2007-11-10 

Tagesschau: Recherchen unter Staatsaufsicht

Online-Durchsuchungen, Vorratsdatenspeicherung, Lauschangriff: Wie weit der Staat in die Privatsphäre, aber auch in das berufliche Umfeld, eingreifen darf, wird derzeit heftig diskutiert. Und im Zusammenhang mit Informanten- und Quellenschutz ist der Beruf des Journalisten besonders stark betroffen.

Im aktuellen Fall hat die Polizei im Zuge zweier Ermittlungen gegen mutmaßliche Linksextremisten Telefongespräche von Journalisten und Anwälten abgehört und diese Gespräche protokolliert. Unter den betroffenen Journalisten sind auch ein Mitarbeiter von tagesschau.de sowie ein Redakteur der Hörfunkwelle NDRInfo. Auch andere Journalisten, etwa vom Berliner "Tagesspiegel", wurden bei Recherchegesprächen überwacht.

Bild: Tagesschau

Die Bundesanwaltschaft führt die Ermittlungen auf Grundlage des Paragraphen 129a: Die abgehörten Beschuldigten werden der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verdächtigt - im konkreten Fall geht es offenbar um Ermittlungen im Vorfeld des G8-Gipfels in Schleswig-Holstein, Hamburg und Berlin.

Gespräche für Ermittlungen nicht relevant

Nach Einschätzung des betroffenen tagesschau.de-Mitarbeiters, der in die Protokolle Einsicht nehmen konnte, steht der Inhalt der abgehörten Recherchegespräche allerdings in keinerlei Zusammenhang mit den Ermittlungen. Die Protokolle selbst sind äußerst umfassend: Der Wortlaut ist in einigen Fällen ebenso penibel verzeichnet wie die Dauer der Gespräche. Der volle Name des Mitarbeiters wird genannt, weder die abgehörten Journalisten noch die Verlagshäuser wurden über die Maßnahme informiert. Die beiden betroffenen NDR-Mitarbeiter erfuhren zunächst nur durch Dritte von der Aktion. Schließlich finden sich in den Protokollen Hinweise auf Redaktionsinterna und redaktionelle Entscheidungsprozesse.

Der Paragraph 129a: Der Paragraph 129a stellt die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten (unter anderem Mord oder Völkermord) zu begehen, unter Strafe. Er greift vor allem dann, wenn die Behörden die Beschuldigten verdächtigen, eine terroristische Vereinigung zu bilden. In einem solchen Fall erhalten die Strafverfolgungsbehörden besondere Befugnisse - etwa die Postkontrolle und die Telefonüberwachung.

Massiver Angriff auf die Pressefreiheit

Solche Abhöraktionen erschweren Journalisten die Arbeit mit Informanten. Denn Informantenschutz und Vertrauen ist Grundlage jeder Recherche. NDR-Intendant Jobst Plog sprach in einer Stellungnahme von einem "massiven Angriff auf die Rundfunk- und Pressefreiheit", sollte sich der Verdacht gegen die Sicherheitsbehörden bestätigen. "Wenn Recherchen unter Aufsicht des Staates stattfinden, dann hat das mit der Freiheit der Berichterstattung nichts mehr zu tun, sondern beeinträchtigt die Arbeitsmöglichkeiten unserer Journalisten", so Plog.

Auch für Hendrik Zörner, Pressesprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), ist der Vorgang "absolut inakzeptabel". Journalisten dürften nicht Opfer von Abhöraktionen werden, "vor allem dann nicht, wenn der betreffende Journalist an dem Verfahren gar nicht beteiligt war", sagt er gegenüber tagesschau.de. Der DJV habe in der Vergangenheit bereits mehrfach auf Verstöße gegen die Pressefreiheit hingewiesen. Der aktuelle Fall reihe sich "nahtlos" in eine Kette ähnlicher Vorgänge ein.

Auch Rechtsanwälte abgehört

Die Ermittlungsakten, die der Bundesanwaltschaft vorliegen, belegen aber nicht nur eine Überwachung von Gesprächen zwischen Beschuldigten und Journalisten. Auch Rechtsanwälte wurden abgehört - in mindestens einem Fall sogar, nachdem dem betreffenden Anwalt ein Mandat erteilt worden war. Telefonate zwischen Beschuldigten und ihren Verteidigern aber sind streng vertraulich.

Die Vorsitzende des Republikanischen Anwaltsvereins, Britta Eder, kritisierte die Abhörmaßnahmen folglich als rechtswidrig. Sie beantragte bei den Ermittlungsrichtern des Bundesgerichtshofs, die aufgezeichneten Telefonate zu löschen und die Protokolle zu vernichten.

Axel Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, bestätigte gegenüber tagesschau.de, dass es nicht zulässig ist, Gespräche zwischen Anwalt und Mandant abzuhören, nachdem ein Mandat erteilt worden ist. Der Jurist befürchtet zudem eine "Zwei-Klassen-Gesellschaft": Auf der einen Seite stünden "normale" Anwälte, deren Gespräche abgehört werden dürfen, auf der anderen Seite agierten Strafverteidiger, bei denen dies verboten sei. Da die Grenzen in dieser Hinsicht fließend seien, sei eine derartige Unterscheidung nicht praktikabel, so Filges.

Protokolle Teil der Ermittlungsakten

Ob die Beweise der Bundesanwaltschaft überhaupt für eine Anklage ausreichen, wird von den Anwälten der Beschuldigten bezweifelt. Aber: Die Protokolle sind jetzt Teil der Ermittlungsakten, sie wurden den Verfahrensteilnehmern bereits zugestellt. Kommt es zum Prozess, dann würden die Namen der abgehörten Journalisten dort auftauchen - gleichgültig, in welchem Zusammenhang die Gespräche geführt worden sind.