2007-10-24
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
AnwältInnen fordern die Einstellung der §129a-Verfahren
Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung über den Haftbefehl gegen den Berliner Andrej H. bekannt gegeben. Der BGH hat entschieden, dass zu keinem Zeitpunkt ein dringender Tatverdacht bestand. Der Haftbefehl gegen den Aktivisten und Wissenschaftler war von Beginn an rechtswidrig und wurde deshalb aufgehoben.
„Wir begrüßen natürlich diese Entscheidung. Besonders, weil der BGH bestätigt, dass die Rückschlüsse der Bundesanwaltschaft überzogen und rein spekulativ sind“, so Christina Clemm, die Andrej H. vertritt. „Sämtliche Grundrechtseingriffe, die mein Mandat in den vergangenen Monaten über sich ergehen lassen musste, sind damit rechtswidrig. Der nächste Schritt wird sein, das Verfahren einzustellen.“
Nicht befasst hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage, ob es sich bei der „militanten gruppe“ (mg) tatsächlich um eine terroristische Vereinigung handelt.
„Damit hat der BGH nicht die eigentlich erwartete Grundsatzentscheidung getroffen. Gleichzeitig dürfte diese Entscheidung auch für das Verfahren gegen die weiteren Inhaftierten von großer Bedeutung sein,“ sagte Ulrich von Klinggräff, einer der Verteidiger von Florian L.. „Die Verteidigung ist in ihrer Kritik an der Bundesanwaltschaft bestärkt; die Ermittlungen beruhen größtenteils auf Mutmaßungen und Konstruktionen. Wir gehen davon aus, dass auch bezüglich der weiteren Beschuldigten kein dringender Tatverdacht für den §129a vorliegt. Auch bei den Dreien ist der Haftbefehl demnach aufzuheben.“ Die Verteidigung erwarte, dass sich der BGH im Zusammenhang mit den Haftbeschwerden der drei noch Inhaftierten grundsätzlich zu der Frage äußert, ob die „mg“ tatsächlich eine terroristische Vereinigung sei.
Seit gestern finden zudem erste ZeugInnenvernehmungen vor der Bundesanwaltschaft statt. Bisher sind mindestens 19 Bekannte und Freunde der Beschuldigten vorgeladen. Alain Mundt, Rechtsbeistand der ZeugInnen, sagte: „Bei diesen Vernehmungen geht es vor allem darum, das persönliche und berufliche Umfeld der Beschuldigten auszuforschen.“ Außerdem sei die BAW eindeutig auf der Suche nach neuen Kontaktpersonen. Die ZeugInnen würden besonders nach ihrer eigenen Persönlichkeit befragt, beispielsweise ihrer Schulbildung. „Da stellt sich schon die Frage, worauf das hinauslaufen soll. Die BAW scheint bei den Ermittlungen im Trüben zu fischen.“
Wolfgang Kaleck, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und ebenfalls Verteidiger in dem Verfahren, wies auf die grundsätzliche Handhabung des §129a in den vergangenen Jahren hin. „Nach dem 11. September 2001 sind leider die Stimmen gegen den §129a leise geworden. Das vergangene Jahr hat gezeigt, dass dieser Paragraph weiter gegen Soziale Bewegungen und bestimmte Formen militanten Protestes angewandt wird. Deshalb ist es wichtig, weiter daran zu arbeiten, dass die Terrorismussondergesetze abgeschafft werden.“
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
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