2007-11-18 

18.11.2007 Genua -- Heiligendamm

- Demonstrators Show Support for 25 Charged in 2001 Protests
- Neu: Auswertungstexte zum G8 2007
- 500 Menschen demonstrierten in Rostock gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür
- Rostock: Rangeleien bei Antirepressionsdemo
- Staatsanwaltschaft: G8-Strafverfolgung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
- Auswertung der Akten "militante Kampagne gegen G8"
- Der Stand des Verfahrens, Mitte November 2007
- Ein geheimnisvolles Dokument aus der Zukunft
- Einige der „Betroffenen vom 9. Mai“/ 129a: Fahr zur Hölle - 129a
- Presseerklärung der Verteidigung im § 129 a – Verfahren „militante Kampagne gegen den G8“
- Neu: Gemeintsindwiralle
- Der Spiegel: Gebildet, unauffällig, verdächtig

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Demonstrators Show Support for 25 Charged in 2001 Protests

People gathered in Genoa on Saturday, Nov. 17, to show solidarity with the 25 people currently on trial for devastation and sacking following the G8 protests in Genoa in 2001 and who face up to 225 years in prison.

According to the organizers between 50,000 to 70,000 people took part in the demonstrations in Genoa on Saturday, though the Italian authorities state between 30,000 to 35,000 people participated.

Matteo Jade is a member of the organizing committee for the demonstrations in Genoa. Carlo Bachschmidt is from the Genoa Legal Forum and is an admin consultant to the lawyers representing the 25 on trial. Both were at the protests on Saturday.

DW-WORLD.DE: Can you describe the situation there in Genoa today?

Matteo Jade: I don't want to be presumptuous, but it is really a fantastic situation here in Genoa today. When I left my house this morning there was an uncertain feeling in the air because both the authorities and most of the mainstream media had been saying for the past week that today was likely to be a protest full of incidents and violence ... and that it would have been a risky situation.

Despite this, from early this morning the areas where the protest would take place were cleared of rubbish bins and cars, thanks to the work of the local council.

A demonstrator hurls stones at police in downtown Genoa, Italy, Friday, July 20, 2001Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Genoa police were much less conspicuous in comparison with 2001

At this moment there is a river of people, of which many are locals from Genoa, and the best thing is that there are no banners or slogans representing one particular group or political party. There's just color and people and there is just one banner that marks the beginning of our march that reads "We are History."

It's a miracle that once again, as occurred during the G8 summit here in 2001, we have been able to recreate that sensation of togetherness between all the different factions within this movement. Again, the same people as were here in 2001 have reunited simply to say that we stand by the 25 currently on trial. Those 25 risk two centuries in prison and pay the price for all of us here again today."

Has there been a large police presence?

Of course the police are here, but they have been discreet. The arrangement with the police was that they would not be so visible -- not because they shouldn't be but because the situation doesn't merit it. For example, there's no helicopter flying above the protest and this for us is important from a psychological point of view because usually when these types of protests take place there are two or three helicopters that fly over head and do nothing but create a feeling of unease for us protestors.

The protest was delayed in Rostock, Germany, after a stand-off between police and protestors over whether the protestors could hide from being filmed by police. Did a similar situation occur in Genoa?

Fortunately we [the organizers] were very clear on this issue with both the city of Genoa and with the Italian Interior Ministry. The only problem has been that the trains have been arriving very late because the authorities have slowed down the arrival of people in order to reduce congestion at Genoa station. The last train arrived at 4 p.m., but the march is so long that people are still able to join it despite these delays.”

Why is it important to remember what happened during the G8 protests in Genoa in 2001?

It's important because in this moment there's people such as the magistrates and an entire system that wants to forget what really happened in Genoa in 2001 and re-write history by saying that the G8 protestors were a violent group that set the city on fire. For the first time in history in Italy the charge of devastation and sacking has been brought against a group of protestors. This is an absurd charge. In our opinion the real criminals are those who opened fire and killed.

Police watch as protesters block the roads around Heiligendamm, Germany, Wednesday, June 6, 2007. Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Protesters at June's G8 summit in Heiligendamm Heiligendamm also spanned the political spectrum

This is a protest against all of those people in politics, the media and the lawyers who want to re-write history saying that the July 2, 2001 was the day when a violent group of people destroyed the city. In reality it was a grand moment for Italy because it was one of the biggest protests this country has seen in the post World War II era and it was the first time different groups, from nuns to anarchists, came together to protest against the G8.

I think that it is really those in the G8 who cause the real devastation in the world. For this reason it's so important to be here in Genoa today because it is the only way we can try to stop them from re-writing history and to remind everyone that we are still here.

How important is it to have a protest happening in Rostock, northern Germany, at the same time?

It's really important because it's necessary for this movement to re-group and to continue to protest. It also gives this protest a European-wide feeling. Furthermore, Rostock is where the last G8 summit was held and today it's important to show the G8 that there are hundreds of people who think that there’s another way to do things and that another type of world is possible.

Why did you decide to take part in the protest?

Carlo Bachschmidt: It's an obligation for all of us who have been working for the past six years on the legal team for these 25 people on trial, and it's important that people know what really happened during the G8 protests, not only in the courtroom but on the streets.

During the trials of these 25 people charged with devastation and sacking, the prosecutors in Genoa have asked for penalties that amount to 225 years in prison. These are very serious charges in Italy. These charges are being defended not only because they effect 25 people, who did not necessarily cause damage during those two days but were there in the square during the protests, but because should a similar situation happen again then this same charge could easily be applied. This would greatly impose on the right to public protest in Italy.

[http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,2930858,00.html]

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Neu: Auswertungstexte zum G8 2007

Broschüre 'resistance inside', 96 Seiten, als pdf (5.4M): http://media.de.indymedia.org/media/2007/11//199944.pdf

resistance inside - Einblicke in das Innenleben einer Mobilisierung 2.0

Eine neue Broschüre mit 65 Auswertungstexten ist fertiggestellt mit Statements, Diskussionen, Kritik und Selbstkritik der radikalen Linken nach den Protesten in Heiligendamm. Bis auf den Einleitungstext sind alle nach dem 2. Juni erschienen und im Internet, Zeitungen oder Zeitschriften veröffentlicht.
Die Broschüre verzichtet weitgehend auf Bebilderung. Sie hat den Anspruch, wichtige Texte auf Papier gesammelt verfügbar zu machen und zu verstetigen. Damit wollen wir die weitere Auseinandersetzung inner- und außerhalb der radikalen Linken befördern. Viele Texte konnten leider nicht aufgenommen werden, sonst wäre ein Lexikon herausgekommen. Dennoch ergibt sich ein guter Überblick über Positionen und Inhalte.

Ihr könnt die Broschüre als pdf beidseitig im Copy-Shop ausdrucken lassen, dafür zahlt ihr zwischen 3 und 5 Euro. Oder ihr wartet bis sie als gedruckte Version auf dem JUKS, den Perspektiven-Tagen oder schon früher auf einem anderen gut sortierten linken Event ausliegt. Dann gegen Spende um 2 Euro.
Viel Spaß beim Lesen!

Editorial

Protest und Widerstand gegen das Treffen der G8-Staaten Anfang Juni 2007 haben unverhoffte Erfolge erzielt. Wer hätte gedacht dass es möglich wäre am Zaun zu rütteln? Trotz heftiger Emotionen nach dem 2. Juni ist es nicht zur Spaltung unter AktivistInnen gekommen, angesichts der Bewegungslosigkeit deutscher Linker ein Fortschritt. Nach Seattle und Genua ist Heiligendamm (und Rostock) Symbol geworden. Eine der wichtigen Fragen ist, wie sich die massive Beteiligung in zukünftige Kampagnen und Bewegungen, nicht nur gegen Gipfeltreffen, übersetzen läßt.
Polizei und Bundeskriminalamt schlugen seit dem Frühjahr 2007 eine härtere Gangart an. Mit teilweise überraschenden Ermittlungsmethoden wurde versucht linksradikaler Politik Einhalt zu gebieten, "Geruchsproben", Telefonüberwachung, Video-Observation und Peilsender in Stellung gebracht, darüberhinaus "Selbstbezichtigungsschreiben" von Direkten Aktionen per Textanalyse ausgewertet. Kampagnen-Themen, regionaler Bezug, ungewöhnliche Begriffe, semantische Gewohnheiten oder Rechtschreibschwächen werden dabei miteinander verglichen und Ähnlichkeiten herausgearbeitet. Gefundene Auffälligkeiten werden mit Personen-Daten, Videos oder Audio-Dateien aus Telefonüberwachung in polizeilichen Datenbeständen sowie Texten anderer Gruppen und Personen abgeglichen ("Data-Mining"). Auf diese Weise basteln Verfolgungsbehörden ein Profil eineR VerfasserIn, die dann weiter beschnüffelt wird.
In dieser Broschüre finden sich Texte die ab dem 2. Juni 2007 in Umlauf gebracht wurden. Sie versteht sich als Handreichung zum inhaltlichen "Data-Mining", als Auseinandersetzung mit Erfolgen und Kritik der Bewegungen gegen das Treffen der G8 in Heiligendamm.
Wegen Platzmangel haben wir auf viele Beiträge verzichtet (mehr z.B. unter www.gipfelsoli.org/Texte). Alle Texte sind in etwa chronologisch sortiert. Wir wünschen trotz kleinem Schriftsatz und engem Layout viel Spaß beim Lesen und spannende Erkenntnisse. Findet die Ähnlichkeiten und Unterschiede!

R.O.S.A.

Inhaltsverzeichnis

04 - Gewaltiger Protest oder Gewalt als Protest? - Rostocker Fußnote #4
06 - Linker Protest und Gewalt - SDAJ Lausitz
06 - Unsere Militanten - Commander Shree Stardust in junge Welt
07 - Rostock: Wer war Schuld? - Diff
08 - Dunkle Wolken ziehen auf... - Anonym
08 - „Das ist schief gelaufen“ - Tim Laumeyer in Zeitzünder
09 - „Wir lassen uns nicht verprügeln“ - Antifaschistisches und antiimperialistisches Aktionsbündnis
10 - Ist Gewalt radikal? - Michael Jäger in Freitag
10 - Schluss mit der aufgesetzten Gewaltdebatte - BUKO
11 - Kritik an Sicherheitshysterie von Behörden und Politik - Antifaschistische Linke Berlin
11 - Militanz statt Pflastersteine - Damiano Valgolio in junge Welt
12 - FAQs zu Rostock - Mani Stenner
14 - „Victory: The G8 has been blocked in!“ - MediaG8way
14 - Helfer sind keine Zielscheiben - Arbeitsgemeinschaft Feuerwehr e.V.
15 - Die Wiederkehr des Mobs - Klaus Behnken in Jungle World
16 - „Nennen Sie es Hooliganismus“ - Michael Kronawitter in Stern
17 - Ins Schwarze treffen! - John Doe in Jungle World
18 - Are we winning? - Turbulences
20 - Die Faust öffnen! - Jochen Stay in Jungle World
20 - Hexenjagd auf G8 Gegner und radikale Linke! - Trotzkistische Fraktion
21 - eine schwalbe macht noch keinen sommer - one of us
23 - Den Anspruch haben, nicht blöd zu werden - Geronimo in junge Welt
25 - 1:0 für die Bewegung - Get the spirit of Rostock - Radikale Linke Nürnberg
26 - Der „Schwarze Block“ - Horst Stowasser in Graswurzelrevolution
27 - Der G8-Prozess als erfolgreich politische Imagination - Ulrich Brand
30 - Gegen den schwarz-rot-goldenen Block und sein gewalttätiges Gewaltmonopol - AntiG8-Bündnis Köln
30 - „Steine in Rostock waren falsch“ - Olaf Bernau und Sven Giegold in taz
32 - Staatsmacht, Ohnmacht und bürgerliche Medien - Christine Buchholz
33 - a. anti. antikapitalista - Companer@s aus der Calisse Brigade
35 - Nach dem Gipfel - Eine Anti - G8 - Nachbereitung - Gegeninformationsbüro
36 - Auswertung der Proteste - Antifaschistische Linke Berlin
37 - Verheiligendammt seien die G8 - Free Association
40 - Interview mit G8-GegnerInnen - Swing #147
42 - „Blockierer spielen Katz und Maus mit Polizei!“ - Swing #147
43 - Five Fingers Beat 16,000 G8 Cops: Are we winning again? - Ben Trott
45 - Notes on Why it Matters that Heiligendamm Felt like Winning - Ben Trott
47 - Was geschah in Rostock wirklich? Viele Fragen und Wiedersprüche - Marius Heuser und Ulrich Rippert
49 - Mit welchen Methoden den Widerstand aufbauen? - SAV
50 - Was attackiert Attac? - AG Globale Soziale Rechte (Attac Berlin)
52 - Wir nehmen uns unser eigenes Recht - Christoph Kleine in Soz
53 - Wer sind hier eigentlich die Clowns? - Markus Mohr in Antidot
54 - Nachlesen statt Vorlesen - Andreas Hetzer in ila
55 - (Heiligen)Dammbrüche - Ulf Baumgärtner in ila
56 - Symbolik und Wirklichkeit der G8 Proteste - G8-AktivistInnen Amsterdam
57 - Pink , schwarz, piratisch - Alex Foti
58 - Black Block Forever - massen&militanz
60 - „Es hilft nur Gewalt, wo Gewalt herrscht“ - Anton
62 - Reflexions on Rostock - The Others
65 - Eine Antwort - bojan r.
66 - Ins Schwarze getroffen - Einige aus dem Anti-G8-Bündnis Köln
67 - Falsche Kritik, famose Krawalle - Anonyme Linksradikale Gruppe
68 - Betrachtungen zur linksradikalen Mobilisierung - Die rosa roten Panterchen
70 - Demo 2.6. in Rostock aus autonomer Sicht - United Colors of Resistance
72 - Wenn der Staub sich legt oder: Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend - Interventionistische Linke
74 - Mythos Heiligendamm - Gregor Samsa
76 - Bodies and Barricades - Association for Autonomy
79 - Zwei Siege auf einmal? Das geht nun wirklich nicht! - Tadzio Müller und Kriss Scholl
80 - Von Steinen und Blumen - Briefwechsel zwischen John Holloway und Vittorio Sergi
86 - Bilanzversuch zu den Aktivitäten rund um Flucht und Migration - h., kein mensch ist illegal
88 - Paula erklärt sich - Paula
89 - Wälder, Wiesen und wünschenswerte Widerstandswirkungen - FelS
90 - G8 und die Diskussionen nach dem 2.6. 2007 - Mustafa, Yilmaz & Ibrahim
92 - „Sooner or later you will all be in trouble.“ - Balkan Anarchists of Northern Europe
94 - Wie weiter nach Heiligendamm: Klima oder ‚Mehrsäulen‘-Camp!? - Anonym
95 - Militante Praxis - AK Vermittlung

resistance_inside@so36.net

[http://de.indymedia.org/2007/11/199942.shtml]

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500 Menschen demonstrierten in Rostock gegen Überwachungsstaat und Justizwillkür

Pressemitteilung Antirepressionsbündnis Rostock vom 18.11.07

Gestern demonstrierten 500 Menschen in der Rostocker Innenstadt gegen Überwachungsstaat und Juastizwillkür. Anlaß waren die 1500 gegen G8 -Gegner aufgenommenen Ermittlungsverfahren. Davon erwiesen sich laut Auskunft der Staatsanwaltschaft inzwischen 1100 als haltlos und mußten eingestellt werden. In Redebeiträgen kritisierten Vertreter von der Roten Hilfe und vom Rostocker Antirepressionsbündnis, daß offensichtlich Unschuldige monatelang im Visier der Ermittlungsbehörden waren. Die Ermittlungsverfahren sind offensichtlich konstruiert worden, um im Nachhinein eine Legitimation für die während des Gipfels erfolgten Massenfestnahmen zu erhalten. Die DemonstrantInnen forderten eine Aufklärung dieses Justizskandals und ein Einschreiten der Justizaufsicht wegen der Verfolgung Unschuldiger.

Die DemonstrantInnen betonten, daß sich die G8-Polizeitruppe Kavala und die eingesetzten Sonderstaatsanwälte wie ein Staat im Staate aufführen und sich jeglicher Kontrolle entziehen.

In weiteren Redebeiträgen bezogen sie Stellung gegen die jüngst verabschiedete Vorratsdatenspeicherung und gegen die Verfolgung von GipfelgegnerInnenn und AntimilitaristInnen mittels des Antiterrorparagraphen 129 a. Auch das Vorgehen der Polizei gegen ausländische Menschen wurde auf der Demonstration angeprangert. Viele hier lebende Menschen sind durch Abschiebung vom Tode bedroht. Viele sterben bei dem Versuch nach Deutschland zu kommen oder werden durch die unzumutbaren Zustände in deutschen Flüchtlingslagern in den Selbstmord getrieben.

Der Demonstrationszug konnte erst mit einstündiger Verspätung beginnen, weil die Polizei die Auflagen bzgl. der Vermummung sehr restriktiv auslegte. So wurde es den DemonstrantInnen untersagt, die Transparente in Kopfhöhe zu tragen. Auch die in dem Auflagenbescheid vorgesehene Kann Bestimmung, nach dem die Ordner auf Zuverlässigkeit überprüft werden können, wurde von der Polizei restriktiv umgesetzt. Die Demonstrationsleitung hatte schon im Vorfeld ein besonneneres und sensibleres Verhalten von der Polizei eingefordert, da sich diese Demonstration ja gerade gegen Überwachung und Kontrolle richtete. Die Veranstalter werden in der nächsten Woche aufgrund dieses völlig uneinsichtigen Verhaltens der Polizei vor das Verwaltungsgericht ziehen, um für zukünftige Demonstrationen die Rechtswidrigkeit dieser Auflagen feststellen zu lassen.

Die Demonstration führte danach an der Polizeiwache, der G8 Gefangenensammelstelle, der Staatsanwaltschaft und dem Amtsgericht vorbei. Dort brachten die DemonstrantInnen in Redebeiträgen ihren Ärger vor allem über die Kriminalisierung des G8-Protestes mittels größtenteils erfundenen strafrechtlichen Vorwürfen zum Ausdruck.

Kurz vor Ende der Demonstration kam es noch zu einem völlig unverhältnismäßigen Polizeieinsatz. Die aufgrund der Größe der Demonstration sichtlich überforderte Polizeieinsatzleitung, deren zentrales Ziel es war, die Demonstration zu kontrollieren und im Spalier durch Rostock zu begleiten, hatte ein Problem damit, daß die DemonstrantInnen auf der Doberaner Straße ein 30 Meter langes Stück des angemeldeten Weges rannten anstatt im Schrittztempo zu gehen. Da die aufgrund schwerfälliger Rüstung langsamere Polizei Gefahr lief, den Anschluß an die Demonstrationsspitze zu verlieren, knüppelte sie auf die Demonstrationsspitze ein und verletzte dadurch und mit dem eingesetzten Reizgas mehrere VersammlungsteilnehmerInnen.

Während der Demonstration wurde eine Liveschaltung zu der zeitgleich stattfindenden Demonstration in Genua aufgebaut. Auch dort wurde gegen die Repression im Folge des G8 Gipfels demonstriert. 100.000 DemonstrantInnen protestierten gegen die von der Staatsanwaltschaft beantragten 225 Jahre Haft für 25 GlobalisierungskritikerInnen.

Das Rostocker Antirepressionsbündnis wertet die Demonstration, die mit 500 TeilnehmerInnen deutlich größer war als erwartet, als Erfolg, „Es ist gelungen, die skandalösen Machenschaften von Kavala und der Justiz in eine breitere Öffentlichkeit zu transportieren“, so ein Sprecher des Antirepressionsbündnisses.

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Rostock: Rangeleien bei Antirepressionsdemo

(Rostock) Etwa 400 Menschen demonstrierten heute in der Rostocker Innenstadt. Sie protestierten gegen die Repressionen im Zuge des G8-Gipfels und gegen den Ermittlungsparagraphen 129a (StGB). Bereits zu Beginn kam es zu Rangeleien mit den Einsatzkräften. Insgesamt wurden während der Demonstration gegen den Überwachunngsstaat mehr als ein Dutzend Teilnehmer verletzt.

Um 14:00 Uhr hatten sich die teils aus Berlin, Hamburg, Kiel, und Teilen Mecklenburg - Vorpommerns angereisten Teilnehmer am Saarplatz versammelt. Mehere Redebeiträge problematisierten das Vorgehen staatlicher Organe im Zusammenhang mit der gerichtlichen Aufarbeitung der G8-Proteste. Hunderte Menschen hatten nach dem Juni 2007 in Rostock Strafbefehle erhalten. Die meisten Vorwürfe stellen sich bis heute als an den Haaren herbeigezogen dar. So wurden etwa Leute belangt, die an beliebiger Stelle in Rostock mit Sonnenbrillen aufgegriffen worden waren. Viele Strafbeträge, so der Vorwurf, würden absichtlich klein gehalten werden. Aus Scheu vor den hohen Anreisekosten und dem Zeitbedarf für das hiesige Amtsgericht, verzichten viele auf Rechtsmittel und zahlten lieber die relativ geringen Geldstrafen. So werde dann eine Statistik erstellt, die dann von hunderten verfolgten Straftätern zu berichten weiß, vermuteten Redner.
Um sich gegen diese Kriminalisierung zu wehren, hatten sich vor allem Angehörige der Antifaszene in der Hansestadt versammelt. Auch "Ultras" des FC Hansa Rostocks beteiligten sich an der Veranstaltung. Zuvor hatte die Polizei die Versammlungsleiterin im Auflagenbescheid aufgefordert die Teilnahme gewaltbereiter autonomer Gruppen der Polizei zu melden, wenn sie davon Kenntnis erhalten sollte. Daraufhin rief sie etwaige Gruppen auf, sich gegebenfalls bei der Polizei zu melden.
Gut gelaunt hätte so losgehen könnnen, jedoch vertrat die Polizei die Ansicht, dass nicht alle Auflagen der Demo erfüllt worden seien. Nach längerer Verzögerung versuchte die Demonstration ohne weiteren Zeitverzug loszulaufen. Die Polizei konnte den Durchbruch verhindern. Danach führte sie schnell Verstärkung heran. Diese Gruppe bestand aus einer kleinen Anzahl überwiegend der Pension nahestenden Beamten. Die Zwischenkundgebungen vor der Wache der Bundespolizei, der GESA (Gefangensammelstelle - die während des G8 überbelegt war), dem Sitz der Staatsanwaltschaft sowie vor dem Rostocker Amtsgericht verliefen, als man dann nach zweistündiger Verspätung losgelaufen war, ohne Zwischenfälle.
In der Nähe des Naziladens ECC (East Coast Corner) kam es zu Zusammenstößen. Die Polizei setzte massiv Schlagstöcke und Pfefferspray gegen die Demonstranten ein. Auf der Doberaner Sraße hatte sie die Demospitze nach einer kleinen Sprinteinlage der Demo angegriffen. Dabei wurden mehrere Menschen durch Reizgas verletzt. Auch auf dem Doberaner Platz kam es zu einem Angriff der Polizei. Ein Angehöriger der rechten Szene hatte versucht, die Teilnehmer aus nächster Nähe abzulichten. Daraufhin kam es zu einer handfesten "Debatte" mit der Person. Die Polizei griff daraufhin erneut die Demo massiv an. Auch hier wurden mehrere Personen verletzt.
Konfliktmanager der Polizei fielen zuvor bereits auf, als sie Teilnehmern drohte: "die Fresse zu polieren". Liveschaltungen nach Genua, aus denen man erfuhr das dort Zehntausende gegen Repression auf die Straße gingen, sorgten für gute Laune. Erst gegen 18:30 Uhr löste sich die Veranstaltung auf.

[http://de.indymedia.org/2007/11/199718.shtml]

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Staatsanwaltschaft: G8-Strafverfolgung nach rechtsstaatlichen Grundsätzen

Staatsanwaltschaft Rostock tritt anders lautenden Presseveröffentlichungen entgegen

Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft Rostock belegen eine in jeder Hinsicht gesetzeskonforme Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel.

Bis zum Stichtag 15. November 2007 sind bei der Staatsanwaltschaft Rostock insgesamt 1.474 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel - dabei 1.368 Verfahren mit bekannten Beschuldigten - eingeleitet worden. Hiervon sind insgesamt 1.265 Verfahren - dabei 1.167 Verfahren mit bekannten Beschuldigten - erledigt worden. Den Beschuldigten sind schwerpunktmäßig Straftaten des - teilweise schweren - Landfriedensbruchs, der - teilweise gefährlichen - Körperverletzung, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, der Brandstiftung, der Nötigung, der Sachbeschädigung, der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zur Last gelegt worden.

In 147 Verfahren hat die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage erhoben bzw. Anträge gestellt, die einer Anklageerhebung entsprechen. Im einzelnen handelt es sich um 2 Anklagen zum Schöffen- bzw. Jugendschöffengericht, 21 Anklagen zum Straf- bzw. Jugendrichter, 10 Anträge im beschleunigten Verfahren sowie 112 Strafbefehlsanträge. Inzwischen sind 44 Personen rechtskräftig verurteilt worden - davon 41 Personen zu Geldstrafen und 3 Personen zu Freiheitsstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Die bislang höchste, noch nicht rechtskräftig aus geurteilte Einzelstrafe ist eine Freiheitsstrafe von 9 Monaten.

In zwei Fällen erfolgten jeweils Freisprüche von Tatvorwürfen des Verstoßes gegen § 17a Versammlungsgesetz, nachdem die Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft am Ende der Beweisaufnahmen in der Hauptverhandlung vor dem Strafrichter nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt waren. In einem dieser Fälle ließ sich dem Angeklagten nach seinem Bestreiten die Täterschaft anhand der vorhandenen Bilddokumentation nicht mit einer für die Verurteilung erforderlichen Sicherheit nachweisen. In dem zweiten Fall hatten sich die Verfahrensbeteiligten mit der juristisch umstrittenen Frage auseinanderzusetzen, ob der von dem Angeklagten verwendete Gebissschutz als Schutzwaffe anzusehen war. Bei dem von dem Angeklagten konkret verwendeten Exemplar hat die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nach Beweisaufnahme eine solche Eigenschaft unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Im Zweifel für den Angeklagten" verneint. Die Staatsanwaltschaft, die stets zur Objektivität verpflichtet ist, kam auch in diesen beiden Fällen ihrem gesetzlichen Auftrag insoweit nach, als die Sitzungsvertreter nach ihren Überzeugungen auf Freisprüche hingewirkt haben.

Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft Rostock von den Verfahren gegen bekannte Beschuldigte insgesamt 955 Verfahren eingestellt. Dabei handelt es sich in 531 Fällen um Einstellungen, weil den Beschuldigten eine konkrete Tatausführung oder -beteiligung nicht mit einer für die Anklageerhebung ausreichenden Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden konnte.

In 242 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Verfahren eingestellt, weil sich nicht der Verdacht einer Straftat, sondern einer Ordnungswidrigkeit bestätigt hat; diese Verfahren sind daher zur weiteren Verfolgung als Bußgeldsache an die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde abgegeben worden. In 158 Fällen hat die Staatsanwaltschaft Verfahrenseinstellungen wegen geringer Schuld angeordnet.

In weiteren 21 Fällen erfolgten Einstellungen unter Auflagen wie zum Beispiel Geldbußen an gemeinnützige Einrichtungen. In 3 Fällen wurde von der Strafverfolgung abgesehen, weil die zu erwartende Strafe neben einer anderen bereits verhängten oder zu erwartenden Strafe nicht erheblich ins Gewicht fiel. Weitere 65 Ermittlungsverfahren sind durch Verbindungen mit anderen Verfahren oder Abgaben an andere Staatsanwaltschaften erledigt worden, Letzteres vornehmlich in den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaften am Wohnort jugendlicher Beschuldigter für die hier fortan für geboten erachtete Strafverfolgung zuständig sind.

Gegen namentlich bekannte Polizeibeamte hat die Staatanwaltschaft Rostock insgesamt 64 Verfahren eingeleitet, vorwiegend wegen Tatvorwürfen der Körperverletzung im Amt und Freiheitsberaubung. Von diesen sind bislang 38 Verfahren erledigt worden, wobei es sich mit einer Ausnahme um Einstellungen handelt, weil die Strafanzeigen unbegründet oder die behaupteten Straftaten nicht nachzuweisen waren. In einem Fall hat die Staatsanwaltschaft gegen einen von Kollegen angezeigten Polizeibeamten aus Bayreuth Strafrichteranklage wegen Versuchs der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Dank der sorgfältigen Beweissicherungsmaßnahmen und -auswertungen der G8-Polizei "Kavala" und der anschließend bis Ende Oktober gebildeten "AG Folgemaßnahmen" haben die Staatsanwaltschaft Rostock und die Gerichte die G8 Straftaten im Ergebnis konsequent und mit Augenmaß geahndet.

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Was nicht passt, wird passend gemacht!
Auswertung der Akten "militante Kampagne gegen G8"

(Aktenzeichen 2 BJs 10/06-2)
Oktober 2007
Einleitung

Am 9. Mai 2007 durchsuchten Bundesanwaltschaft (BAW) und Bundeskriminalamt (BKA) zahlreiche Wohnungen und andere Räumlichkeiten in Berlin, Bremen, Hamburg und Land Brandenburg. Anlass war das Ermittlungsverfahren 2 BJs 10/06-2 der BAW gegen zuletzt 18 Personen "wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung gemäß §129a StGB u.a. (Militante Kampagne zum Weltwirtschaftsgipfel (G8) 2007 in Heiligendamm)".
Vorgeworfen werden dieser Vereinigung diverse v.a. Brandanschläge in den Regionen Hamburg und Berlin zwischen 2005 und 2007.
Die Razzia fand wenige Wochen vor dem besagten G8-Gipfel statt.

Mitte Juni 2007 übermittelte die BAW im Rahmen der Akteneinsicht einen "Auszug" der Ermittlungsakten. Dieser umfasste 33 Ordner mit rund 10.000 Seiten, die den Zeitraum bis kurz vor den Durchsuchungen betreffen. Ende August kamen noch einmal zwei "Sonderordner" dazu, die kriminaltechnische Gutachten zu Brandanschlägen und Bekennerschreiben (im amtsdeutsch Selbstbezichtigungsschreiben, SBS) enthalten.

Die Auswertung dieser Akten gliedert sich in zwei Abschnitte.

Im ersten Abschnitt wird das gesamte Verfahren, soweit es bekannt ist, dargestellt - beginnend bei den Aktivitäten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im Jahr 2000. Im zweiten Abschnitt werden aus den bekannten Akten zusammenfassende Schlussfolgerungen gezogen und wichtige Details aufgearbeitet.

Bitte entschuldigt den Stil dieses Textes. Wer wochenlang Ermittlungsakten durchackert, fängt irgendwann an, genauso sperrig zu formulieren wie die deutschen Beamten (einige unsachliche Ausbrüche vor allem in Fußnoten waren notwendige Ventile dafür - weshalb die Zahl der Fußnoten auch gegen Ende zunimmt).

Der ganze Text hat 65 Seiten und das ist für eine Webseite zu lang. Deshalb gibt es die komplette Auswertung als .pdf-Dokument zum Download: http://autox.nadir.org/buch/auswertung_11_07.pdf. Die Datei ist 400 KB gross.

[http://autox.nadir.org/buch/auswertung_11_07.html]

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Der Stand des Verfahrens, Mitte November 2007

Sechs Monate nach den Durchsuchungen vom 9. Mai 2007 können wir eine Zwischenbilanz ziehen. Das Verfahren nimmt den erwarteten Verlauf.

* Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt seinen Unwillen erkennen, sich mit dem aussichtlosen Ermittlungsverfahren überhaupt weiter zu beschäftigen, und legt der Bundesanwaltschaft (BAW) nahe, auch die Finger davon zu lassen. (siehe dazu die Presseerklärung aus Hamburg)

* Die BAW versucht in einer Erwiderung am 31. Oktober 2007 zu retten, was zu retten ist, und wenigstens als Ermittlungsbehörde zuständig zu bleiben - auch, weil sie genau weiß, dass das Verfahren mausetot ist, wenn sie es an eine andere Staatsanwaltschaft abgeben muß. Man schreibt auf vier Seiten, dass es eben doch §129a sei und die BAW eben wohl zuständig sei.

* Das rechtliche Gezerre um die Zuständigkeit überdeckt vorübergehend die Tatsache, dass das Verfahren - egal nach welchem Paragraphen des StGB und von welcher Behörde geführt - keine Aussicht auf Verurteilungen hat. (siehe dazu das geheimnisvolle Dokument aus der Zukunft)

* Soweit es eine politische Absicht der Einschüchterung und Kriminalisierung von Menschen gab, die sich gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm engagieren, ist der Kuchen gegessen, das Ereignis vorbei, der Rest ist bürokratische Abarbeitung von Sachzwängen.

* Soweit das Verfahren den Zweck der Ausforschung und der Aushöhlung von Bürgerrechten hatte und hat, geht alles weiter wie gehabt: Die Ermittlungsakten gehen ein in den großen Datenbestand von BKA und Verfassungsschutz. Zum Prozess kommt es nicht, daher müssen Behauptungen nicht bewiesen, Verdächtigungen nicht begründet und Ermittlungsmethoden nicht gerechtfertigt werden. Aus dieser Perspektive betrachtet, sind die Beschuldigten diejenigen, die eine Anklageerhebung und den nachfolgenden Prozess fordern müssten - während die Ermittlungsbehörden allen Grund haben, ihn zu vermeiden!

Wir wollen es dabei nicht bewenden lassen und ein bisschen nachsetzen. Die Ermittlungsmethoden von BfV und BKA sollten möglichst vielen Menschen bekannt sein. Sie sind manchmal lachhaft, manchmal erschreckend, aber in jedem Fall beunruhigend. Der ausführlichen und relativ objektiven Auswertung der Akten folgt demnächst ein zweiter längerer Text, eine "Gegenermittlung", die sich der "Beweisführung" der Akten näher widmet. Selbstverständlich beruht diese "Gegenermittlung" auf der Grundannahme, dass es keine Legitimität für die Ermittlungstätigkeit der Behörden gab und eine Verteidigung gegen deren Vorwürfe nur "äußerst hilfsweise" nötig ist.

Wir gehen davon aus, dass der BGH sowohl in unserem wie auch in den anderen aktuellen §129a-Verfahren der BAW Grenzen aufzeigen wird für die willkürliche Ausweitung ihres Verfolgungswahns auf beliebige Oppositionsgruppen. Das wird die BAW aber nicht daran hindern, innerhalb dieser Grenzen auch in Zukunft diesem Verfolgungswahn freien Lauf zu lassen. In einem Schreiben vom 27. Juni 2007 wurde von der BAW bereits deutlich gemacht, dass es für sie dasselbe ist, ob Protestformen "nicht ausschließlich mit gesetzmäßigen Mitteln betrieben" werden, "militant begleitet", oder "Katalogtaten im Sinne des § 129a StGB Abs. 2" sind. In ihren Augen ist demnach weiterhin jede unerlaubte Farbsprüherei potenziell "terroristisch" und ein Fall für das BKA, und von jeder zerschlagenen Flasche sollten besser DNA-Spuren genommen werden.

[http://autox.nadir.org/buch/einleit_11_07.html]

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Ein geheimnisvolles Dokument aus der Zukunft

Angesichts der Arbeitsüberlastung deutscher Staatsanwälte und dank der vorübergehenden Kontrolle eines Wurmloches, freuen wir uns, hier ein Dokument präsentieren zu können, das genaue Auskunft über den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gibt und gewissen Bundesanwälte als kleiner "Fingerzeig" dienen könnte, der ihnen manch mühseligen Vermerk erspart: http://autox.nadir.org/buch/gba_einstellung_g8_2008.pdf

[http://autox.nadir.org/buch/einstellung_gba.html]

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Einige der „Betroffenen vom 9. Mai“/ 129a: Fahr zur Hölle - 129a

Ein Verfahren nach §129a heißt Überwachung aller Lebensbereiche, heißt die Bullen in der Wohnung stehen haben, heißt Treffen mit Anwält_innen, heißt Nervkram ohne Ende, heißt Solidarität erfahren, heißt wissen, was sich ja eh alle denken, heißt sich anhören, dass doch eh alle abgehört werden, heißt sich umgucken, heißt ein komisches Gefühl im Bauch, heißt nicht mehr telefonieren mögen, ist die Suche nach Aktionsfähigkeit und macht irgendetwas mit unserem Leben, was wir nicht wirklich einordnen können. Um zu verdeutlichen, in welche Bereiche ein solches Verfahren eingreifen kann wollen wir euch einige kurze Episoden erzählen, die seit den Durchsuchungen am 9. Mai stattgefunden haben. Es handelt sich hierbei nicht um eine Analyse des Verfahrens oder eine Zeitleiste der Ereignisse, sondern vielmehr um den Versuch greifbarer zu machen, was die Repression nach §129a für Einzelne bedeuten kann.

Na, dann wird der Widerstand ja immer breiter...

Hatten viele von uns bisher noch die Hoffnung, die Repression würde sich auf einen selbst und die politische Arbeit beschränken, wurden wir spätestens Ende September eines „besseren“ belehrt. Auf der Arbeitsstelle eines Beschuldigten erschienen 2 LKA Mitarbeiter und verlangten Auskunft über weitere Mitarbeiter, da diese sich bei der Abstimmung ihrer Arbeit angeblich so verhalten hätten, dass der Verdacht bestehe ein Dritter wäre geschädigt worden. Sie hätten das im Juni durch das Abhören des Telefons der Arbeitsstelle erfahren. Das heißt auch noch über einen Monat nach den Hausdurchsuchungen wird gesammelt und ausspioniert, weit über den politischen und privaten Bereich hinaus. Hierbei werden z.B. auch Mitarbeiter_innen von Betroffenen ausspioniert.

Macht nix, Geld finden wir ja eh Scheiße.

Ende Juli bekam eine Person Post von der Dresdner Bank, in der die Bank kurz mitteilt: „es ist uns leider nicht möglich, ihr Konto weiterhin zu führen“ und unter Berufung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Konto binnen weniger Wochen kündigt. Ein Grund wird nicht genannt, auf Nachfrage heißt es lediglich: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu den Gründen für die Kündigung der Kontoverbindung nicht weiter äußern wollen.“ Das ist auch nicht nötig, denn der einzig vorstellbare Grund ist eine Reaktion der Bank auf das Einsehen der Buchungen durch das BKA. Für die betroffene Person heißt das wieder ein bisschen Ärger mehr.

„Militante linksextreme Subjekte

terroristische Vereinigung ultralinke Vögel Nein Danke“ dekoriert mit einer durchgestrichenen Friedenstaube klebte einen Tag nach der Durchsuchung neben der Wohnungstür. Darunter klebte der aktuelle Spiegel-Online Artikel zu der Razzia am 9. Mai. Der Vermieter, der schon seit langem die Mieter loswerden will, war am Vortag schon von der Polizei als einziger Zeuge zur Durchsuchung gebeten worden. Die Betroffenen dagegen durften bei der Durchsuchung nicht dabei sein. Im Juni schaltet sich dann der Vermieter wieder ein und bemerkt zu Nachfragen zu den Betriebskosten: Der Hauswart „hat also auch eine gewisse Überwachungsaufgabe übernommen.“ Im Haus sei ein stetiges ein und aus „Wen wundert es dann, daß die Polizei die Häuser im Auge hat, weil hier kriminelle Vereinigungen vermutet werder bzw. wurden.“ Seitdem gibt es angeblich vermehrt Beschwerden von Nachbar_innen, die der Vermieter in Briefen anmahnt.

Na dann erinnern die sich wenigstens an dich.

Anfang Oktober kamen Zeuginnenvorladungen des BKA gegen mehrere ehemalige Mitbewohnerinnen von Betroffenen. In dem Verfahren, das seinen bisherigen Höhepunkt in den Durchsuchungen am 9. Mai hatte (129a1), sind das neben der staatsanwältlichen Vorladung die gleich bei der Durchsuchung mitgebracht wurde, die ersten ihrer Art. Zusätzlich zu den vorhandenen Problemen kommt die Sorge um noch mehr Freund_innen.

129a für die ganze Familie

Nachdem keine der Zeuginnen mit dem BKA geredet hat (Anna und Arthur und so) waren sich die Beamt_innen nicht zu schade, bei Eltern der Beschuldigten vorzusprechen und ihnen anzubieten eine Aussage zu tätigen. Frei nach dem Motto „probieren können wir es ja mal“ und „so eine Aussage“ könne ja auch entlasten. Doch auch diese Tricks brachten sie nicht weiter. Alle Betroffenen - und das sind eben auch Freund_innen und Familien - brauchen breite Unterstützung.

Alle gemeinsam nach vorn.

Mitte Oktober dann die Veranstaltung der verschiedenen Soligruppen in der Roten Flora. Die Halle ist voll. Danach Fragen, Reden, Diskutieren. Es gibt Unterstützung und Zuspruch aus allen Ecken. Solidarität, die auch uns nach vorne bringt. Das BKA und die anderen Repressionsbehörden wollen uns isolieren und klein machen. Wir sollen unsere Meinung für uns behalten und aufhören uns für unsere Ziele einzusetzen. Denn wir wollen vieles anders. Wir wollen eine andere Welt, eine Welt in der es um Menschen geht und nicht um Profit. Nicht mehr und nicht weniger. Wir wissen nicht wo es hingeht, aber der Abend hat uns einmal mehr gezeigt: Sie haben den Stein erhoben und er wird ihnen auf die Füße fallen. Wir lassen uns nicht unterkriegen und werden unsere politische Arbeit weiterführen. In diesem Sinne: Gemeint sind wir alle, macht Aktionen, beteiligt euch an den Soligruppen, seid/ bleibt/ werdet kreativ.

Geld brauchen wir trotzdem und das nicht zu knapp, also spendet reichlich und sagt das auch gerne weiter. Bei dem hier angegebenen Spendenkonto handelt es sich um ein gemeinsames Konto der Verfahren von Mai und Juni (129a1 und 129a2). Auch als Versuch um zu verdeutlichen, dass bei einem Angriff auf die Linke gemeinsam reagiert werden muss.

Rote Hilfe e.V.
Kto Nr.: 191 100 462
BLZ.: 440 100 46
Postbank Dortmund
Stichwort: Razzien 2007

129 bpm statt §129a. Gemeinsam Kämpfen, Streiten, Leben, Tanzen.

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Presseerklärung der Verteidigung im § 129 a – Verfahren „militante Kampagne gegen den G8“

Großer Lauschangriff gegen linke Oppositionelle!
BGH kündigt an, dass der Tatbestand des § 129 a StGB nicht erfüllt ist!

Am 20. Oktober 2007 wurden einige Personen von der Bundesanwaltschaft (BAW) schriftlich darüber informiert, dass sie in einer Privatwohnung abgehört wurden. Die Abhörmaßnahme richtete sich gegen einen Beschuldigten in dem durch die großangelegten Durchsuchungen im Vorfeld des G 8-Gipfels bekannt gewordenen § 129a-Verfahren. Konkret geht aus dem Schreiben der BAW hervor, dass „im Zeitraum vom 09.05.2007 bis 08.06.2007 aktivierbare abhörgeeignete technische Mittel in dieser Wohnung installiert“ und „das nichtöffentlich gesprochene Wort mit technischen Mitteln abgehört und aufgezeichnet“ wurde. Dabei wurde die Abhöreinrichtung im Rahmen der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten am 09.05.2007 heimlich eingebaut. Am 14.06.2007 wurde die Abhöreinrichtung durch heimliches Eindringen der Polizei in die Wohnung des Beschuldigten wieder abgebaut und entfernt. Die Wohnraumüberwachung wurde im genannten Zeitraum jeweils aktiviert, wenn gemäß Videoobservation und Telefonüberwachung anzunehmen war, dass ein oder mehrere Beschuldigte das Objekt betreten haben.

Eine entsprechende Maßnahme war bereits vor den Durchsuchungen auch in der Roten Flora geplant. Nach einem seinerzeit vor den Durchsuchungen verfassten Vermerk wurde aber zunächst deshalb davon abgesehen, weil „aufgrund der Sensibilität des dort verkehrenden Publikums die Installation der erforderlichen Überwachungs- und Aufzeichnungstechnik nicht möglich“ sei. Da auch die Rote Flora von der Durchsuchung am 09.05.2007 betroffen war, muss nunmehr davon ausgegangen werden, dass im Zuge der Durchsuchung auch dort Abhöreinrichtungen eingebaut wurden.

Der große Lauschangriff auf die Privatwohnung eines Beschuldigten reiht sich ein in eine ganze Kette bisheriger polizeilicher Exekutivmaßnahmen. Nach umfangreicher Observation und Telefonüberwachung, nach der Entnahme von Geruchs- und DNA-Proben, nach erkennungsdienstlicher Behandlung, nach Überwachung von E-Mails und nach der im Mai 2007 öffentlich gewordenen Durchsuchung der Post, erreicht die Überwachung in diesem Verfahren mit dem großen Lauschangriff eine neue Qualität. Unter dem Deckmantel der sogenannten „Terrorbekämpfung“ werden die Betroffenen bis in ihre Privaträume hinein bespitzelt. Mit einer solchen Maßnahme versuchen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt das Bild der totalen Kontrolle aufzubauen. Gleichzeitig ist der große Lauschangriff ein weiterer Versuch der Einschüchterung und Kriminalisierung der Beschuldigten und darüber hinaus gehend des linken Widerstandes. Dies in Zeiten, in denen die Anwendung und uferlose Ausweitung des § 129 a StGB in der Öffentlichkeit zunehmend diskutiert und kritisiert wird.

Zwischenzeitlich steht die Bundesanwaltschaft mit ihrem Versuch, die Anwendung des § 129 a StGB immer weiter auszudehnen, unmittelbar vor einer schweren Schlappe!

Die Verteidigung hatte in den jeweiligen Ermittlungsverfahren Beschwerden gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse eingelegt. In diesem Zusammenhang teilte der Bundesgerichtshof mit Schreiben vom 22.10.2007 den Verteidigern bezüglich der Beschwerden gegen die vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs angeordneten Zwangsmaßnahmen mit, dass der Senat nach dem Ergebnis der Vorberatungen zu folgendem Ergebnis gekommen ist: Der Sachverhalt, für den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes einen Anfangsverdacht bejaht habe, erfülle bereits nicht den Tatbestand des § 129 a StGB. Damit bestünden erhebliche Zweifel an der Zuständigkeit des Generalbundesanwaltes und damit auch des Ermittlungsrichters.

Damit ist der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes zu der rechtlichen Würdigung gelangt, dass Aktionen wie Brandstiftungen an Fahrzeugen oder Farbsprühereien an Gebäuden entgegen der bisherigen Behauptung der Bundesanwaltschaft den Tatbestand des § 129 a StGB nicht erfüllen, da es sich nicht um Straftaten handelt, die dazu bestimmt sind, die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu erschüttern und insbesondere die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich zu schädigen.

Rechtsanwalt Beuth erklärt hierzu: „Damit bricht das Konstrukt der terroristischen Vereinigung bereits tatbestandlich zusammen!“

Da ein Tatverdacht gemäß § 129 a StGB schon aus Rechtsgründen zu verneinen ist, war auch der Lauschangriff in Form der Wohnraumüberwachungsmaßnahme der Wohnung eines Beschuldigten rechtswidrig. Offenbar sieht sich die Bundesanwaltschaft aufgrund der bevorstehenden für sie negativen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu hektischen Aktivitäten veranlasst, um das bisherige Ermittlungsergebnis nachbessern zu können. So gab es bis in der Zeit vom 16. bis zum 18.10.2007 sechs ZeugInnenvorladungen durch das BKA in Hamburg. Keine der ZeugInnen aber kam dieser Vorladung nach. Zusätzlich setzte das BKA Eltern von Betroffenen unter Druck. Mehrere Beamte suchten diese ohne Vorankündigung auf und versuchten sie, zu einer Aussage zu drängen. Die Eltern haben ihr Zeugnisverweigerungsrecht als Angehörige wahrgenommen und nicht ausgesagt.

Die derzeit laufenden weiteren § 129 a – Verfahren gegen linke Oppositionelle sind nicht voneinander zu trennen. Auch im Berliner Verfahren wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der „Militanten Gruppe“ (Durchsuchungen vom 31.07.2007) sind ab dem 23.10.2007 insgesamt 25 ZeugInnen zur Vernehmung durch die Bundesanwaltschaft in Berlin geladen worden.

Einige der Beschuldigten und weitere Betroffene erklären hierzu: „Wir lassen uns nicht einschüchtern und werden weiter für unsere politischen Ziele offensiv eintreten. Solidarische Grüße an alle anderen Betroffenen, insbesondere an Axel H., Florian L. und Oliver R., die in Berlin immer noch in Untersuchungshaft sitzen. Für die sofortige Einstellung aller gegen linke Oppositionelle geführten Ermittlungsverfahren!“

Für die Unterstützung der Betroffenen der § 129 a – Razzien vom 09.05.2007 und 13.06.2007 wurde ein gemeinsames Spenden-Konto eingerichtet.

Rote Hilfe e.V.,
Postbank Dortmund,
BLZ 440 100 46,
Konto 191 100 462
Stichwort: „Razzien 2007“.

Hamburg, den 06.11.2007

Für die Verteidigung:

RA Andreas Beuth
RAin Britta Eder
RA Manfred Getzmann

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Neu: Gemeintsindwiralle

Wir sind einige Leute, die fanden, dass es endlich eine Seite geben müsse, die versucht alle Quellen zu dem 129a1-Verfahren zusammenzutragen.
Wir sehen unsere Arbeit als einen Teil praktischer Solidarität und als Hilfe in dem Kampf um die Einstellung aller 129a-Verfahren und der Abschaffung der §§ 129, 129a und b.
Uns ist bewusst, dass es hierbei nicht stehen bleiben kann, wir wollen zum Abschluss aus einem Artikel einiger Betroffener zitieren:

"Denn wir wollen vieles anders. Wir wollen eine andere Welt, eine Welt in der es um Menschen geht und nicht um Profit. Nicht mehr und nicht weniger."

http://gemeintsindwiralle.selfip.net

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Der Spiegel: Gebildet, unauffällig, verdächtig

Seit Jahren ermittelt die Bundesanwaltschaft mit aller Härte gegen vermeintliche linke Terroristen. Nun kritisiert der Bundesgerichtshof die Praxis in ungewöhnlicher Schärfe.

Im Kosmos jener Wissenschaftler, die über das Leben in Städten forschen, gilt Matthias B. als angesehener Fachmann. Vor kurzem trat der Leipziger Politologe bei einem Kongress im kanadischen Vancouver auf und referierte über Infrastrukturprobleme in Metropolen. Doch die anschließende Diskussion driftete schnell ins Persönliche: Was da los sei in Deutschland, wollten die Kollegen wissen, mit "dieser Sache".

Matthias B., 37, trägt eine schmalrandige Brille und einen Dreitagebart. Er sitzt in Leipzig in einem Cafe und versucht, "diese Sache" zu erklären, aber es fällt ihm schwer. Unter den Augen hat er dunkle Ringe. "In so einer Lage", sagt er, "schläft man unruhig und nicht viel."
Bild: GTAZ

Der Akademiker gilt der Bundesanwaltschaft seit gut einem Jahr als Terrorverdächtiger; die Ermittier sind überzeugt, ihn als intellektuellen Hintermann der militanten linken Szene ausgemacht zu haben.
Seit September 2006 befindet sich B. im Visier des Bundeskriminalamts (BKA). Anlass waren, so heißt es in einem vertraulichen BKA-Auswertebericht, "Internet-Recherchen". Die Ermittier waren via Google auf einen Aufsatz über das Kosovo gestoßen, den Matthias B. 1998 in der Ostberliner Zeitschrift "Telegraph" veröffentlicht hatte. Darin kamen Wörter vor, die auch in Texten einer linksradikalen Truppe namens "militante gruppe" (,.mg") auftauchten, die sich seit 2001 zu 25 Anschlägen bekannt hat, darunter gegen Fahrzeuge von Polizei und Bundeswehr. Beim Textvergleich erschienen BKA-Beamten Wörter wie "drakonisch", .,implodiert" und "Propaganda der Tat" verdächtig.

Weil der promovierte Politikwissenschaftler zudem einen weiteren Beschuldigten persönlich kennt. wurde sein Telefon abgehört. Das Landeskriminalamt kontrollierte seine E-Mails. überwachte den Eingang seines Wohnhauses in Leipzig mit einer Videokamera und sandte einmal pro Stunde heimlich eine SMS aufs Handy um herauszufinden, wo er sich gerade aufhielt. Ende Juli, als B. in Litauen Urlaub machte, drangen Polizisten in seine Wohnung ein und durchsuchten sie.

Der Akademiker bekennt offen, "auch Leute in der autonomen Szene zu kennen". Der Bundesanwaltschaft scheint das Anlass genug, gegen ihn wie gegen mehr als 30 weitere Linke zu ermitteln - wegen des Verdachts des Terrorismus.
In einem seit den Terrorjahren der Roten Armee Fraktion (RAF) bei Linksradikalen nicht gekannten Ausmaß durchleuchten Fahnder derzeit das amorphe Milieu von Globalisierungskritikern, Autonomen und außerparlamentarischen Aktivisten. Manche Staatsschützer vermuten hier noch immer die subversivsten aller Staatsfeinde.

Allein in der Hauptstadt hat die Kripo an rund 20 Orten Videokameras installiert, darunter vor einer Bäckerei, in der zwei Verdächtige allmorgendlich Brötchen backen. Mehr als 2000 Personen tauchen in den Akten als Kontaktleute auf, in den Netzen der Fahnder haben sich auch Journalisten von Zeitungen und SPIEGEL ONLINE verfangen, deren Telefonate mit Beschuldigten mitgeschnitten wurden.

Doch was in den Amtszimmern der Ermittler begann, als sei der Staat in seinen Grundfesten bedroht, endet womöglich wie eine Farce, verglichen mit jenen Zeiten, in denen die RAF die westdeutsche Republik tatsächlich an den Rand des Staatsnotstands brachte. In den kommenden Tagen wird der Bundesgerichtshof (BGH) am Beispiel der "militanten gruppe" darüber befinden, ob die Staatsschützer übers Ziel hinausgeschossen sind - und mit Kanonen auf Spatzen gefeuert haben. Im Zentrum steht die Frage, ob im Zeitalter islamistischer Massenmörder Sabotage gegen den G-8-Gipfel oder Brandanschläge mit Sachschaden als Terrorismus zu werten sind oder als schlichter krimineller Akt.

Viel spricht dafür, dass der 3. Strafsenat des BGH unter Vorsitz von Klaus Tolksdorf zu einer zeitgemäßen Auslegung des Gesetzestextes neigt. Nach den bisherigen Beratungen. so ließen die Richter Ende Oktober Generalbundesanwältin Monika Harms in einem Schreiben wissen, sehe der Senat derzeit "nicht den dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der "militanten gruppe" um eine Terrorvereinigung handle. Man könne die Gruppe eher als "kriminelle Vereinigung" betrachten - und entsprechend verfolgen. Ein ähnlich skeptisches Schreiben verfassten die BGH-Richter auch im Verfahren gegen Globalisierungskritiker, mit dem Harms vor dem G-8-Gipfel Anfang Mai Furore machte.

Die Richter beziehen sich auf eine grundlegende Reform des Anti-Terror-Paragrafen 129a im Strafgesetzbuch. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hatte 2003 dafür gesorgt, dass etwa Brandanschläge künftig nur noch dann als Terrorismus gelten, wenn sie dazu bestimmt sind, "die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern" oder auch die "Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen".

"Kleinere Sachen", so die grüne Fraktionschefin Renate Künast, sollten nicht mehr automatisch als Terrorismus verfolgt werden. "Rein untergeordnete Folgen" eines Anschlags "ohne deutlich spürbare Auswirkungen", kommentiert der am aktuellen Verfahren beteiligte Bundesrichter, Klaus Miebach, genügten jedenfalls nicht. Das Gesetz von 2003 habe "die Latte höhergelegt" , sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), "und das war absolut sinnvoll" - nur sprach es sich offenbar nicht bis nach Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft herum.

Denn die obersten Ermittler der Republik machten weiter, als hätte es die Gesetzesreform nie gegeben. Mit den Razzien vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm verschärfte die seit 2006 amtierende Behördenchefin Harms noch den Kurs. Sie begründete die Durchsuchungen in gleich sechs Bundesländern damit, dass eine Art Zentralkomitee der autonomen Szene bundesweit für mehr als ein Dutzend Anschläge verantwortlich sei, darunter einen Brandsatz vor dem Haus von Bundesfinanzstaatssekretär Thomas Mirow in Hamburg. Man könne zwar nicht sagen, wer die Anschläge begangen habe, aber man glaube, die Drahtzieher benennen zu können: altbekannte Veteranen der Autonomenszene wie Armin Meyer, 66, aus dem brandenburgischen Niederfinow oder Fritz Storim, 68, aus Hamburg.

Von Storim, der seit den siebziger Jahren in der Anti-Atom-Bewegung aktiv ist, drei weiteren Hamburgern sowie einem Bremer nahm die Bundesanwaltschaft Geruchsproben wie weiland Erich Mielkes Stasi in der DDR. Die angeblichen Terroristen mussten jeweils elf Metallstäbe eine Minute in der Hand halten. Später beschnüffelten die Diensthunde "Branca", "Pepper", "Sunny" und "Zoey" zunächst Bekennerschreiben zu Anschlägen im norddeutschen Raum, dann die Stäbe. Enttäuscht notierte der für die Schnüffelversuche verantwortliche Hauptkommissar jedoch, dass keiner der Spürhunde ein Röhrchen der Beschuldigten angezeigt habe.

Weil die Fahnder während der Razzia Zugang zu den Unterkünften der notorisch misstrauischen Linken hatten, nutzten sie die Gelegenheit und bauten in einer der Wohnungen gleich noch eine Wanze ein. Per Lauschangriff wurde vieles aufgezeichnet, Verfahrensrelevantes war offenbar wenig dabei - nach fünf Wochen wurde das Mikrofon wieder demontiert.

Fritz Storims Freund Armin Meyer, einen pensionierten Politologen, suchten die Ermittler in dessen brandenburgischem Wohnort nahe der polnischen Grenze auf. Meyer war SPD-Mitglied, bevor er sich den Autonomen anschloss. Aus seiner systemkritischen Haltung macht er bis heute keinen Hehl: "Ich versuche weiterhin, gegen die herrschenden Verhältnisse zu kämpfen." In einem geheimen Dossier hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz Meyer im März 2006 als strategischen Kopf der Szene beschrieben, weil der Linksausleger sich zusammen mit seinem Sohn Stephan, genannt "Mao", und drei weiteren Ex-Autonomen in einem Buch indirekt zu Anschlägen im Jahr 1988 bekannt hatte. Aufgrund des Dossiers begann das BKA zu ermitteln.

Beamte versteckten in Meyers Auto eine Wanze und einen Peilsender, hörten über 3000 Telefonate und rund 1300 Gespräche im Wagen ab. An eine direkte Beteiligung an Anschlägen des dreifachen Großvaters glauben allerdings nicht mal die Bundesanwälte: Aufgrund des "recht vorgerückten Lebensalters" bestünde nicht der Verdacht, dass er selbst gezündelt hätte, wohl aber, dass "jüngere Personen" aus der Szene dafür "rekrutiert worden sind", angeblich auch durch Meyer.

Welch groteske Resultate die zum Teil seit sechs Jahren andauernden Verfahren produzieren, zeigt ein Blick in die Ermittlungsergebnisse, die die Bundesanwaltschaft jetzt vorgelegt hat. So erzählte ein beschuldigter Globalisierungsgegner einem anderen am Telefon: "Ich war gestern bei Ute Zicklein essen." Die Ermittier suchten daraufhin nach einer Ute Zicklein. In Wirklichkeit hatte der Beschuldigte mit seiner Bekannten das Fleisch einer jungen Ziege verspeist.

Dass der BGH nun die prinzipielle Frage stellt, was heutzutage als Terrorismus verfolgt werden darf, haben sich die Ermittler, die nach dem Gesetz nicht nur be-, sondern auch entlastendes Material sammeln sollen, selbst zuzuschreiben. Zu exzessiv und einseitig wandten sie den Anti-Terror-Paragrafen in letzter Zeit an.

Am 31. Juli zum Beispiel stürmten Polizisten morgens um sieben Uhr mit gezogener Pistole die Wohnung des Berliner Soziologen Andrej Holm, in der auch dessen zweijährige Tochter und sein fünfjähriger Sohn schliefen. Die Beamten warfen Holm, 37, auf den Boden, fesselten seine Hände auf dem Rücken; dann spürte er einen Polizeistiefel im Nacken. In der Nacht zuvor waren drei Männer aus Berlin bei dem Versuch festgenommen worden, in Brandenburg Bundeswehrlastwagen anzuzünden - die Bundesanwaltschaft rechnet die Täter der "militanten gruppe" zu.

Die Ermittler argumentieren, dass Holm, der sich als "der autonomen Szene nahestehend" bezeichnet, im Februar und im April konspirativ mit einem der später Festgenommenen zusammentraf.

Der Soziologe saß 23 Tage in Untersuchungshaft, dann wurde der Haftbefehl vom Bundesgerichtshof aufgehoben - einen "dringenden Tatverdacht" konnten die Rotroben nicht erkennen. Die Richter belehrten die Generalbundesanwältin, aber auch den eilfertigen Ermittlungsrichter über eine Selbstverständlichkeit: Für einen Haftbefehl benötige man Tatsachen, "bloße Vermutungen genügen dagegen nicht".

Der Beschluss sei eine "ziemliche Backpfeife" für die Generalbundesanwältin, sagt der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, Axel Filges. Der Vizevorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses und beurlaubte BGH-Richter, Wolfgang Neskovic (Die Linke), nennt die Entscheidung "fast die Höchststrafe" für Harms.

Sollten die Richter bei ihrer bevorstehenden Entscheidung über zwei weitere Haftbefehle im "mg" -Verfahren ihre Kritik erneuern, steht generell die künftige Anwendung des Paragrafen 129a in Frage. Mit seinem hohen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe, betont Anwaltskammerpräsident Filges, stelle er "die weitreichendsten Ermittlungskompetenzen bereit".
Umso mehr müsse man "bei der konkreten Anwendung im Einzelfall den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit hochhalten". Wenn - wie im Fall der "militanten gruppe" oder der Globalisierungskritiker - kein Menschenleben gefährdet wurde, sei der Terrorismusvorwurf "ein zu hoher Aufhänger". Wenn man "jahrelang ermittelt und nichts findet", rügt der Standesvertreter zudem, "dann bekommt das Ermittlungsverfahren selbst schon Strafcharakter" .

Was ein BGH-Monitum bedeuten könnte, schwant mittlerweile auch der Bundesanwaltschaft. Der Terror-Paragraf wäre in der Praxis künftig "kaum mehr anwendbar", warnt die Behörde in einem Schreiben an den Bundesgerichtshof; bereits im Mai hatte Harms insistiert, dass "Leute, die aus politischen Gründen den Staat in organisierter Weise mit Gewalt überziehen", für sie sehr wohl Terroristen seien.

Dem Leipziger Wissenschaftler Matthias hat der Disput zwischen Bundesanwaltschaft und BGH bislang freilich nicht geholfen. Obwohl sich die Vorwürfe gegen ihn durch Ermittlungen nicht erhärten ließen, wird der Wissenschaftler weiter überwacht. Seine Post bekommt er mit ein paar Tagen Verzögerung, seine Bank hat ihm das Konto gekündigt, ohne Begründung.

Das BKA hat ein "Personenraster" möglicher "mg"-Mitglieder entworfen. Verdächtig ist danach, wer der Polizei bislang nicht aufgefallen ist, sich an "Basisstrukturen" beteiligt, "kein klassischer Autonomer" ist und die Fähigkeit hat, "wissenschaftlich / analytisch zu arbeiten und komplexe Texte zu erstellen". Ein Profil, das "auf jeden linken Intellektuellen" zutrifft, wie Matthias B. reklamiert. "Meine größte Angst ist", sagt der Politologe, "dass das deshalb noch Jahre so weitergeht."

DIETMAR HIPP, CAROLINE SCHMIDT, MICHAEL SONTHEIMER

[Der Spiegel 47/2007]