2007-09-14
Pressemitteilung
G8-Repression: Strafbefehl wegen Betretens von Kempinskigelände entfacht Streit um illegale Privatisierung von Gemeindewegen durch Fundusgruppe neu. Sonntag Protesaktion in Heiligendamm
Seit 4 Jahren schon streitet die Bürgerinitiative Pro Heiligendamm gegen
die Privatisierung von öffentlichen
Wegen in Heiligendamm durch die Fundusgruppe. Ebensolange liegt deren Antrag
beim VG Schwerin auf Eis, in dem
festgestellt werden soll, daß die damals mit Zustimmung von BM Polzin
errichtete Sperrung der Verbindng von
Heiligendamm zur Strandpromenade und die Sperrung des Ostseewanderweges
unter Berücksichtigung eines
von der Fndusgruppe in Auftrag gegebenen fehlerhaften Rechtsgutachtens
erfolgte.
In diesem wurde damals
wahrheitswidrig festgestellt, daß die umstrittenen Wege niemals öffentlich
gewidmet gewesen seien.
Wie schon mehrfach in den vergangenen Jahren macht die Bürgerinitiative Pro
Heiligendamm am kommenden
Sonntag von 14 bis 18 Uhr eine öffentliche Begehung der umstrittenen Wege,
mit der sie deutlich gegen die
zunehmende Privatisierung einer kompletten Gemeinde protestiert.
Pikant werden dürfte diese Veranstaltung, da sich auch Personen dort
einfinden werden, die die
Staatsanwaltschaft des Hausfriedensbruchs angeklagt hat, weil sie im März
diesen Jahres auf diesen Flächen
angetroffen wurden, die die Fundusgruppe als nichtöffentlich reklamiert.
Ihnen soll am 16.10 ab 11 Uhr
vor dem Amtsgericht Bad Doberan der Prozess gemacht werden. Dabei spart die
ermittelnde Polizei nicht
mit starkem Tobak: In den Akten
wurde ein harmloser Waldspaziergang im kleinen Wohld (=örtlicher zur
Fundusgruppe gehörender Wald) gleich
zu einem Ausspionieren der Hotelanlagen umgedeutet.
“Bei soviel Sicherheitshysteie der Strafverfolgungsbehörden im Vorfeld des
G8 ist ihnen wohl der Überblick
abhanden gekommen”, vermutet Dieter Rahmann, einer der Angeklagten und bei
den G8 Protesten mit der Organisation der Camps befasst.
“Entweder hat die Staatsanwaltschaft so schlampig ermittelt, daß sie noch
nicht mal gemerkt haben, das bei
dem VG Schwerin eben über diese streitbefindlichen
“Hausfriedensbruch-Flächen” noch verhandelt wird,
die Strafbarkeit der Betretung also gar nicht gegeben ist, oder es ist
einfach der Beginn der jetzt anrollenden
Repressionswelle wegen allem und jedem, mit der mutmaßliche Anhänger der
G8 Proteste jetzt drangsaliert werden
sollen,"
erläutert er weiter.
“Immerhin hat dieser Prozess trotz des Stresses für die Angeklagten auch
etwas Gutes”, so bleibt zu hoffen,
das aufgrund dieses Strafverfahrens jetzt ein wenig Bewegung in das auf Eis
gelegte Verfahren beim VG SChwerin kommt",
erklärt Hannes Meyer von der Bürgerinitiative Pro Heiligendamm auf
Nachfrage.
“Damit hätte die Staatsanwaltschaft der Fundusgruppe einen Bärendienst
erwiesen”, so Stefan Neumeier, ein weiterer
Angeklagter des Quintetts -
Mit weiteren strafrechtlichen Konsequenzen
rechnen die fünf Angeklagten nicht, wenn einige von Ihnen am Protestsonntag
zuammen mit zig Heiligendammern beim
Waldspaziergang noch mal dasselbe machen, das Ihnen am 16. März zur Last
gelegt wurde.
“Die politischen Kosten der Repression für die Privatisierung wären
einfach zu hoch, wenn sie deswegen die halbe Einwohnerschaft Heiligendamms
vor den Bad Doberaner Amtsrichter zerren würden”, geht Rahmann von einer
politischen Niederlage der Fundusgruppe und der Staatsanwaltschaft aus.
Prozessvorbereitungsgruppe
“Kempinski deprivatisieren”
Friedrichstr. 10
18057 Rostock