2007-08-22
Willkürliche Hausdurchsuchung bei Bonner Atomkraftgegner
Pressemitteilung vom 22.08.2007
Wie gestern bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die Wohnung eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV-Ausstattung beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei verdächtig, öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die Atomkraftgegner hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de angekündigt, an den Blockaden des Bündnisses "Block G8" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen.
Das globalisierungskritische Netzwerk Attac und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) verurteilen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmen und fordern die Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
"Hier geht offensichtlich erneut darum, die G8-Protest-Szene auszuspähen und zu kriminalisieren", sagte Werner Rätz, Mitglied der Bonner Attac-Gruppe und des bundesweiten Attac-Koordinierungskreises. In diesen Zusammenhang gehörten auch die Razzien gegen G8-Gegner im Mai und die Verhaftung des Wissenschaftlers Andrej H. wegen angeblichen Terrorismusverdachts. "Die Willkür, mit der einzelne Personen und Gruppierungen Repressionen ausgesetzt werden, soll offenbar ein Klima der Angst schaffen, um politisch engagierte Menschen mundtot zu machen", meinte Rätz.
In dem Durchsuchungsbeschluss heißt es wörtlich, der Atomkraftgegner sei verdächtig, "als Verantwortlicher den Artikel "Bonn goes G8: Bewegen, blockieren, bleiben" auf die vorgenannte Interseite eingestellt zu haben, in dem im Hinblick auf den G8-Gipfel in Heiligendamm offen zu aktiven Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte etwa durch gewaltsames Wegdrücken aufgerufen wurde". Der Vorwurf bezieht sich auf das Konzept von "Block G8", das die Bonner Anti-Atom-Gruppe in ihren Artikel zitiert hatte. Von "gewaltsamem Wegdrücken" ist allerdings nirgends die Rede. Im Gegenteil: Die Atomgegner bekennen sich ausdrücklich zu "gewaltfreiem Widerstand gegen Atomkraft und G8".
"Die Vorwürfe der Bonner Staatsanwaltschaft sind angesichts des tatsächlichen Verlaufs der Massenblockaden während des G8-Gipfels besonders absurd und eine massive Verletzung der Demonstrationsfreiheit", betonte der RAV-Vorsitzende Wolfgang Kaleck. Gewalt sei während der Blockaden von der Polizei ausgegangen. So erlitten mindestens zwei Personen schwere Augenverletzungen, weil die Polizei ihre Wasserwerfer verbotenerweise auf Kopfhöhe einsetzte. Gewaltfreie Blockaden sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.
Die Anti-Atom-Gruppe hatte gemeinsam mit Attac Bonn und weiteren Organisationen im lokalen G8-Plenum zu den Protesten gegen den G8-Gipfel mobilisiert.
Der beanstandete Artikel der Anti-Atom-Gruppe Bonn:
http://www.antiatombonn.de/index.php?option=com_content&task=view&id=126&Itemid=16
Für Rückfragen:
Werner Rätz, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0163-2423 541
Wolfgang Kaleck, RAV
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland
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