2007-10-08 

Urgent Action zur Unterstützung der Betroffenen

Die Gruppe wegmit129a hat eine Aktion gestartet, um sich für die Gefangenen und Beschuldigten einzusetzen. Unterstützt sie mit Protestbriefen an die Behörden:

Liebe FreundInnen und GenossInnen!

Vor zwei Monaten wurden drei Genossen bei dem angeblichen Versuch, drei Militärlaster in Brand zu setzen, festgenommen und sitzen seit dem unter verschärften Bedingungen in Untersuchungshaft. Ein weiterer Genosse wurde zu Haus bei einer Hausdurchsuchung festgenommen (für weitere Infos, siehe unten).

In den kommenden Tagen wird der Bundesgerichtshof darüber befinden, welche Art von Aktionen unter das „Antiterrorgesetz“ fallen. Dies könnte für die Zukunft heißen, daß jede kritische Äußerung gegen Krieg, Lohnraub, Hartz IV, etc. als „terroristischer Akt“ betrachtet werden kann.

Daher bitten wir Sie/Euch gegen diese Repressionsmaßnahmen zu protestieren und die angehängte Mail an den BGH bzw. das Innenministerium und die deutschen Botschaften zu mailen oder zu faxen.

Solidarität ist eine Waffe! Niemand kann unsere sozialen und antimilitaristischen Kämpfe stoppen!

PS: Wir bitten um Rückmeldung unter unserer Adresse, wohin auch weitere Fragen gerichtet werden können. Gleichzeitig bitten wir um Verbreitung des Hintergrundtextes.

Gruppe: wegmit129a (wegmit129a [at] yahoo.de)

Hintergrund: Die Linke im Visier von Staatsschützern

In vielen Ländern der Welt wurden und werden in den letzten Jahren neue Antiterrorgesetze erlassen. Auf europäischer Ebene wird die Kooperation der Polizeibehörden und Geheimdienste intensiviert. Die angebliche Bedrohung, die von islamistischen Terrororganisationen ausgehe, dient dabei als Legitimationsmittel. Antiterrorgesetze zielen allerdings gegen alle politischen Gegner und damit auch – vielleicht sogar vor allem – gegen den linken Widerstand. Die §§ 129a und b des deutschen Strafrechts sind ein deutlicher Beleg.

Im Oktober will der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste Gericht Deutschlands, grundsätzlich prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Antiterror-Sondergesetze – §§ 129a und b Strafgesetzbuch (StGB) – angewandt werden dürfen. Hintergrund dieser Grundsatzentscheidung ist ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen sieben Personen, denen vorgeworfen wird, Mitglieder der „militanten gruppe“ (mg) zu sein (siehe unten).

Seit 2001 ermittelt das Bundeskriminalamt (BKA) gegen die Gruppe. Die oberste staatliche Polizeibehörde mit ihren über 5.000 Bediensteten blieb dabei – trotz Kooperation mit anderen Behörden, dem Einsatz von verdeckten Ermittlern, Telefonüberwachung und Razzien – absolut erfolglos. Am 31. Juli diesen Jahres gelang der Polizei dann die Festnahme von drei Personen, Axel H., Florian L. und Oliver R., die in Brandenburg versucht haben sollen, einen Brandanschlag auf Fahrzeuge der Bundeswehr zu verüben. Wenige Stunden nach diesen Festnahmen erfolgten Durchsuchungen in Wohnungen und Arbeitsstellen von insgesamt sieben Personen, wobei eine weitere Person, der Sozialwissenschaftler Andrej H., unter dringendem Tatverdacht festgenommen wurde.

Die Konstruktion einer „terroristischen Vereinigung“

Die vier Festgenommenen wurden unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen mit einem Hubschrauber nach Karlsruhe zur Bundesanwaltschaft transportiert, wo der zuständige Haftrichter mit dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer „terroristischen Vereinigung gemäß § 129a StGB“ Untersuchungshaft anordnete.

Das besondere an der Konstruktion der Verfolgungsbehörden ist der Umstand, dass gegen die drei bei der versuchten Sabotage Verhafteten nichts weiter vorlag, als eben dieser Versuch der Brandstiftung. Um daraus einen terroristischen Akt im Sinne des 129 a zu machen, benötigten sie die Verbindung zu dem Sozialwissenschaftler und den drei nicht Inhaftierten. Diese Personengruppe stand bereits seit fast einem Jahr rund um die Uhr unter polizeilicher Beobachtung unter dem Verdacht, die Schreiben der mg verfaßt zu haben. Dieser Verdacht wird damit begründet, dass sich in Artikeln und wissenschaftlichen Arbeiten Übereinstimmungen verschiedener Begrifflichkeiten finden ließen, die auch in Schreiben der mg auftauchten. Besonders belastend für Andrej H. soll sein, dass er sich mit einem der in Brandenburg Festgenommenen zweimal unter „konspirativen Umständen“ getroffen haben soll. Konspirativ bedeutet für die Polizeibehörden in diesem Fall, dass der Beschuldigte kein Handy bei sich trug. Aus diesen „konspirativen Kontakten“ schließt das BKA im Umkehrschluß die Zugehörigkeit der drei vermeintlichen Brandstifter zur mg. Diese sitzen nun seit fast zwei Monaten in Untersuchungshaft. Andrej H. wurde zwar nach starkem öffentlichen Druck gegen die Zahlung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt, die Drohung wieder in den Knast zu kommen, besteht aber weiterhin.

Antiterrorgesetze bekämpfen

Bedroht fühlen sich allerdings noch viel mehr Leute, die entweder Kontakt zu den Beschuldigten haben oder sich ebenfalls mit Sozialabbau, Militarisierung und rassistischer Flüchtlingspolitik beschäftigen oder aktiv dagegen arbeiten. Denn die Ermittlungen des BKA laufen auf Hochtouren und niemand weiß, wer als nächstes ins Visier gerät – verdächtig sind potentiell alle.

Der § 129a, wie Antiterrorgesetze im Allgemeinen, sollen genau diese Wirkung entfalten: Sie bilden die juristische Grundlage, den politischen Gegner – der in der Regel in der Linken ausgemacht wird – umfassend und präventiv auszuforschen und gleichzeitig Verunsicherung und Distanzierungen zu provozieren.

Das bedeutet, dass selbst wenn der BGH im Oktober entscheiden sollte, dass im geschilderten Fall der § 129a nicht anwendbar ist und die Verfahren deshalb eingestellt werden müßten, die Forderung erhalten bleiben muß, diesen ersatzlos zu streichen. Die europäische Linke ist gefordert, gegen den weiteren Ausbau der europäischen Polizei- und Justizbehörden anzukämpfen, denn wenn sie eines Tages gefährlich werden sollte, werden sich die Antiterrorgesetze in vollem Umfang gegen sie wenden.

Die „militante Gruppe“

Seit sechs Jahren macht die mg vor allem in Berlin und Brandenburg von sich reden. Mitte 2001 verübte sie einen Brandanschlag auf eine Daimler-Benz-Niederlassung in Berlin und kritisierte in einem Bekennerschreiben die Entschädigungspolitik gegenüber den ZwangsarbeiterInnen während des deutschen Faschismus. Die Stoßrichtung der Aktion der mg orientierte sich an der damaligen Kritik vieler antifaschistischer Organisationen und Gruppen von Überlebenden der faschistischen Vernichtungspolitik.

In den folgenden Jahren gab es rund 20 Brandanschläge, zu denen sich die mg bekannte und sich in den Kontext gesellschaftlicher Auseinandersetzungen stellte. Themenfelder waren die rassistische deutsche Flüchtlingspolitik, Antimilitarismus sowie der massive Abbau der sozialen Sicherungssysteme und zuletzt der G-8-Gipfel in Heiligendamm.

Protestbrief

An den Bundesgerichtshof / An den Bundesinnenminister / An die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in ….

Oktober 2007

Sehr geehrte/r Frau/Herr ….

Ab dem 5. Oktober 2007 will der Bundesgerichtshof darüber befinden, in welchen Fällen der § 129 a StGb zur Anwendung kommen darf. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen angebliche Mitglieder einer „terroristischen Vereinigung“, die sich „militante gruppe“ nennt. Konkret beruht das laufende Verfahren jedoch lediglich auf den Vorwürfen einer versuchten Brandstiftung und dem Verfassen von Artikeln und wissenschaftlichen Texten, die Ähnlichkeiten mit Anschlagserklärungen dieser Gruppe aufweisen sollen.

Auf Grundlage dieser Vorwürfe wurde gegen vier Personen Haftbefehle erlassen. Drei Personen sitzen seit nunmehr über zwei Monaten in Untersuchungshaft, einer dritten Person droht die Untersuchungshaft, sollte der Bundesgerichtshof dementsprechend entscheiden.

Wir verfolgen dieses Vorgehen der bundesdeutschen Behörden mit großer Besorgnis!

Mit dem § 129 a wird ein Instrumentarium eingesetzt, mit dem ohne hinreichenden Tatverdacht, Menschen verfolgt und sogar in Haft geraten können.
Somit findet eine vollständige Umkehr der Beweislast statt, die die Unschuldsvermutung außer Kraft setzt – eine Vorgehensweise, die eher an die Praxis diktatorischer Regime erinnert, als an rechtsstaatliche Demokratien.

Wir beobachten den weiteren Abbau demokratischer Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland deshalb mit großer Aufmerksamkeit und Sorge!

Unter dem Schlagwort der Terrorismusabwehr kommt der § 129 a zur Anwendung und weitere Antiterrorgesetze sind in Vorbereitung. Lediglich durch Verdachtsmomente können dadurch noch mehr Menschen unter die Beobachtung und Verfolgung staatlicher Repressionsorgane geraten. Die Kritik vieler Menschen an politischen Entwicklungen, die sich unter anderem durch den Abbau sozialer Absicherungen oder der Beteiligung der Bundesrepublik an Kriegen zwangsläufig verstärkt, gerät ebenso zwangsläufig ins Visier der Behörden, wie sich im oben erwähnten Fall zeigt. Schlussendlich fühlt sich jeder kritisch denkende und handelnde Mensch verdächtig und verfolgt. Diese umfassende Einschüchterung oppositioneller Kräfte durch repressive Staatsorgane erinnert ebenfalls eher an Zustände in diktatorischen Staaten und hat wenig gemein mit einer demokratischen Gesellschaft.

Wir fordern die verantwortlichen Behörden der Bundesrepublik Deutschland deshalb auf, die laufenden Ermittlungen nach § 129 a einzustellen und die Inhaftierten umgehend aus der Haft zu entlassen!

Gemeinsam mit den zivilgesellschaftlichen Kräften in Deutschland fordern wir zudem die ersatzlose Streichung der § 129 ff und ebenso die Aussetzung der vorgesehenen Verschärfungen der Staatsschutzparagraphen!

Hochachtungsvoll