2007-09-18
Pressemitteilung 18. September 2007
Das Sternmarsch-Bündnis hat beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage eingereicht. Das Bündnis will in einem Hauptsacheverfahren die Rechtswidrigkeit des Demonstrationsverbots beim G8-Gipfel in Heiligendamm feststellen lassen. Die eigens für den Gipfel eingesetzte Polizeibehörde “Kavala” hatte für die Gipfeltage ein generelles großräumiges Versammlungsverbot erlassen. Die Rechtmäßigkeit dieser sog. Allgemeinverfügung wird vom Sternmarsch-Bündnis bestritten.
“Der Stab IV der Sonderbehörde mit der Zuständigkeit für Versammlungen nahm erst 6 Wochen vor dem Gipfel die Arbeit auf. Ein ernsthaftes Interesse an der Sicherstellung des Demonstrationsrechtes nach §8 Grundgesetz ist damit nicht erkennbar”, kritisieren die AnwältInnen. Kooperationsgespräche mit AnmelderInnen wurden mehrmals hinausgezögert. “Die Behörde ist ihrer Pflicht zu sorgfältiger und objektiver Ermittlung nicht nachgekommen, sondern hat von Beginn an einseitige Feindbilder konstruiert”.
Unter Leitung von Knut Abramowski hatte “Kavala” monatelang Falschmeldungen lanciert. Das allgemeine Demonstrationsverbot wurde mit “Terrorgefahr” und “Gefühlen der Gipfelteilnehmer” begründet. Im Nachhinein gestanden Polizei und BKA ein, dass es zu keiner Zeit Hinweise auf geplante Anschläge gegeben hatte.
In einem Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht Anfang Juni das Verbot gerügt. Das Gericht warf “Kavala” Ermessensfehler und Missachtung der Versammlungsfreiheit vor.
Gegenüber dem Bundesverfassungsgericht hatte “Kavala” neue Falschmeldungen zur Aufrechterhaltung des Verbots angeführt. So wurde behauptet, bei der Demonstration am 2. Juni in Rostock seien über 400 Polizeibeamte verletzt worden, davon 25 schwer. Polizeikräfte seien mit “chemischen Flüssigkeiten” und “chemischen Gasen” angegriffen worden, am Sperrzaun sogar “mit brutaler Gewalt unter Verwendung von Äxten, Steinen, Brandsätzen”. Unterstellt wurde die Existenz von Angriffsplänen auf Energieversorgung oder Tankstellen. Hierfür würden in den Camps Waffen gesammelt.
Für die endgültige Bestätigung des Sternmarsch-Verbots am 7. Juni hat das Bundesverfassungsgericht eine “eigene Gefahrenprognose” auf der Basis jener Medienberichte erstellt.
“Viele Medien haben das ‘Feindbild Demonstrant’ ungeprüft von der Polizeipressestelle übernommen”, kritisiert eine Sprecherin des Sternmarsch-Bündnis. “Die Pressearbeit der Polizei erinnert an ‘embedded journalism’ einer Kriegsberichterstattung”.
“Damit besteht die Gefahr übermäßiger staatlicher Einflußnahme auf die (Medien-)Öffentlichkeit, wenn nicht gleichzeitig ermöglicht wird, daß auch Bürgerproteste den Weg in diese (Medien-)Öffentlichkeit finden”, führen die AnwältInnen aus.
[Sternmarsch-Bündnis | Gipfelsoli Infogruppe]