen der bisher repressivsten Militäreinsätze im Inland benutzt. Zu diesem Fazit kommt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, angesichts der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ihrer Fraktion (BT-Drs. 16/7221):

Die Bundesregierung gibt zu, dass die Bundeswehr-Tornados über den G8-Protestcamps Bilder von der BUND-Jugend, von den Duschanlagen und allgemein von Menschenansammlungen angefertigt haben. Mit dem angeblichen Zweck der Amtshilfeersuchen, “verdächtige Bodenmanipulationen” aufzuspüren, hat das offenkundig nichts zu tun.

Barbed Wire

Sämtliche Bilder wurden der Polizei zur freien Verfügung gestellt. "Die Auswahl der Bilder oblag der Besonderen Aufbauorganisation KAVALA und war nicht Aufgabe des Aufklärungsgeschwaders 51 “Immelmann”, erklärt die Bundesregierung. Aber: Auch Soldaten müssen selbstverständlich prüfen, ob ihre Tätigkeiten rechtskonform sind. Die Beobachtung der G8-Demonstranten jedoch verstieß gegen die Versammlungsfreiheit und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Was die Fennek-Spähpanzer der Bundeswehr alles ausgespäht und an die Polizei gemeldet haben, soll für alle Zeiten im Dunkeln bleiben: “Einzelne Meldungen sind nicht mehr nachvollziehbar, da diese während der Unterstützungsleistung nicht dokumentiert wurden.” Das ist schlichtweg eine Sauerei. Wenn die Bundeswehr schon in Grundrechte eingreift, muss sie gefälligst Rechenschaft darüber ablegen!

Auch andere Behauptungen geraten jetzt ins Wanken: Beispielsweise gab das Verteidigungsministerium noch Anfang Juli an, die Transporte von Polizisten durch Bundeswehrhubschrauber hätten nicht in Zusammenhang mit einem unmittelbaren polizeilichen Einsatz gestanden. Doch die Behauptung war eine reine Beruhigungspille: Weder hat die Polizeiführung entsprechende Zusicherungen gegeben noch hat die Bundeswehr sich erkundigt. “Die Prüfung innerpolizeilicher Maßnahmen obliegt nicht der Bundesregierung”, heißt es jetzt.

Für die demokratische und antimilitaristische Öffentlichkeit ist das Verhalten der Bundeswehr eine Herausforderung, in Zukunft auch gegen angebliche Amtshilfe-Einsätze auf die Straße zu gehen, um die Verfassung zu schützen:

Die Antwort der Bundesregierung finden Sie im Internet: http://www.ulla-jelpke.de/uploads/1607221_Bundeswehr_G8_Amtshilfe.pdf