2007-11-06
In einer über indymedia vorab zur Verfügung gestellten Mitteilung des bei "Badische Zeitung" und "taz" schreibenden Rechtsexperten Christian Rath könnten die drei immer noch einsitzenden Berliner- als Mitglieder der mg und damit als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung verdächtigt - im Lauf dieser oder der nächsten Woche ihre Zellen verlassen und das weitere Verfahren in Ruhe bei sich daheim abwarten.
Nach einem Rath zur Kenntnis gebrachten Schreiben der Bundesrichter an die Bundesanwaltschaft steigen selbt unter roten Roben Zweifel auf, ob man über die bloße Absicht, drei Lastwagen zu grillen, tatsächlich die Grundfesern unserer Gesellschaftsordnung erschüttern kann. Das wäre nämlich nach der Novellierung eine Voraussetzung von 129a. Die alte Fassung des Paragraphen, wie sie gegen die RAF angewendet worden war, war so weit gefasst, dass Verdachtschöpfung und dringender Tatverdacht eins und das selbe wurden.
Die Bundesanwaltschaft führt derzeit mehrere Ermittlungsverfahren wegen "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gegen vermeintliche Aktivisten der mg.
Andrej ist vom "dringenden Tatverdacht" schon mal freigesprochen worden und unterliegt nur dem "einfachen Anfngsverdacht". Nun die übrigen drei, die unter verschärften Bedingungen in UHaft die Zeit verbringen, die ihnen gegeben war.Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft gehören die drei zur mg, weil der Anschlag "hinsichtlich des Anschlagsziels, der Tatzeit und der konkreten Tatausführung" mg-Anschlägen ähnelt. Ein klassischer Zirkelschluss, da noch nie ein Mitglied der mg verurteilt wurde. Weil ich schon einmal Gruppe x beweislos verdächtigt habe, Gruppe y aber Taten der Gruppe X aufgreift und nachahmt, verdächtige ich auch Gruppe y. Von dringendem Tatverdacht kann bei diesem Schneckennudelverfahren keine Rede sein.
Bei den dreien geht es also - anders als bei Andrej Holm - nicht um die Frage, ob überhaupt etwas strafrechtlich Relevantes passiert ist, sondern darum, ob diese Taten der mg zugerechnet werden können und wie die mg einzustufen ist. "Nach dem Ergebnis der Vorberatungen" sieht der 3. Strafsenat "nicht den dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der militanten Gruppe um eine terroristische Vereinigung handelt, heißt es in dem Schreiben der Richter, das am 24. Oktober an die Bundesanwaltschaft ging. In Frage komme eher die Mitgliedschaft in einer "kriminellen Vereinigung". Entscheidendes Kritieriums ist -wie oben ausgeführt -seit einer Reform des Strafgesetzbuches durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2003, ob die Anschläge den Staat "erheblich schädigen" können. Hieran zweifeln die Richter offensichtlich.
Der Unterschied ist relevant. Die Beschuldigten sitzen vor allem wegen des Terrorverdachts in Untersuchungshaft. Wenn dieser wegfällt, können sie vermutlich zu Hause auf ihren Prozess warten. Außerdem würde bei einer -nur- "kriminellen Vereinigung" wahrscheinlich die Bundesanwaltschaft ihre Zuständigkeit für das Verfahren an die Berliner Staatsanwaltschaft verlieren.
Die Bundesrichter stellen sogar die Frage, ob es sich bei der mg überhaupt um eine dauerhafte Vereinigung von Personen handelt, die "sich als einheitlicher Verband fühlen". Nach einem Bericht der Tageszeitung Welt aus dem August glauben nämlich manche Verfassungsschützer, dass unter dem Label mg mehrere Gruppierungen aktiv wurden. Die Anwälte der drei Beschuldigten gehen davon aus, dass der BGH noch in dieser Woche über ihre Beschwerde gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft entscheidet.
Die Betroffenen können sich mit Recht freuen, bald wieder die unwirtlichste Ecke Berlins verlassen zu können. Deshalb ist Entwarnung noch lange nicht angesagt. Dass die Schnaube-Hunde der Dienste Paprapgrpahne wie 129 a am liebsten auf alle ausdehnen wollten, die zusammen einer Wand ein paar Graffiti angediehen lassen, ist das eine. Das andere, dass die Bundesrichter und andere, die ein bißchen vorsichtiger vorgehen, die scharfe Waffe nicht leichtfertig abnutzen wollen. Man könnte sie für Wichtigeres noch nötig haben. Wer jedem Schlachtung androht, bedroht am Ende niemand mehr. Wenn jeder sowieso immer gleich mit der Höchststrafe rechnen muss, dann wird er sich nicht mit kleinen Aktionen begnügen. Er wird gleich zur großen Keule greifen. Über das Schlimmste hinaus gibt es nichts Schlimmeres mehr.
Die heute im ganzen Bundesgebiet laufenden Demonstrationen gegen den Überwachungsstaat sind auch nach der zu erwartebdeb Karlsruher Entscheidung nötiger denn je. Schäuble und seine Gefolgschaft sind wahrscheinlich wenige einsichtig und weniger genügsam als die paar Richter in Karlsruhe.
Quelle: Indymedia/ Christain Rath/ Artikel für taz und Badische Zeitung/ Vorabveröffentlichung
AutorIn: fg
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