2006-01-01 

Die Demonstration... Demotips von verschiedenen Rechtshilfegruppen

Zusammengetragen von Gipfelsoli Infogruppe

Die Demonstration

Was muss ich beachten, wenn ich auf eine Demo gehe? Was sollte ich mitnehmen, was sollte ich besser zu Hause lassen? Wie kann ich mich und die anderen vor Polizeigewalt schützen?

Geht nach Möglichkeit nicht alleine auf Demos. Stattet euch nach praktischen Gesichtspunkten aus. Dazu gehört, neben den richtigen Klamotten, vor allem ein klarer Kopf. Und den bewahrt ihr euch, wenn Drogen für längere Zeit aus dem Spiel bleiben – und dazu zählt auch Alkohol. Wichtige Medikamente behaltet ihr am besten immer bei euch, und natürlich auch den Personalausweis, Geld, Stift und leere Zettel. Persönliche Aufzeichnungen, insbesondere Adress- und Notizbücher, bleiben hingegen selbstverständlich zu Hause.

Am besten bildet ihr auf der Demo mit euren Leuten eine Bezugsgruppe und macht für diese ein Kennwort als Rufnamen aus, damit ihr euch in unübersichtlichen Situationen schnell wieder sammeln könnt.

Auf Demos wird immer wieder der Ruf nach Ketten laut. Ketten haben die wichtige Funktion, koordiniertes Handeln – von Sprechchören bis hin zu geordneten Auf- oder Rückzügen – besser zu gewährleisten. Gleichzeitig bieten sie Schutz vor polizeilichen Greiftrupps, die versuchen, in die Demo einzudringen. Organisiert euch ebenfalls in Ketten und achtet darauf, dass keine Lücken zwischen den Ketten entstehen und einzelne Leute nicht zwischen ihnen herumturnen.

Bei Übergriffen durch die Polizei hat es sich bewährt, mit den geschlossenen Ketten stehen zu bleiben und wenn es gar nicht anders geht, sich nur sehr langsam zurückzuziehen. In den allermeisten Fällen verhindert dies das Spalten der Demo. Es kommt seltener zu Festnahmen, und Verletzte bleiben nicht ungeschützt liegen. Oft ist damit auch der Prügeleinsatz abgewehrt.

Sollte es zu Verletzungen kommen, müsst ihr den Abtransport der Verletzten organisieren. Sofern keine andere Möglichkeit besteht, Verletzte zu versorgen, solltet ihr ein Krankenhaus aufsuchen, das möglichst weit vom Aktionsort entfernt ist. Erzählt den dortigen ÄrztInnen – ebenso wie den Leuten vom Roten Kreuz – allerdings nicht, wie es wirklich zu den Verletzungen gekommen ist, denn oftmals stehen diese Krankenhäuser im direkten Kontakt zur Polizei oder geben zumindest die Namen weiter.

Und nicht vergessen: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft die Aussage verweigern – die Freiheit nehm’ ich mir.

Der Ermittlungsausschuss

Was ist ein Ermittlungsausschuss, wozu ist er da? Wie kann ich ihn unterstützen, wie lautet seine Telefonnummer?

Bei den Demonstrationen wird es einen Ermittlungsausschuss geben: den EA. Dieser ist während und nach der Aktion telefonisch zu erreichen. Seine Nummer wird laufend durchgegeben, sie lautet … Achtet diesbezüglich auch auf Durchsagen oder Handzettel, und schreibt die Nummer auf euren Arm, um sie nicht zu verlieren.

Der EA sammelt neben allgemeinen Informationen über Übergriffe und Festnahmen vornehmlich Namen von Verletzten und Verhafteten. Er hält Kontakt zu AnwältInnen und gewährleistet so, dass die Festgenommenen rechtzeitig einen Rechtsbeistand zur Seite gestellt bekommen. Darüber hinaus leistet er psychische Hilfestellung, indem er den Betroffenen – wie im übrigen auch der Polizei – bewusst macht, dass die Situation im Knast auch draußen bekannt ist.

Werdet ihr selbst festgenommen, macht auf euch aufmerksam und nennt gegebenenfalls Umstehenden euren Namen und euer Geburtsdatum. ZeugInnen von Übergriffen und Festnahmen sollten sich umgehend beim EA melden, um kurz über das Geschehen zu berichten und Namen und Geburtsdaten der Betroffenen durchzugeben. Damit unnötige Spekulationen und Informationen, die auch die Polizei interessieren könnten, vermieden werden, sollten Anrufende nur auf Fragen des EA antworten.

Verhaftete melden sich aus dem Knast heraus ebenfalls in dieser Form beim EA. Auch sie beantworten lediglich seine Fragen, die sich auf Namen, Haftgrund und andere Verhaftete beziehen. Wichtig ist, dass keine Hinweise auf den tatsächlichen Geschehensablauf gegeben werden.

Freigelassene melden sich nach dem Knastaufenthalt beim EA wieder ab.

ZeugInnen und Betroffene sollten dem EA in nächster Zeit ein Gedächtnisprotokoll zur Hand geben. In dieses Protokoll gehören Informationen zum Ort und Zeitpunkt der polizeilichen Maßnahmen und zu deren Ablauf, des weiteren zu Namen oder Personenbeschreibung der Verhafteten, Verletzten, ZeugInnen und TäterInnen. Dieses Protokoll landet in getippter Form im Postfach des EA.

Die Telefonnummer des Ermittlungsausschusses lautet: …

Und nicht vergessen: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft die Aussage verweigern – die Freiheit nehm’ ich mir.

Die Festnahme

Wann darf die Polizei mich festnehmen, wie lange darf sie mich festhalten, welche Rechte habe ich auf der Wache?

Die Polizei hat zwei unterschiedliche rechtliche Grundlagen, mit denen sie Personen vorläufig festhalten kann: das Polizeirecht und das Strafverfahren.

Zunächst zum Polizeirecht:

Der Polizei ist es mit unterschiedlichen Auslegungsmethoden möglich, eine polizeirechtliche Gefahrensituation herbeizudefinieren. Dabei unterstellt sie Leuten, dass diese demnächst eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begehen wollen – beispielsweise ein Verstoß gegen ein verhängtes Aufenthaltsverbot. In diesem Fall dasrf die Polizei diese Leute in polizeilichen Unterbindungsgewahrsam nehmen. Auf dieser rechtlich fragwürdigen Grundlage werden regelmäßig Massen-“Verhaftungen” auf Demos durchgeführt.

Wenn ihr als so genannte Störer in einen solchen Polizeigewahrsam genommen worden seid, dann darf euch die Polizei selbst längstens bis zum Ende des nächsten Tages in Haft behalten. Danach müsst ihr entweder entlassen oder aber einer Richterin (oder einem Richter) vorgeführt werden. Die Richterin bzw. der Richter kann dann die Dauer der Haft nach landeseigenem Polizeigesetz verlängern. In der Regel dauert ein solches Polizeigewahrsam erfahrungsgemäß längstens bis zum Ende der gesamten Aktion, also bis zum späten Abend.

Zweitens zum Strafverfahren. Hier gibt es zum einen die vorläufige Festnahme der Polizei, entweder zur Identitätsfeststellung oder zur Zeugenvernehmung. ZeugInnen verweigern vor der Polizei die Aussage. Beide Festnahmen dürfen, sofern ihr keinen Ausweis dabei habt, höchstens 12 Stunden betragen.

Des weiteren gibt es die vorläufige Festnahme als Verdächtige bzw. Verdächtiger einer Tat. Wenn die Polizei euch als StraftäterIn bezeichnet, “Gefahr im Verzuge” sieht und nach ihrer Ansicht die Voraussetzungen des Haftbefehls erfüllt sind, müsst ihr entweder bis zu einem Termin vor dem Haftrichter (oder der Haftrichterin) warten oder allerlängstens bis Mitternacht des darauffolgenden Tages. Sollte es zu einem Haftprüfungstermin kommen, ist es ungemein wichtig, dass der EA davon erfährt, um AnwältInnen besorgen zu können. Besteht auf euer Recht auf Telefongespräche!

Es stehen euch zwei Telefongespräche zur Verfügung. Versucht als erstes – oft bleibt es nämlich nur bei einem Telefongespräch – den EA zu erreichen, danach könnt ihr versuchen, Angehörige oder eine Person eures Vertrauens anzurufen. Deren Identität könnte dann allerdings der Polizei bekannt werden.

Die Telefonnummer des EA lautet: …

Neben diesem Recht habt ihr als Beschuldigte noch weitere Rechte. Auf die solltet ihr, je nach eurer Verfassung, ebenfalls bestehen. Da wäre zunächst das Recht zu erfahren, was denn nun der Grund der Festnahme sei. Weiterhin kann im Verletzungsfall eine Ärztin oder ein Arzt verlangt werden, die auch Verletzungen attestieren können. Der Weg zu vertrauten ÄrztInnen sollte dennoch im nachhinein nicht ausgespart werden. Weiterhin könnt ihr Protokolle für alle beschlagnahmten oder beschädigten Sachen verlangen. Gegen erkennungsdienstliche Behandlungen, sogenannte ED-Behandlungen, solltet ihr stets ein Widerspruch zu Protokoll geben. Diese Protokolle wie auch alle anderen Sachen, die euch von der Polizei vorgelegt werden, solltet ihr auf keinen Fall unterschreiben.

Und nicht vergessen: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft die Aussage verweigern – die Freiheit nehm’ ich mir.

Das Verhör, oder besser: Die Aussageverweigerung

Was mache ich, wenn die Polizei mir Fragen stellt? Kann ich Schwierigkeiten bekommen, wenn ich gar nichts sage? Soll ich überhaupt was sagen? Gibt es ein Recht auf Aussageverweigerung?

Es ist klar, dass Polizeiinstrumente wie die Ingewahrsamnahme oder die Festnahme dazu dienen, unliebsamen Protest zunächst von der Straße zu räumen und später mit Repression zu überziehen. Je besser wir diese Instrumente kennen, desto besser können wir uns dagegen wehren. Zumindest können wir dafür sorgen, dass kein größerer Schaden entsteht. Das wichtigste, das einzig bewährte und das einzig richtige Verhalten ist in vielen Fällen sogar das einfachste Verhalten: die konsequente Aussageverweigerung!

Um die politische Begründung der Aussageverweigerung sind in der Vergangenheit so manche Debatten innerhalb der Linken geführt worden. Wir können diese hier nicht wiedergeben. Jeder und jedem sei aber angeraten, sich darüber einmal schlau zu machen. Absolut einig ist sich die Linke jedoch in einem Satz: “Anna und Arthur halten das Maul!” Und das heißt: Linke sollten grundsätzlich und immer vor Polizei und Staatsanwaltschaft konsequent die Aussage verweigern!

Auf der Wache angekommen, werdet ihr als Beschuldigte einer Straftat von der Polizei zum Verhör “gebeten”. In diesem Moment solltet ihr noch mal daran denken, dass Linke grundsätzlich die Aussage vor Polizei und Staatsanwaltschaft verweigern.

Auch wenn ihr das Gefühl habt, zur Sache etwas sagen zu wollen oder vielleicht zu müssen – macht das auf keinen Fall! Das könnt ihr später in aller Ruhe mit FreundInnen, dem EA, der Roten Hilfe und mit AnwältInnen besprechen.

Ihr habt als Beschuldigte das Recht, überall – sei es vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht – die Aussage zu verweigern oder gegebenenfalls den Zeitpunkt eurer Aussage – wenn sie denn sein muss – selber zu bestimmen. Eine Aussageverweigerung kann euch in einem Prozess nicht negativ angelastet werden. Macht also den VernehmerInnen von vornherein klar, dass ihr euch nicht äußern werdet! Damit entgeht ihr auch den unterschiedlichen Verhörtechniken, die sich jeweils als ein sehr ausgewähltes Programm einzelner, ausgeklügelter Methoden darstellen, psychischer wie physischer Art, legal und illegal und mit dafür speziell ausgebildeten BeamtInnen. Betroffenen ist es unter den gegebenen Verhältnissen – also alleine im Knast oder auf der Wache und nach dem ganzen Stress, der mit einer Festnahme einhergeht – sehr schwer, nahezu unmöglich aus einer solchen Verhörmaschine unbeschadet und ohne verwertbares Material für die Polizei herauszukommen. Im Vorhinein lässt sich auch niemals absehen, ob nicht selbst die harmloseste Aussage später in das Puzzle der Polizei hineinpassen könnte.

Normalerweise werden sie euch am Anfang “zur Person” befragen. Das sind die einzigen Angaben, die zu machen ihr verpflichtet seid, nämlich: Name – Meldeadresse – Geburtsort und -datum – Familienstand – Staatsangehörigkeit – ungefähre Berufsangabe. Kein Wort mehr! Es sei denn: “Ich verweigere die Aussage!” Wir wiederholen es immer wieder gerne: auf jede noch so bescheuerte Frage ist es das Klügste zu antworten: “Ich verweigere die Aussage!” Das Recht zur Aussageverweigerung gilt natürlich auch im Polizeigewahrsam.

Und nicht vergessen: Bei Polizei und Staatsanwaltschaft die Aussage verweigern – die Freiheit nehm’ ich mir.

[www.salonrouge.de]

CHECKLISTE FÜR DEMOS
Auf eine Demo sollte man gut vorbereitet gehen. Deshalb haben wir eine kleine Checkliste zusammen gestellt. Geh am besten nicht allein dorthin sondern mit Deinen Freunden und Freundinnen. Gebt während de Aktion aufeinander acht, bleibt zusammen, auch und gerade wenn es Stress gibt. Macht einen Treffpunkt aus, falls Ihr Euch trotzdem verliert. Während der Demo wird es einen Ermittlungsausschuss geben. Da sind Leute, die sich um Festgenommene kümmern und ggf. Anwälte einschalten.
mitnehmen:

[EA Hamburg]
Demo-Einmaleins
Klar, es gibt riesige Unterschiede zwischen einer Demo und einer Demo. Oft sagen wir uns, daß bei der Demo sowieso nix passiert und haben auch noch recht damit. Denoch sollten einige Grundregeln auch auf einer (z.B.) 1. Mai-Demonstration beherzigt werden, weil auch eine solche schon Objekt polizeilicher Aktionen geworden ist.

Vorbereitungen:
Versuche, niemals allein zu Demonstrationen gehen zu müssen. Es ist nicht nur lustiger, mit Menschen unterwegs zu sein, die du kennst und denen du vertraust, sondern auch nützlich. Zum einen wird es für Zivibullen und Provokateure des Verfassungsschutzes ungleich schwerer, sich unter die Demo-TeilnehmerInnen zu mischen. Zum anderen ist es leichter, z.B. wenn die Bullen an einer Stelle auf Leute einknüppeln, ruhig zu bleiben und nicht auseinander zu laufen. Profimäßig ist, zusammen zur Demo hinzugehen, auf der Demo und auf dem Nachhauseweg zusammen zu bleiben, sich vorher über mögliche Situationen, die eintreten könnten zu unterhalten, ehrlich zu gucken, wer wann Angst hat (der Macker-Test), und dementsprechend Absprachen für gemeinsames Verhalten zu treffen.

- No drugs
Sei so fit, wie’s halt geht; d.h. frühstücke gut, Shit und jeglicher Alkohol bleiben zu Hause; sie beeinträchtigen dein Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen. Du gefährdest dich und andere unnötig.

- Gegen die Eitelkeit
Eine Demo ist kein Spaziergang, auch wenn’s oft so aussieht. Nicht nur, daß die Latscherei ganz schön lange dauern kann, nein, manchmal ist es auch erforderlich, schnell und beweglich zu sein.
Deshalb keine Latschen und Stöckelschuhe, kein Wochenendeinkauf, kein Fahrrad und kein Bollerwagen.
Klamotten, ausnahmsweise nach praktischen Erwägungen zusammenstellen: Witterung, Beweglichkeit, Unauffälligkeit und Schutz von besonders empfänglichen Körperteilen! Keine Schminke, keine Chremes, kein Labello – da sich beim Tränengaseinsatz das CN/CS in Fetten besonders anreichert! Tausche deine Kontaktlinsen gegen eine bruchfeste Brille! Sorge dafür, daß du Medikamente, die du regelmäßig einnehmen mußt, in ausreichender Menge dabei hast. Es ist nicht gesagt, daß die Bullen bei Festnahme oder Einkesselung der Demo sich um deine medizinische Versorgung kümmern.

- Keine Datenbank
Laß Dein Adressbuch, Notizbuch und andere persönliche Aufzeichnungen zu Hause und nehme lediglich Zettel, Bleistift und gültigen Personalausweis mit. Eine Demo ist ein schöner Anlaß, mal die Taschen nach Müll zu durchsuchen (und vielleicht endlich das Piece oder den Zehner wieder zu finden). Nehme lediglich (leeren) Zettel, Bleistift und gültigen Personalausweis mit. Muß der ganze andere Kram wirklich mit auf die Demo?

Auf der Demo:
Mensch weiß nie, was kommt. Deshalb bleib bei den Leuten, die du kennst. Es kann auch nie schaden, sich unterzuhaken und in Ketten zu gehen. Nicht nur, daß die Stimmung gleich viel besser wird und sich Sprechchöre viel besser koordinieren lassen, nein, sollten die Ordnungswüter, Zivile oder andere Wildgewordene in den Demo-Zug einzudringen versuchen, bieten die Ketten einen verläßlichen Schutz. Deshalb achte darauf, daß zwischen den Ketten keine Lücken entstehen, und fordere Leute, die zwischen den Ketten rumlaufen, auf, sich einzureihen oder woanders zu gehen.

- Ermittlungsausschuß
Bei vielen Demonstrationen wird von den VeranstalterInnen ein Ermittlungsausschuß (EA) eingerichtet, in einigen Städten gibt es auch feste EA-Gruppen. Dieser ist während und nach der Demo telephonisch zu erreichen, seine Nr. wird entweder über Lautsprecherdurchsagen oder per Handzettel bekannt gegeben. Hier werden die Namen von Verletzten und Verhafteten gesammelt und sich um AnwältInnen für letztere bemüht. Wenn jemand nach seiner Verhaftung wieder freigelassen wird, meldet er sich beim EA und liefert dort auch ein Gedächtnisprotokoll über seine/ihre Verhaftung ab. Auch Zeugen von Polizeiübergriffen/Festnahmen melden sich dort, damit sie ggf. bei Ermittlungsverfahren von den Betroffenen und deren AnwältInnen erreichbar sind.

- bei Übergriffen
Nicht in Panik geraten. Tief Luft holen, stehen bleiben und auch die anderen dazu auffordern. Spätestens jetzt heißt es, schnell Ketten zu bilden und wenn’s gar nicht anders geht, sich langsam und geschlossen zurückzuziehen. Oftmals können Übergriffe der Freunde und Helfer allein durch das geordnete Kettenbilden und Stehenbleiben abgewehrt, das Spalten der Demo, Festnahmen und das Liegenbleiben von Verletzten verhindert werden.

- bei Verletzungen
Bist du oder jemand in deiner Umgebung verletzt worden, wende dich an die gekennzeichneten Demo-SanitäterInnen (so welche da sind, wird zumeist am Beginn der Demonstration auf diese erfreuliche Tatsache hingewiesen). Sind keine Demo-Sanis auffindbar, organisiere mit Freunden und Freundinnen den Abtransport von Verletzten. Wenn ihr ein Krankenhaus aufsuchen wollt/müßt, versucht eins zu erwischen, das etwas entfernt ist und mit der Demo nicht in Verbindung gebracht wird. Bei der Aufnahme kannst du ruhig erzählen, wie’s war, als du nämlich auf der Bananenschale ausrutschtest und die Kellertreppen runterfielst … Schon öfters haben Krankenhäuser die Namen von verletzten Demonstranten an die Cops weitergegeben, das führte zu ’ner Menge zusätzlicher Scherereien.

- nach der Demo
Schlau ist, sich nicht alleine auf den Nachhauseweg zu machen. Auch am Ende oder nach der Demo versucht die Polizei oft einzelne festzunehmen. Deshalb geschlossen weg gehen und darauf achten, ob Mensch verfolgt wird. Falls es auf der Demo Zoff gab, melde dich bei Freundinnen und Freunden zurück, die wußten, daß du auf der Demo warst, damit du nicht als vermißt giltst!

Wenn du Zeuge oder Betroffene von Polizeiübergriffen, Festnahmen u.ä. wurdest, fertige ein Gedächtnisprotokoll an und melde dich beim EA. Ins Gedächtnisprotokoll sollten rein:
1. Ort und Zeit der Festnahme, bzw. anderer polizeilicher Maßnahmen wie Abräumen, Wasserwerfereinsatz, Knüppelorgie etc.
2. Name der/des Verhafteten/Verletzten, Zeugen (sonst Personenbeschreibung)
3. Was passiert ist.
4. Merke dir die Anzahl der Bullen und wie sie ausgesehen haben (“Oberlippenbart” reicht meistens zur Identifizierung nicht aus).

Bei Festnahmen:
Wirst du selbst festgenommen, mache auf dich aufmerksam (Fluchen!) und rufe deinen Namen, damit sich die Umstehenden diesen merken (ach dafür, Zettel und Bleistift!) und an den Ermittlungsausschuß (EA) weitergeben können. Wieder zu Hause notiere dir die Umstände der Festnahme, ggf. Zeugen, am besten ein richtiges Gedächtnisprotokoll. Dieses sollte der Ermittlungsausschuß bekommen, so es einen gibt, andernfalls erstmal aufbewahren. Oftmals erfahren die Betroffenen erst Monate später davon, daß ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft, dann ist so ein Protokoll Gold wert.

- beim Abtransport
Auf der Fahrt zu Gefangenensammelplätzen oder Revieren sprich ggf. mit den anderen Festgenommenen über eure Rechte, aber mit keinem Wort über das, was ihr oder du gemacht habt/hast. Das wäre nun wirklich nicht das erste Mal, wenn da ein Spitzel unter euch ist, auch wenn du ein gutes Gefühl zu allen hast.
Achte auf andere und zeige dich verantwortlich, wenn sie mit der Situation (Festnahme und so) noch schlechter klar kommen als du, das beruhigt auch dich, redet darüber, daß es Sinn macht, von jetzt ab konsequent die Schnauze zu halten. Tausche mit deinen Mitgefangenen Namen und Adressen aus, damit die/der zuerst Freigelassene den Ermittlungsausschuß informieren kann.

- auf der Wache
Bei der Identitätsfeststellung bist du nur verpflichtet, Angaben zu deiner Person zu machen, d.h.: Name, Adresse, Geburtsdatum und ungefähre Berufsangabe (Arbeiterin, Angestellter, Studentin, Erwerbsloser). Kein Wort mehr! Nichts über Eltern, Schule, Firma, Wetter, einfach:

Gar nix !!!

Keine Angaben zur Sache. Falle nicht auf Psychokisten rein, weder auf die guten Onkels und Tanten, die ja volles Verständnis für dein Anliegen haben, noch auf die Brutalo-Bullen, die dir gleich die Fresse polieren wollen. Behalte die Übersicht und deinen Kopf unter Kontrolle. All die feinen taktischen Schachzüge, die dir durch den Kopf gehen, wie du die Bullen reinlegen oder dich aus dem Schlamassel bringen könntest, vergiß sie! Jede Situation ist günstiger, um sich was Schlaues zu überlegen, als die, wenn du bei den Bullen sitzt, und alles – wirklich alles – ist auch nach Absprache mit deinen GenossInnen und dem/der AnwältIn möglich, auch wenn die Bullen dir erzählen, daß es zu deinem Vorteil gereiche, wenn du ihnen gegenüber Aussagen machen würdest.
Wenn du meinst, dir würden Sachen vorgehalten, mit denen du gar nix zu tun hast – halt bitte trotzdem die Klappe. Denn was dich entlastet, kann jemand anderen belasten, wenn von zwei Verdächtigen einer ein Alibi hat, bleibt immer noch einer über! Wenn du meinst, du steckst schon so tief im Schlamassel, daß du lieber alles zugeben willst, damit du nicht so hart verknackt wirst, shut up your mouth! Erst nachdem dein(e) AnwältIn Akteneinsicht hatte und ihr euch beraten habt, läßt sich eine gute Strategie festlegen. Wenn du erstmal gequatscht hast, nützt dir auch der/die beste AnwältIn kaum noch was. Außerdem reißt du womöglich unbeabsichtigt andere Leute mit rein. Und ein Argument für ganz Störrische: Ein Geständnis vorm Richtertisch zahlt sich immer mehr aus als bei den Bullen, wenn’s denn schon sein muß!
Nach der Festnahme hast du das Recht, zwei Telephongespräche zu führen. Nehme also 2 mal abgezählte 12 Pf. mit. 50 Pf. können die Bullen leider nicht wechseln und annehmen dürfen sie leider auch nicht, weil das ist dann Beamtenbestechung …
Wenn PolizistInnen dir dieses Recht verweigern, nerv’ sie, besteh’ darauf und droh’ mit einer Anzeige. Bei Verletzungen einen Arzt verlangen, der ein Attest anfertigt. Nach der Freilassung einen weiteren Arzt aufsuchen, der ebenfalls Verletzungen attestiert.
Bei beschädigten Sachen schriftliche Bestätigung verlangen. Bei ED- (erkennungsdienstlicher) Behandlung (Fotos/Fingerabdrücke) lege sofort Widerspruch ein und lasse diesen protokollieren.

Wie lange mußt du brummen?

- zur Identitätsfeststellung
Wenn du Tor keinen Ausweis dabei hast, höchstens zwölf Stunden.
- als Zeuge zur Vernehmung
Sofort nach der Identitätsfeststellung und der verweigerten Aussage (auch als Zeuge bei den Bullen dein gutes Recht!) mußt du entlassen werden.
- als Verdächtiger einer Tat
Nach 48 Stunden, besser, bis Mitternacht des darauffolgenden Tages mußt du entweder freigelassen worden sein oder einem Haftrichter vorgeführt werden.
- beim Haftrichter
Auch hier nur Angaben zur Person machen. Falls noch nicht geschehen, unbedingt weiterhin Kontaktaufnahme zu deinem/r AnwältIn oder deinen FreundInnen fordern. Wird Haftbefehl erlassen, laß die Beauftragung deines/r AnwältIn bzw. die Benachrichtigung von namentlich genannten anderen Personen protokollieren.
Laß dich nicht hängen und halte durch: “Wenn der Richter gestanden hat, holen wir dich raus!”; “In Rußland haben sie die Revolution auch nicht an einem Tag gemacht!”; “Mühsam nährt sich das Eichhörnchen!”; “Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter!” Solche und ähnliche Durchhalteparolen versüßen den Knastaufenthalt zwar auch nicht entscheidend, aber was willst du machen …

Wenn du wieder draußen bist
Melde dich unbedingt beim EA wieder an und bei deinem/r AnwältIn und dann kannst du dich hoffentlich verwöhnen lassen und relaxen. Nimmst du diese Verhaltensregeln in Kopf und Bauch auf, bist du gut gerüstet, um gegen die Staatswillkür die Nerven zu behalten.

[http://www.nadir.org/nadir/archiv/PolitischeStroemungen/antirepression/rechtshilfe]

Tipps für große Demonstrationen
Eine Sicherheits-Checklist (aus dem Netz) für die Teilnahme an großen Demos zusammengestellt. Es ist interessant, sie zumindest einmal zu lesen!

Benutz Deinen Kopf

Plane voraus: Für wichtige Bedürfnisse und Versorgung. Bereite Dich darauf vor, was Dich erwartet. Kümmere Dich drum, wie Du Unterstützung findest. Plane, wie Du Deine Leute kontaktieren kannst, wenn Ihr getrennt werdet.
Einstellung: Wir sind stark. Wir können leicht dem meisten widerstehen, was die Polizei nach uns schmeißt und Du kämpfst für eine gute Sache.
Vergiss nicht: Die allerwichstigste Waffe der Polizei ist Angst: Wenn Du die unter Kontrolle hast, ist mit der Polizeitaktik leicht umzugehen. Verstand: Behalte einen kühlen Kopf, schätze ein, was abgeht und was gemacht werden muss. Sei ruhig und konzentriert, wenn es richtig heftig wird. Reagiere auf Gefahr oder Warnzeichen lieber zu früh als zu spät. Achte auf Anzeichen physischer und psychischer bei Dir selbst und anderen. Beruhige andere, die anfangen, Panisch zu reagieren. Hüte Dich vor Gerüchten: Sie sind normalerweise falsch und tragen nur zur Angst bei. Gehe mit dem um, was Du sicher weisst. Erinnere Dich: Mache möglichst schnell Gedächtsnisprotokolle von Polizeiangriffen, Übergriffen und dokumentiere Verletzungen.

Was Du tragen solltest

Komfortable, sichere Schuhe, in denen Du gut laufen kannst. Kleidung, die deine gesamte Haut abdeckt und vor Tränengas schützt. Einen bruchsicheren Augenschutz (z.B. Sonnenbrille, Schutzbrille, Gasmaske, Schwimmbrille) Hartnäckig hält sich das alte Gerücht, Tücher mit Essig oder Wasser getränkt würden die Atemwege gegen Tränengas (CS/CN) schützen. Dies stimmt leider NICHT!!! Einen besseren Schutz habt ihr mit trockenen Tüchern, die regelmäßig gewechselt werden und zusätzlich einer Gasschutzbrille.
Wer genauere Infos haben möchte, kann ja mal auf unserer Seite nachsehen: http://www.nadir.org/nadir/initiativ/sanis in der Ersten Hilfe Broschüre “Ruhig Blut” steht dazu mehr, außerdem gibt es dort im Archiv auch noch alte Broschüren zu diesem Thema. Dem Wetter angemessene Kleidung (Regenzeug, Sonnenhut, etc.), Handschuhe, falls Du vorhast, mit heißen Tränengaspatronen zu hantieren.
Frische Kleidung in einer Plastiktüte (für den Fall, dass Du Tränengas abbekommst oder Dich zum Schutz Deiner Identität umziehen musst).

Was Du dabei haben solltest
Viel Wasser in einer Plastikflasche (möglichst Spülflasche) zum trinken und bei Bedarf zum Auswaschen von Haut und Augen. Energy snacks (Müsliriegel). Nicht unentbehrlich, aber empfohlen. Personalausweis und Notfall-Kontakt-Info (Ermittlungsausschuss). Gerade genug Geld für Telefon, Essen und Verkehrsmittel.
Uhr, Papier, Stift für Gedächtnisprotokolle (s.o.). Wichtige Medikamente, die Du benötigst, für den Fall einer Verhaftung für mehrere Tage ausreichend.
Monatsbinden, falls benötigt. Vermeidet die Benutzung von Tampons – im Falle einer Verhaftung könnte es sein, dass Ihr sie nicht wechseln könnt (Tampons, die länger als sechs Stunden nicht gewechselt werden, können Infektionen verursachen).

Packliste für´s Erste-Hilfe-Set
Diese Liste ist in zwei Teile aufgeteilt. Im ersten Teil Dinge, die in einem kompletten Set dabei sein sollten und im zweiten Teil Extras.

Mach Dir Gedanken über das Set, sowohl über die Tasche (die meisten von uns benutzen Schultertaschen, an die wir einfach und schnell rankommen) als auch über den Inhalt. was brauchst du draußen, um leicht dranzukommen? Was muss trocken gehalten werden? Welche Dinge, die Du oft zusammenbrauchst, solltest Du zusammenpacken? Du musst schnell und mobil sein, deshalb ist von einer schweren Tasche in jedem Fall abzuraten.

Die Grundlagen
Wasser: am besten in einer Sport-Trinkflasche Handschuhe, nicht aus Latex Mullbinden: am besten einzeln verpackte 4×4, kleinere sind auch ok. Flüssiges Antacid: 1:1 gemischt mit Wasser in einer Sprot- oder Sprühflasche.
Heftpflaster Antiseptikum (z.B. Jod)
Klebeband
Ein paar Aspirin
Ein paar Ibuprofen
Stift und Papier
Armbanduhr
Sonnencreme (auf Alkoholbasis)
Schokoriegel
Halstuch
1-2 Sicherheitsnadeln

Die Extras
Schiene
Kleiner Verband
Benadryl Schwefel
Basecap
Inhalator
Tampons (auch gut für Nasenbluten)
Aktuelle antibiotische Salbe
Sauberes T-shirt eingeschweisst in Plastik
Extra Plastiktüten
Verbandschere
Tongue depressors (um Finger zu schienen)
Taschenlampe
Streichhölzer
Schutzbrille
Gefrier-Akku
Tuch als Armschlinge etc.

Was Ihr NICHT tun solltet
Tragt keine Vaseline, Öl, ölbasierte Sonnencreme oder Feuchtigkeitscreme auf die Haut auf, darin kann sich das Tränengas anreichern. Tragt keine Kontaktlinsen, es können sich schädliche Chemikalien darunter ablagern.
Trage keine Sachen, die leicht ergriffen werden können (z.B. hängende Ohrringe, anderer Schmuck, Krawatten, Offenes Haar). Geh nicht alleine zur Demo, geh mit Leuten, die Du gut kennst. Vergiss nicht zu essen und viel Waser zu trinken.

Bei Hausduchsuchungen
Nicht ungewöhnlich ist, daß bei Festgenommenen Hausdurchsuchungen stattfinden, deshalb einige Grundregeln:
1. Von “brisanten” Flugblättern, Zeitungen, Papieren (wie z.B. “radikal”, Gesammelte Werke von RAF oder RZ) soll grundsätzlich nur ein Exemplar in der Wohnung sein.
2. Nach Möglichkeit keine Adressensammlungen anlegen, es gibt ja Telephonbücher.
3. Termine nicht in Jahreskalender eintragen, sondern Abrißkalender benutzen und erfolgte Termine vernichten.
4. Vor größeren Ereignissen (z.B. Revolutionen) Wohnung aufräumen.

Für die Hausdurchsuchung ist eigentlich ein richterlicher Durchsuchungsbefehl erforderlich. Ausnahme: bei Gefahr in Verzug, was meistens von den Bullen behauptet wird. Wenn möglich, solltest du versuchen, bevor die Polizei hereinkommt, jemanden (Nachbarn, Bekannte, Anwältin) anzurufen, kurz sagen, was los ist und den Hörer nicht auflegen, damit am anderen Ende wenigstens ungefähr mitzubekommen ist, was abläuft.
Nach dem Grund der Durchsuchung fragen, dieser muß nach § 106 II StPO vor deren Beginn bekannt gegeben werden. Namen und Dienstnummern der BeamtInnen erfragen und hartnäckig Beschwerde einlegen. Verlange, daß ein Raum nach dem anderen durchsucht wird, da du das Recht hast, bei der Durchsuchung dabei zu sein (§ 106 I StPO). Versuche die Durchsuchung solange hinauszuzögern, bis Zeugen eingetroffen sind.
Nach der Durchsuchung ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände anfertigen lassen. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, laß dir das bescheinigen. Außerdem schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung verlangen. Auf beides hast du Anspruch, der allerdings verfällt, wenn er nicht geäußert wird (§ 107 StPO). Auf keine Fall irgendwas selbst unterschreiben, da nicht auszuschließen ist, daß die Polizei später noch etwas hinzufügt.
Ermittlungsverfahren, Vorladungen, Strafbefehle, Prozesse
Wochen oder Monate nachdem du dich an irgendeiner Aktion/Demo beteiligt hast, bekommst du Post von den Bullen oder der Staatsanwaltschaft, manchmal rufen sie auch an. Egal ob du Zeuge oder Beschuldigte in ihrem Spielchen sein sollst, jetzt wird es Zeit, sich mit dem Ermittlungsausschuß, wenn das ’ne feste Gruppe ist, einer Bunten Hilfe oder uns, der Roten Hilfe, in Verbindung zu setzen. Gemeinsam können wir überlegen, was zu tun ist, ob bzw. welche® AnwältIn eingeschaltet werden soll, wie wir darauf politisch antworten. Auch hier gilt immer noch: keine Aussage! Zu den Bullen brauchst du eh nicht hingehen, bei der Staatsanwaltschaft mußt du zumindest erscheinen und Angaben zur Person machen. Der Rest muß im Einzelfall entschieden werden. Das, was sie wollen, dich alleine herausgreifen und einschüchtern, funktioniert nur solange, wie du ihr Spiel mitspielst. Wenn wir uns gemeinsam wehren, funktioniert ihre Vereinzelungsstrategie schon lange nicht mehr, kann der Charakter eines Prozesses, dessen Sinn es ist, zu entsolidarisieren, umgekehrt werden.

[www.freemedia.info; http://www.freemedia.info/F3.htm]

Eventuelle juristische Folgen
Monate nach der Aktion kannst du eine Vorladung zur Vernehmung als BeschuldigteR oder als ZeugIn bekommen. Ist diese Post von der Polizei, dann brauchst und solltest du ihr nicht Folge leisten. Das kann dir nicht nachteilig ausgelegt werden. Grundsätzlich solltest du aber den EA informieren. Ist die Vorladung dagegen von der Staatsanwaltschaft, dann mußt du ihr Folge leisten, sonst kannst du durch die Polizei zwangs-vorgeführt werden. Spätestens jetzt solltest du dich mit anderen, dem EA und / oder Bunten und Roten Hilfen kurzschließen. Sind noch andere außer dir betroffen, so ist es sinnvoll, das weitere Vorgehen gemeinsam abzusprechen.
Manchmal werden von der Polizei Anhörungsbögen verschickt, die du aber nicht zu beachten brauchst. Wenn dir eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen wird, kann es sein, daß du daraufhin irgendwann einen Bußgeldbescheid erhälst. Einer Ordnungswidrigkeit wie etwa falsch parken wird kein krimineller Gehalt beigemessen, deshalb wird sie nicht mit einer Strafe, sondern einer Geldbuße geahndet. Dies wurde z.B. auch im Rahmen der Krümmelaktionen von “Mal richtig abschalten” so gehandhabt, wo die Teilnehmenden Bußgeldbescheide wegen Verstoßes gegen das Versammlungsverbot bekommen haben. Für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig. Nach dem Bescheid ist es erstmal sinnvoll, formlos und fristgerecht innerhalb einer Woche nach Zustellung Widerspruch einzulegen. Diesen Widerspruch kannst du jederzeit zurückziehen, wenn du dich entschlossen hast, das Bußgeld zu zahlen. Wenn der Widerspruch aufrecht gehalten wird, kann es letztendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommen.
Bei Vergehen, die keine Ordnungswidrigkeit sind, kann der/die RichterIn eine Strafe aufgrund des durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermittelten Beweismaterials auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl festlegen, der dir dann auch von einem Gericht zugeschickt wird. Dabei handelt es sich um eine Geldstrafe, die in Tagessätzen angegeben wird. Ein Tagessatz beträgt 1/30 deines monatlichen Netto-einkommens, bei Studierenden z.B. werden i.d.R. 30 DM gerechnet. Eine Vorstrafe liegt bei 90 Tagessätzen, alles was darunter liegt, taucht auch im polizeilichen Führungszeugnis nicht auf. Auch gegen diesen Strafbefehl solltest du fristgerecht Widerspruch einlegen und das weitere Vorgehen dann ebenfalls mit EA oder AnwältIn absprechen.

Literatur:
“Anna und Arthur halten immer das Maul- Infos zur Aussageverweigerung!” Zu bestellen bei bunte/lila Hilfe Göttingen, Buchladen Rote Straße. Preis 2 DM.
AutorInnenkollektiv aus Anti-Repressions-Gruppen (1989): “Durch die Wüste – Die Rechtshilfebroschüre”. Zwar schon alt, aber der Klassiker. Preis: 10 DM.
Miriam Breckoff, Frauke Banse, Felix Kolb (Hrsg.): Stopp Castor! Stopp Atom! Aktionsbroschüre gegen Atommülltransporte. Verden 1997. Zu beziehen über Tolstefanz, Wendländisches Verlagsprojekt, 29439 Jeetzel 41. Preis: 5 DM

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