2007-09-20 

G8: 14 Monate Haft für Steinewerfer

Das bislang höchste Urteil im Zusammenhang mit den G8-Protesten ist gestern gegen einen 35-jährigen Rostocker gefällt worden. Er muss wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung ins Gefängnis.

Rostock (OZ/dpa) Ein Steinewerfer bei der Anti-G8-Demonstration vom 2. Juni ist gestern am Rostocker Amtsgericht zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. Es ist das bislang höchste Urteil im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weltwirtschaftsgipfel Anfang Juni in Heiligendamm.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-jährige Hansestädter einen Stein in Richtung von Polizisten geworfen hat. Dabei war zwar niemand verletzt worden. Doch bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass Klaus A. einschlägig vorbestraft ist. Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Verteidigerin Caroline Brandt, die Freispruch gefordert hatte, kündigte an, sie werde gegen das Urteil Berufung einlegen.

Klaus A. auf einem Foto der OZ

Nach einer friedlichen Demonstration mit bis zu 80 000 Menschen war es im Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht zwischen militanten Autonomen und der Polizei gekommen. Ein Bayreuther Zivilpolizist sagte im Prozess aus, er habe abseits von den Krawallen einen vermummten und mit einer gefleckten Tarnjacke bekleideten Mann dabei beobachtet, wie er einen faustgroßen Stein auf etwa zehn Meter entfernte Polizisten geworfen habe, ohne sie jedoch zu treffen. Aus „taktischen Gründen“ sei ein Zugriff zu diesem Zeitpunkt nicht möglich gewesen.

Zweieinhalb Stunden nach dem Steinwurf wurde Klaus A. nach einem Hinweis des Bayreuther Polizisten verhaftet. Seine Verteidigerin hält das für bedenklich. Es habe keine durchgehende Observierung gegeben, deshalb könne nicht mit Sicherheit festgestellt werden, dass ihr Mandant mit dem beobachteten Steinewerfer identisch ist.

Tatsächlich hatte der Zivilpolizist nie das Gesicht des 1,80 Meter großen, schlanken Angeklagten oder dessen Haare gesehen. Im Prozess erklärte er dennoch: „Die Person ist so markant gewesen (...), die vergisst man nicht.“ Das entscheidende Wiedererkennungsmerkmal sei dessen gefleckte Tarnjacke gewesen. Auch Staatsanwaltschaft und Gericht nannten die Jacke als Hauptbelastungsindiz. Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft wurden bislang 116 Anklagen erhoben. Darunter 88 Strafbefehlsanträge und zehn Anträge auf beschleunigte Verfahren. In den beschleunigten Verfahren und zwei regulären Prozessen wurden Geld- oder Freiheitsstrafen von vier bis aktuell vierzehn Monaten verhängt.

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G8-Proteste: Haftstrafe für Steinewerfer

Das Amtsgericht Rostock hat am Mittwoch einen 35-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Nach einem Bericht von NDR 1 Radio MV hatte der Mann im Juni bei einer Demonstration vor dem G8-Gipfel mit einem Stein auf Polizisten geworfen. Bei der Urteilsfindung sei es nicht ausschlaggebend, ob ein Beamter durch den faustgroßen Stein verletzt wurde oder nicht, sagte der Richter. Vielmehr sei die genaue Beobachtung der Tat durch zwei Zivilpolizisten und die eindeutige Zuordnung des Angeklagten als Steinewerfer von Bedeutung.

Laut Anklage soll der Mann bei der Großdemonstration in Rostock erst mit einem Bierbecher, dann mit dem Stein geworfen haben. Seitdem saß er in Untersuchungshaft. Das die Strafe von einem Jahr und zwei Monaten nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, liege an den umfangreichen Vorstrafen des 35-Jährigen, berichtete NDR 1 Radio MV. Den Angaben zufolge stehen insgesamt 14 Verurteilungen seit 1992 zu Buche, davon fünf wegen Körperverletzung.

[http://www1.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/gachtsteinewerfer2.html]