2007-11-20
Die große Koalition plant eine leistungsgerechte Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen für deren Dienste beim Abhören von Telefongesprächen und E-Mails. Auch für die Erteilung von Auskünften über Bestandsdaten wie Name und Adresse von Anschlussinhabern sowie über nutzungsbedingte Verbindungs- und Standortdaten sollen höhere Ausgleichszahlungen vorgesehen werden.
Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD haben dazu einen Gesetzesentwurf[1] (PDF-Datei) zur Neuordnung der bestehenden Entschädigungsregeln vorgelegt. Im Kern geht es um eine Änderung des Gesetzes zur Vergütung und Entschädigung von Justizgehilfen (JVEG[2]).
Die Regierungsfraktionen begründen den Vorstoß mit dem Hinweis, dass durch die in den letzten Jahren erheblich gestiegene Anzahl von Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung die Unternehmen in immer stärkeren Maße in die Aufgaben staatlicher Stellen eingebunden würden. Die bisherigen geringfügigen Entschädigungssätze würde von der Branche zu Recht als "nicht angemessen" kritisiert. Insbesondere die Internetprovider stöhnen momentan[3] unter den sich abzeichnenden Zusatzkosten für die Bewältigung der Auflagen zur sechsmonatigen verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Verbindungsdaten[4], die der Bundestag vor einer Woche beschlossen hat. Aber auch andere Brancheverbände machen Druck[5]. Union und SPD hatten die Regierung daher eigentlich im September aufgefordert, binnen drei Monaten eine Entschädigungsregelung[6] vorzulegen. Allerdings scheinen sich die federführenden Ministerien damit weiter schwer zu tun, sodass die Fraktionen selbst tätig geworden sind.
Laut dem JVEG steht den unfreiwilligen Hilfssheriffs als Ausgleichszahlung eine Pauschale in Höhe von 17 Euro die Stunde nebst zusätzlicher Abrechnung der Verbindungsgebühren von Netzbetreibern zu. Die Koalition will mit dem Entwurf zwar bei Pauschalvergütungen bleiben, diese aber für einzelne Dienstleistungen unterschiedlich fassen und zum Teil deutlich erhöhen. Eine Entschädigung für die Investitionen in Überwachungsinfrastrukturen in Form von Hard- und Software ist nur bei der Heranziehung für Rasterfahndungen vorgesehen. Dafür müssen die Ausgaben dem Entwurf nach aber 10.000 Euro übersteigen. Bei einer Investitionssumme von bis zu 25.000 Euro sollen für jede Stunde der Nutzung dann 5 Euro gezahlt werden. Bei teureren Datenverarbeitungsanlagen sind bei der Notwendigkeit eines zusätzlichen Auswertungsprogramms 10 Euro pro Stunde oder andernfalls ein Ausgleich für verbrauchte Rechenzeit zu entgelten.
Für die restlichen Fallpauschalen haben die Fraktionen in einer Anlage eine genaue Preisliste vorgelegt. Sie sieht die Summe von 100 Euro für die Umsetzung einer Anordnung zum Abhören der Telekommunikation je Anschluss vor. Für Verlängerungen einer Maßnahme sind 35 Euro Entschädigung eingeplant. Dazu sollen Leitungskosten für die Übermittlung der Kommunikationskopien kommen, die bei einem abzuhörenden Analoganschluss auf 75 Euro, bei einem normalen ISDN-Anschluss auf 125 Euro, bei einem ISDN-Multiplexanschluss auf 775 Euro und bei einer zu überwachenden Breitbandverbindung auf 200 Euro angelegt sind. Für die Auskunft über Bestandsdaten bringt der Entwurf je angefragten Satz 18 Euro ins Spiel. Bei der einfachen Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten stehen 30 Euro pro Kennung auf dem Papier. Die komplexere "Zielwahlsuche" in allen Datensätzen nach Verbindungen, die zu einer bestimmten Nummer hergestellt wurden, soll mit 90 Euro abgegolten werden.
Eine Funkzellenabfrage bei der Nutzung von Mobiltelefonen, für die lediglich Ort und Zeitraum bekannt sind, kostet dem Entwurf nach im günstigsten Fall 60 Euro. Erfolgt die Auskunft für eine Fläche, schnellen die Preise bis zu 1100 Euro hoch. Diese Maximalsumme gilt dann, wenn die Entfernung der am weitesten auseinander liegenden Punkte mehr als 25 Kilometer beträgt. Für die Umsetzung einer Anordnung künftig anfallender Verbindungs- und Standortdaten in Echtzeit sind 100 Euro, für die Auskunft über den letzten dem Netz bekannten Aufenthaltsort eines Handys 90 Euro ausgewiesen.
Die Auswirkungen auf die Ausgaben der "Bedarfsträger" in den Sicherheitsbehörden lassen sich dem Entwurf zufolge "nicht ohne umfangreiche Erhebungen feststellen". Es sei mit Mehrausgaben zu rechnen, die aber durch die niedriger angesetzten Leitungskosten zumindest teilweise ausgeglichen werden könnten. In Kraft treten soll das Gesetz, gegen das vor allem der Bundesrat auf Basis seiner jüngsten Eingabe zu einer Novelle[7] der Entschädigungsgrundlagen Bedenken erheben könnte, am ersten Tag des zweiten Monats nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Mit den vorgeschlagenen Pauschalen bleiben Union und SPD deutlich hinter den konkreten Forderungen[8] zurück, die etwa die Branchenvereinigung Bitkom im Sommer vergangenen Jahres erhoben hat. Diese sahen etwa schon für die Einrichtung, Verlängerung und Umschaltung einer Abhörmaßnahme je Kennung 250 Euro vor. Für die einfache Abfrage von Verbindungsdaten pochte die Lobbyorganisation auf 130 Euro, für Standortdaten sollten die Ermittler 200 Euro hinblättern. Auch der Entwurf[9] für eine Novelle der Ausgleichszahlungen der Regierungsfraktionen unter Rot-Grün von 2005 sah größtenteils höhere Preise für die Überwachungshilfen vor.
Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:
* Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung[10]
(Stefan Krempl)
(jk[11]/c't) (jk/c't)
[1] http://dip.bundestag.de/btd/16/071/1607103.pdf
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/
[3] http://www.heise.de/newsticker/meldung/96162
[4] http://www.heise.de/newsticker/meldung/98747
[5] http://www.heise.de/newsticker/meldung/98680
[6] http://www.heise.de/newsticker/meldung/96010
[7] http://www.heise.de/newsticker/meldung/75207
[8] http://www.heise.de/newsticker/meldung/77430
[9] http://www.heise.de/newsticker/meldung/58903
[10] http://www.heise.de/ct/hintergrund/meldung/95584
[11] mailto:jk@ct.heise.de
[http://www.heise.de/newsticker/meldung/99162]