2007-10-05 

Die Regierung rät: Handy zu Hause lassen schützt vor Lauschangriff

Berlin (LiZ). Wie der Spiegel bereits am 14. Juli berichtete, nutzt die Polizei ferngesteuerte Handys als Wanzen. Zu Umfang, Dauer, verwendeter Technik und rechtlichen Grundlagen dieser Maßnahmen liegt jetzt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vor. Jan Korte, Mitglied im Innenausschuss, findet die Ausführungen der Bundesregierung bemerkenswert: “Wer nicht abgehört werden will, sollte wohl besser die Nähe von Mobiltelefonen meiden. Das legt zumindest die Antwort der Bundesregierung nahe. Darin versucht die Bundesregierung einerseits nichts zu verraten, andererseits aber auch nichts zu dementieren – und stiftet vor allem Verwirrung.”

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Während dem Berliner Soziologen Andrej H., gegen den Bundesanwaltschaft und BKA seit September 2006 unter Einsatz sämtlicher technischer Möglichkeiten ermitteln, jeder Versuch, ein wenig Privatsphäre zu wahren, als “konspiratives Verhalten” ausgelegt wird, rät die Bundesregierung offenbar zu genau solchen Vorsichtsmaßnahmen.

So sei “die effektivste Schutzmaßnahme ein Vermeiden des Mitführens von Handys bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt”. Ferner wird empfohlen, Mobilfunkaktivität im Raum durch einen Mobilfunkdetektor aufzuspüren sowie sämtliche drahtlose Schnittstellen von Mobilfunkgeräten zu deaktivieren. "Das klingt schon sehr konspirativ. Ist das “Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik” gar ein Fall fürs BKA?", fragte Korte.

[http://linkszeitung.de/content/view/149014/1/]


Bundesregierung: BKA setzt Handys nicht als Abhörwanzen ein

Die Strafverfolger des Bundes lauschen nicht mit umprogrammierten Mobiltelefonen. Dies hat das Bundesinnenministerium zumindest in seiner jetzt veröffentlichten Antwort (PDF-Datei) auf eine Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag versichert. Weder die Bundespolizei, noch das Bundeskriminalamt (BKA) oder das Zollkriminalamt würden Handys als Wanzen umfunktionieren. Der Einsatz einer derartigen Überwachungstechnik sei von diesen Behörden auch weder zu repressiven noch zu präventiven Zwecken geplant.

Ganz dementieren will das Ministerium Berichte über entsprechende staatliche Lauschangriffe mit Mobiltelefonen aber auch nicht. Man äußere sich eben nur nicht zu Angelegenheiten der Länderpolizeien, da diese den Bund nichts angehen würden. Zu einer potenziellen Verwendung des ungewöhnlichen Abhörverfahrens durch Geheimdienste des Bundes wiederum könne man höchstens im zuständigen parlamentarischen Kontrollgremium unter Ausschluss der Öffentlichkeit Stellung nehmen.

Laut Experten ist die Verwandlung von Handys in Wanzen technisch machbar. Dazu würden diese so umfunktioniert, dass sie in einen scheinbar ausgeschalteten Zustand wechseln. So würden Display und Lautsprecher als deaktiviert erscheinen, während im Hintergrund aber die Mobilfunkverbindung aufrecht erhalten bleibe. So könne etwa die Freisprecheinrichtung eines Mobiltelefons heimlich aktiviert werden. Aber auch über drahtlose Schnittstellen wie Bluetooth, WLAN oder Infrarot seien Schadprogramme wie Trojaner leicht einzuschleusen.

Zur Verhinderung der geschilderten Lauschangriffe verweist die Bundesregierung prinzipiell auf Erläuterungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Effektivste Schutzmaßnahme sei demnach, bei Gesprächen mit sensitivem Inhalt erst gar kein Handy mitzuführen. Darüber hinaus sollten sämtliche drahtlosen Schnittstellen von Mobilfunkgeräten deaktiviert werden. Letztlich sei auch der Einsatz des vom BSI entwickelten Detektors MDS ratsam.

Mit dem angeblich leicht zu bedienenden Tischgerät könne jedwede Mobilfunkaktivität in einem Raum aufgespürt werden. Vier getrennte Kanalempfänger scannen dazu sequentiell die Frequenzbänder GSM900, GSM1800, UMTS und DECT ab. Empfangene Signale werden aufbereitet und von einem zentralen Prozessor ausgewertet. Bestellen können den etwa 500 Euro teuren Detektor aber nur Behörden und geheimschutzbetreute Wirtschaftskreise. (Stefan Krempl) / (pmz/c’t)

[http://www.heise.de/newsticker/meldung/96949]


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