2007-08-22
Die Diskussion um die Begründung und die Rechtmäßigkeit der Verhaftung des Berliner Stadtsoziologen Andrej H. reißt nicht ab. Jetzt behauptet die Anwältin des Beklagten laut taz sogar, die Verhaftung basiere lediglich auf einer Google-Recherche des Bundeskrimininalamtes.
Zu dieser Behauptung kommt die Rechtsvertreterin, nachdem sie erstmals Einblick in die Ermittlungsakten nehmen durfte. Demnach suchten die Ermittler bei der Suchmaschine gezielt nach Begriffen, wie sie von der Untergrundorganisation "militanten Gruppe" in Bekennerschreiben verwandt worden waren.
Begriffe, die teilweise auch in der Stadtsoziologie verwandt werden, wie beispielsweise "Gentrifikation" oder "Prekarisierung", die zur Beschreibung sozialer Prozesse in der Stadtentwicklung dienen. Dass Andrej H. diese Begriffe in seinen eigenen wissenschaftlichen Schriften verwandte, habe ihn verdächtig gemacht.
Die Anwältin wird von der taz mit dem schweren Vorwurf zitiert: "Das reichte für die Ermittlungsbehörden für eine fast einjährige Observation, für Videoüberwachung der Hauseingänge und Lauschangriff".
Die Festnahme des Soziologen vor drei Wochen und die seitherige Verwahrung in Einzelhaft wird zwar auch mit Kontakten zur "militanten Gruppe" erklärt. Doch die bestanden laut der Anwältin lediglich in zwei Treffen zwischen dem links gerichteten Wissenschaftler und einem der vor Wochen auf frischer Tat ertappten Brandstifter.
Was bei diesen Treffen zwischen beiden besprochen wurde, gehe aus den Ermittlungsakten nicht hervor. Die Verhaftung steht demnach auch in dieser Hinsicht auf tönernen Füßen.
Ob sich diese schweren Vorwürfe an die Adresse des Bundeskriminalamtes noch erhärten, wird abzuwarten sein. Doch schon jetzt kann der Fall als Beispiel dafür dienen, wie man sich Ermittlungstätigkeit in Zeiten des Data Mining vorzustellen hat. Die Ermittler stützen sich bei der Daten-Jagd eben nicht nur auf "harte Fakten", die einen Tatzusammenhang oder einen konkreten Verdacht begründen, sondern auch auf weiche Indikatoren.
Das kann die Bestellung eines koscheren Essens auf einem transatlantischen Flug sein, der in einer öffentlichen Bibliothek bestellte Buchtitel, oder eben die Benutzung eines wissenschaftlichen Begriffs, der auch zum Vokabular einer bestimmten Täterschaft gehört.
Man kann schon heute vermuten, dass sich die wahren Täter oder Terroristen diesen neuen Ermittlungsverfahren früher anpassen werden als die gesetzestreuen Bürger. Letztere werden zum notorisch unter Anfangsverdacht stehenden Tatverdächtigen. Die Erstgenannten werden dagegen zum "Normalsten" der Welt, um sich unauffindbar für die "Google-Kommissare" auf ihre Taten vorzubereiten.
[http://www.intern.de/news/neue--meldungen/--200708222328.html]