2007-10-22
Die Bundesanwaltschaft verfolgt ihn. Die rot-grüne Koalition hat
versucht, ihn neu zu definieren. Der Bundesgerichtshof muss ihn prüfen
und unsere Freunde sollen seinetwegen angeklagt werden.
Das Phantom “Terrorismus”.
Mit dem Paragraph 129a des Strafgesetzbuches sollen die
Betätigung und die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
juristisch verfolgt werden, doch selbst die höchsten Richter der
Republik sind sich nicht ganz sicher, was darunter verstanden werden
soll. Die Bundesjustizministerin denkt, dass nicht mal der 11. September
terroristisch war, aber alle haben davor Angst. Das Strafgesetzbuch, die
UNO und auch die EU haben gar keinen festgelegten Terrorismusbegriff und
auch wir fragen uns aktuell: Was ist eigentlich Terrorismus? Wer ist ein
Terrorist? Und was eine terroristische Handlung?
Das Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens sucht Definitionen
für ‘Terrorismus’: juristisch, humoristisch, politisch. Eingereicht
werden können Texte, Fotos, Videos, Podcasts, Postkarten, Plakate,
künstlerische, wissenschaftliche oder journalistische Beiträge.
Vorschläge von Einzelpersonen, Kollektiven, mit oder ohne Künstlernamen
können bis zum 30. November 2007 eingesandt werden.
Eine international besetzte Jury wird die Beiträge begutachten und die
besten zur Prämierung vorschlagen. Ende des Jahres 2007 werden die
besten Vorschläge öffentlich präsentiert und die Preise feierlich
überreicht.
Wir freuen uns, wenn Sie über die Auslobung dieses neuartigen und
ungewöhnlichen Preises in ihren Medien berichten. Für Fragen stehen wir
unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.
Weitere Infos gibt es unter: http://einstellung.so36.net/de/was-ist-terror
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens