2007-10-26
Dem Bundesrat schwebt die Errichtung einer europaweiten Datei über international agierende Gewalttäter vor. In der auf Anraten von Ausschüssen gefassten Entschließung (PDF-Datei) fordern die Länder die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für eine solche Datenbank etwa bei Europol und einen verbesserten Informationsaustausch der Polizeibehörden einzusetzen. Dies sei unerlässlich, um insbesondere im Vorfeld der von reisenden Gewalttätern bedrohten Veranstaltungen zielgerichtete Maßnahmen gegen diese Personen in ihren Heimatländern und am Veranstaltungsort durchführen zu können.
Als Hintergrund der Initiative führt der Bundesrat Erfahrungen mit international agierenden Gewalttätern an, durch die es bei wirtschaftlichen, sportlichen und politischen Veranstaltungen regelmäßig zu massiven Ausschreitungen gekommen sei. Als Beispiel dient den Ländern der G8-Gipfel in Heiligendamm.
Um gegen gewaltbereite Personen oder Hooligans vorgehen zu können, müssten die Einsätze der Sicherheitsbehörden präzise abgestimmt werden. In der Vergangenheit seien bei Polizeieinsätzen Defizite im internationalen Datenaustausch deutlich geworden, kritisiert die Entschließung. So seien zum Beispiel einsatzführende Polizeibehörden nicht hinreichend über die aus dem Ausland anreisenden gewaltbereiten Störer unterrichtet worden. Mithilfe einer europaweit verfügbaren Gewalttäterdatei und einem lagebezogenen Informationstransfer könnte der Austausch von Erkenntnissen über Gewalttäter nachhaltig verbessert werden.
Als Ort für die Gewalttäterdatei bringt der Bundesrat neben dem Europol-Informationssystem etwa auch das Schengener Informationssystem oder einen Verbund nationaler Dateien auf Basis des umstrittenen Prümer Vertrags ins Spiel. Bei der Europol-Lösung müsste das Mandat der in Den Haag angesiedelten Polizeibehörde nämlich erst um den neuen Zuschnitt erweitert werden. Technisch verlangen die Länder nach Lösungen, “die nicht nur den unmittelbaren Vollzugriff weniger Spezialdienststellen, sondern nach Möglichkeit auch den Online-Zugriff der direkt im Einsatzgeschehen stehenden Polizeikräfte ermöglichen”. Den entsprechenden Antrag hatten Niedersachsen und das Saarland gestellt. (Stefan Krempl) / (pmz/c’t)
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