2007-11-08 

Tagesspiegel: Post der Berliner Presse durchsucht

Ein Gericht billigte die Kontrolle durch das BKA. Die Behörde war auf der Suche nach Spuren der "Militanten Gruppe". Ein presserechtlich garantierter Schutz von Informanten ist so nicht möglich.

Berlin - Beamte des Bundeskriminalamts haben im Mai in einem Postverteilzentrum Briefe kontrolliert, die an den Tagesspiegel, die „Berliner Morgenpost“, die „BZ“ und die „Berliner Zeitung“ gerichtet waren. Zwei Schreiben seien geöffnet worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Anlass war die Suche nach Bezichtigungsschreiben der linksextremen „Militanten Gruppe (MG)“. Mutmaßliche Mitglieder der MG hatten in der Nacht zum 18. Mai zwei Dienstfahrzeuge der Berliner Polizei im Bezirk Spandau angezündet.

Spandau

Die Tat war Teil einer Serie von Anschlägen, die Linksextremisten in Norddeutschland aus Protest gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm verübten. Die zwei vom Bundeskriminalamt am 19. Mai geöffneten Briefe waren an die „Berliner Morgenpost“ und die „BZ“ gerichtet, wie es in Sicherheitskreisen hieß. In den Briefen seien Bezichtigungsschreiben der MG entdeckt worden.

Ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hatte auf Antrag von Generalbundesanwältin Monika Harms eine „räumlich beschränkte Postbeschlagnahme“ angeordnet. Ebenfalls im Mai wurden auch in Hamburg Briefe untersucht, auch dort hatten linksextreme Gruppen Brandanschläge begangen.

Die BKA-Beamten hätten Briefe an die vier Zeitungen gegen das Licht gehalten, um zu sehen, ob ein fünfzackiger Stern – das Symbol der Militanten Gruppe – erkennbar ist, sagten Sicherheitsexperten. Wenn kein solcher Stern sichtbar wurde, hätten die Polizisten die Briefe ungeöffnet in den Postverkehr zurückgegeben. Die Maßnahme sei notwendig gewesen, um Fingerabdrücke und andere DNS-Spuren sicherstellen zu können. Die Zeitungen hatten zwar Schreiben der MG der Polizei übergeben, doch waren die Briefe durch zahlreiche Hände gegangen und kriminaltechnisch kaum noch zu verwerten.

Ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten sagte, die Kontrolle der Post sei wegen des richterlichen Beschlusses „formal korrekt“. In einem Fall von mitgehörten Telefonaten zwischen zwei Berlinern, gegen die wegen extremistischer Delikte ermittelt wurde, und Journalisten gebe es jedoch erhebliche Bedenken. fan/hah

(Erschienen im gedruckten Tagesspiegel vom 09.11.2007)