2007-08-30
Bündnis für die Einstellung des § 129a-Verfahrens
Berlin, 30. August 2007
Gestern Nachmittag hat der zuständige Strafsenat des Bundesgerichtshofs
in Karlsruhe mitgeteilt, dass der Senat frühestens Anfang Oktober über
die Beschwerde gegen die Haftverschonung von Andrej H. entscheiden wird.
Nach Aussage des Vorsitzenden Richters des 3. Strafsenats bestehen
rechtliche Grundsatzfragen wie die Frage, ob der §129a StGB in dem
Verfahren überhaupt angewandt werden darf. Diese Grundsatzentscheidung
wird sich nach Einschätzung der Anwälte von Florian L., Oliver R., Axel
H. auch auf deren Situation auswirken.
„Die Bundesanwaltschaft hat sich mit dem Konstrukt der terroristischen
Vereinigung völlig verrannt,“ so Volker Eick, einer der Sprecher des
Bündnisses für die Einstellung des 129a-Verfahrens. „Der Vorwurf einer
terroristischen Vereinigung gegen die drei in Brandenburg Verhafteten
wird aus zwei Kontakten mit Andrej H. konstruiert. Was immer weiter
entschieden wird, wir fordern nachdrücklich die Freilassung von Oliver,
Florian und Axel", so Eick weiter.
Für Andrej H. bedeutet die Entscheidung des Richters, dass er auf jeden
Fall bis Anfang Oktober in Freiheit bleibt. „Wir gehen davon aus, dass
das auch danach so bleibt, denn die von der Bundesanwaltschaft
dargelegte Fluchtgefahr dürfte dann wohl endgültig hinfällig sein,“ so Eick.
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