2001-09-21
1. Vorbemerkung
Am 18.9.2001 reiste ich mit meinem Mitarbeiter, Martin Hantke, nach Genua, um die letzten fünf, im Zusammenhang mit den Ereignissen anlässlich des G8-Gipfels, noch inhaftierten Deutschen im Gefängnis bzw. im Hausarrest zu besuchen. Die Entscheidung nach Genua zu reisen, fiel, nachdem die Mutter eines der Inhaftierten mich in einem am 11.9.2001 erhaltenen Schreiben ausdrücklich um einen Besuch gebeten hatte. Über das Auswärtige Amt vereinbarte ich vorab weitere Gesprächstermine: mit der Leitung des Marassi-Gefängnisses und mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Genua. Während unseres eintägigen Besuches wurden wir vom Generalkonsulat in Mailand durch den Leiter der Rechts- und Konsularabteilung, Herrn Amtsrat Münz, betreut. Aufgrund der Kurzfristigkeit unserer Entscheidung kam leider ein Treffen mit der Generalkonsulin der Bundesrepublik Deutschland, Uta Mayer-Schalburg, nicht zustande. Jedoch konnte telefonisch ein Informationsaustausch gewährleistet werden.
2. Besuch bei den vier im Marassi-Gefängnis inhaftierten Deutschen
Im Marassi-Gefängnis in Genua sind zur Zeit noch vier Deutsche (Michael K., 20 Jahre, Michael David K., 20 Jahre und Peter K., 18 Jahre aus Leipzig und Viktor A. aus Berlin), die im Zusammenhang mit den Ereignissen um den G8-Gipfel verhaftet wurden, inhaftiert. Mein Mitarbeiter und ich konnten etwa eine Stunde mit ihnen allein sprechen. Ihren Aussagen zufolge weichen ihre Haftbedingungen im Marassi-Gefängnis nicht von denen anderer Gefangener ab. Sie sind zusammen mit vier anderen Ausländern in einer Gemeinschaftszelle untergebracht und haben zweimal am Tag die Möglichkeit zum Hofgang. Das Essen, auch wenn es sich um eine sehr einseitige Ernährung handelt, entspricht der Verpflegung anderer Gefangener im Marassi-Gefängnis.
Die Sprachbarriere stellt offensichtlich eine große Schwierigkeit für alle vier Gefangenen dar. Nur einer von ihnen verfügt über Basiskenntnisse des Italienischen. Da alle Anträge an die Gefängnisleitung schriftlich gestellt werden müssen - etwa die Genehmigung eines Telefonanrufs oder die Aushändigung von Musikkassetten und Paketen - stellt die Sprachbarriere, trotz der Mithilfe von Mitgefangenen, eine nahezu unüberwindliche Hürde dar.
Die Zustellung der Post vollziehe sich äußerst schleppend. Die Vier gaben außerdem an, dass einige Briefe, von denen sie sicher wüssten, sie nicht erreicht hätten. Telefongespräche oder Telegramme und Faxsendungen würden ihnen generell verwehrt. Vermutet wurde, dass dies mit der Tatsache zu tun habe, dass keiner der Gefängnisaufseher Deutsch spreche.
Alle vier gaben an, gut durch das deutsche Generalkonsulat betreut zu werden.
Anschließend befragten wir die vier Inhaftierten zu den Umständen ihrer Verhaftung und der Verbringung auf Polizeiwache und Gefängnis. In der Kürze der Zeit unseres Besuches konnten wir in erster Linie mit den drei Leipziger Inhaftierten sprechen. Sie gaben an, am 22.7.2001 etwa um 12.30 Uhr an einer Straßensperre festgenommen worden zu sein. Sie seien mit dem Wagen Richtung Mailand unterwegs gewesen und von der Stadtautobahn falsch abgefahren, so dass sie schließlich nach einigen Metern an der Straßensperre der italienischen Polizei anlangten. Etwa 10 bis 12 Carabinieri hätten dann ihren Wagen umstellt und ihn durchsucht. Schon während der Durchsuchung seien sie von den Beamten beschimpft worden. Begriffe, wie Animali (dt: Tiere) seien gefallen, anderes haben sie nicht verstanden. Nach der einstündigen Durchsuchung des Wagens wurden sie mit vorgehaltener Waffe dazu aufgefordert, den Beamten zur Polizeiwache zu folgen. Weder der Grund ihrer Festnahme, noch eine Aufklärung über ihre Rechte sei erfolgt.
In der Polizeiwache selbst wurden sie etwa 10 bis 12 Stunden festgehalten. Alle drei berichteten übereinstimmend von Misshandlungen während ihres Aufenthalts auf der Polizeiwache. So seien sie mit Schlägen und Tritten von Polizeibeamten fast regelmäßig traktiert worden. Stundenlang mussten sie mit Handschellen gefesselt und dem Gesicht zur Wand auf dem Boden knien. Die verbalen Beschimpfungen gingen weiter. Einem der Inhaftierten wurden von Beamten mit einem Messer die Haare abgeschnitten. Sie seien auch einem Polizeiarzt vorgeführt worden. Dieser habe sich aber nicht einmal von seinem Schreibtisch erhoben, um sie zu untersuchen. Nach Aufforderung durch Beamte hätten sie ein Untersuchungsprotokoll unterschrieben. Einer der Inhaftierten berichtete, eine alte deutlich erkennbare Narbe (Sportverletzung) sei in einem Arztprotokoll zu einer frischen Wunde umdefiniert worden.
Die ganze Zeit hatten sie weder die Möglichkeit mit einem Anwalt zu sprechen, noch wurde das deutsche Generalkonsulat informiert. Am 23.7.2001 seien sie dann in Pavia im Gefängnis angekommen. Den ersten Besuch durch Konsularvertreter erhielten sie ca. vier Tage nach ihrer Festnahme. Der erste Kontakt zu einem eigenen Anwalt fand elf Tage nach ihrer Festnahme statt.
Auf der Polizeiwache wurden sie gezwungen, die Protokolle ihrer ID-Behandlung und mehrere Beschlagnahmeprotokolle zu unterschreiben. So wurde dem Inhaftierten Peter K. angedroht ihn wieder zu schlagen, wenn er nicht unterschriebe. Die Dokumente waren ausschließlich in italienischer Sprache verfasst. Auf unsere Nachfrage erklärten die Inhaftierten, dass sie außerdem nicht gewusst hätten, ob sie ein- und dasselbe Protokoll in mehrfacher Ausfertigung unterzeichnet hätten oder ob die "zwölf oder mehr Seiten" völlig unterschiedliche Fragen behandelten.
Offensichtlich wurden die Fotos und vollen Namen der Inhaftierten von italienischen Polizeibeamten der Presse zugeleitet. So erschien beispielsweise in der italienischen Zeitung "La Repubblica" am 6.8.2001 ein Artikel, der die Fotos der ID-Behandlung und ihre vollen Namen abdruckte.
Der erste Haftprüfungstermin fand zehn Tage nach ihrer Verhaftung statt. Dort erfuhren die drei Inhaftierten erstmals, was ihnen vorgeworfen wurde: Verstoß gegen §419 und §416 des italienischen Strafgesetzbuches. Das italienische Strafgesetz sieht bei einer Verurteilung nach §419 einen Strafrahmen von 8-15 Jahren vor.
Mit dem Berliner Gefangenen, Viktor K., konnten wir nur kurz über die Umstände seiner Verhaftung sprechen. Auch er berichtete über Schläge durch italienische Polizeibeamten nach seiner Verhaftung. Er gab weiterhin an, dass ihm und den beiden mit ihm zusammen Verhafteten, von denen der eine sich wieder auf freiem Fuß, der andere im Hausarrest befindet, Beweismittel untergeschoben werden sollten. So versuchten italienische Polizisten zu erreichen, dass er einen Stempel anfassen soll, offensichtlich um darauf Fingerabdrücke zu hinterlassen, was dieser aber verweigerte. Später stellte sich heraus, dass der Stempel aus einer verwüsteten Bank in Genua stammte und dort entwendet worden war. Der Stempel ist jetzt eines der Beweisstücke gegen den Berliner Inhaftierten.
Alle Kleidungstücke von Viktor K., Björn W. und einem dritten Deutschen, der inzwischen wieder auf freiem Fuß ist, wurden in der Polizeiwache aus ihren Rucksäcken auf einen Haufen gekippt und nur die dunklen bzw. schwarzen Sachen dann einzelnen zugeordnet. Bunte Sachen tauchen in den Beschlagnahmeprotokollen nicht mehr auf. Die Rucksäcke wurden im Laufe des Aufenthalts auf der Polizeiwache immer wieder verschiedenen Personen zugeordnet.
Bei zwei der vier Inhaftierten war eine äußerst auffällige Niedergeschlagenheit und teilweise eine geistige Abwesenheit zu bemerken, insbesondere als wir sie auf die Ereignisse in der Polizeiwache ansprachen. Selbst ein so kurzer Eindruck, wie wir ihn von diesen beiden Gefangenen während unseres Besuches im Marassi-Gefängnis gewinnen konnten und bei Zugrundelegung der Tatsache, dass weder ich noch mein Mitarbeiter über eine medizinische bzw. psychologische Ausbildung verfügen, lassen mich zu dem Schluss kommen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit bei diesen beiden eine Traumatisierung infolge der Gewalterfahrung auf der Polizeiwache vorliegt.
Auch den beiden psychisch Stabileren fiel es sichtlich schwer, ihre Erlebnisse zu schildern. Sie gaben zu verstehen, dass es ihnen unmöglich sei, über all ihre Erlebnisse zu sprechen.
Alle Inhaftierten äußerten ihr Unverständnis darüber, dass andere deutsche Inhaftierte mit ähnlichen oder identischen Tatvorwürfen aus der Untersuchungshaft entlassen wurden und den Beginn ihres Prozesses in Deutschland abwarten können, während ihnen selbiges auch beim letzten Haftprüfungstermin verwehrt wurde. Ein neuer Haftprüfungstermin wird zwischen dem 28.9.2001 und dem 3.10.2001 erwartet.
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3. Gespräch mit der Leitung des Marassi-Gefängnisses
Etwa 20 Minuten lang sprachen wir, unterstützt durch eine Dolmetscherin, mit dem Leiter des Marassi-Gefängnisses. Auf unseren Hinweis, die deutschen Inhaftierten hätten während unseres Gespräches geäußert, dass zum Teil Briefe nicht ausgehändigt würden und auch Pakete nicht ankämen, verwies er auf die Regelungen für alle Gefangenen des Marassi-Gefängnisses. So sei es lediglich erlaubt, binnen eines Monats bis zu 20 kg insgesamt an Paketgewicht zu empfangen. Würde das Paketgesamtgewicht darüber liegen, würden die Pakete einfach zurückgeschickt. Im übrigen seien Lebensmittel, Süßigkeiten wie Schokolade nicht erlaubt. Dass Briefe zum Teil so lange brauchten, erklärte er mit der mangelhaften personellen Ausstattung. Das Marassi-Gefängnis sei eigentlich nur für 400 Gefangene konzipiert, heute sind hier über 800 Gefangene inhaftiert. Wie in anderen Ländern der EU auch sind die Gefängnisse personell völlig unterausgestattet. So kümmern sich im Marassi-Gefängnis lediglich vier Sozialarbeiter/innen um die 800 Gefangenen. Der Direktor äußerte weiterhin, er selbst sei jetzt schon über 30 Jahre im Dienst, aber er wisse auch nicht mehr, wie er so eine große Verantwortung mit immer weniger Mitteln erfüllen solle. Auch er äußerte seine Verwunderung, dass andere im Umfeld der Gipfelereignisse Inhaftierte aus der Untersuchungshaft entlassen worden wären, während vier mit ähnlichen Tatvorwürfen weiter in Haft gehalten würden. Auch die Sprachproblematik wurde von ihm sehr bedauert. Aber ihm würden einfach die finanziellen und personellen Mittel fehlen, um hier Abhilfe zu schaffen.
4. Gespräch mit Oberstaatsanwalt Melone und dem für die deutschen Inhaftierten zuständigen Staatsanwalt Pellegrino
Zusammen mit Herrn Amtsrat Münz vom deutschen Generalkonsulat und einer Dolmetscherin sprachen wir etwa eine halbe Stunde mit Oberstaatsanwalt Melone und Staatsanwalt Pellegrino. Auf meine Einlassung, dass sich im Europäischen Parlament ein Initiativbericht mit den Ereignissen von Genua beschäftigen werde, bekundete Oberstaatsanwalt Melone ausdrücklich seine Bereitschaft, vor dem Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten zu erscheinen, um dort alle gewünschten Informationen zu geben.
Zur andauernden Untersuchungshaft der fünf Personen erklärte Staatsanwalt Pellegrino, er kenne den genauen Termin des nächsten Haftprüfungstermins noch nicht, aber auch dann sei es zwingend erforderlich, dass durch die Anwälte neue Gründe benannt würden, die eine Haftentlassung rechtfertigten. Er deutete allerdings indirekt an, dass auch er verwundert sei, dass die Vier noch in Haft und einer noch in Hausarrest sei, während die anderen, mit ähnlichen Tatvorwürfen schon wieder auf freiem Fuß seien. Aber das sei ja nicht seine Entscheidung, sondern die der Richter. Einige Richter seien eben strenger als andere. Er deutete weiterhin an, dass vielleicht die Anwälte bisher nicht die richtigen Anträge auf Entlassung aus der Untersuchungshaft gestellt hätten.
5. Besuch bei dem in Finale Ligure unter Hausarrest stehenden Deutschen
Mit dem unter Hausarrest in Finale Ligure stehenden Deutschen (Björn W., 18 Jahre aus Schwelm) sprachen wir etwa eine Stunde. Er ist in einem Privathaus untergebracht. Die Polizei kommt einmal am Tag vorbei, um seinen Aufenthalt zu überprüfen. Er war vorher mit dem Berliner Inhaftierten und einem weiteren, inzwischen Freigelassenen, verhaftet worden und im Marassi-Gefängnis inhaftiert. Seit etwa 2 Wochen ist er auf Entscheid des Gerichts in den Hausarrest überstellt worden. Auch er berichtete, nach seiner Festnahme auf der Polizeiwache misshandelt und gedemütigt worden zu sein. Er wurde am Montag, den 23.7.2001, zwischen 10 und 10.30 Uhr auf einem Rasenstück in Genua, auf dem die Drei übernachtet hatten, verhaftet. Schon bei der Festnahme seien sie geschlagen worden. Auf der Polizeiwache wurde allen dreien eine Eisenstange und ein Stempel vorgehalten. Sie wurden aufgefordert, diese anzufassen. Nachdem sie dies verweigerten, wurde ihnen wieder physische Gewalt angedroht. Immer wieder stieß sie einer der Polizeibeamten mit der Eisenstange. Er weigerte sich aber auch dann, diese anzufassen und wurde darauf hin beschuldigt, die Eisenstange (ca. 60 cm) habe in seinem Schlafsackbeutel gesteckt. Einen Anwalt hätte er nicht anrufen können. Dies wurde ihm auf der Polizeiwache verwehrt. Einen ersten Anruf hätten sie dann nach ungefähr einer Woche machen können. Anfang August habe er schließlich auch einen Anwalt gehabt. Dieser sei aber beispielsweise nicht mal zu den Haftprüfungen erschienen. Insgesamt hätten die Misshandlungen auch noch in den ersten Tagen im Gefängnis angedauert. Erst nachdem sich italienische Parlamentsabgeordnete für sie eingesetzt hätten und sie im Gefängnis besuchten, wären die Misshandlungen eingestellt worden. Auch die ihm vorgelegten Beschlagnahmeprotokolle seien ausschließlich in italienischer Sprache abgefasst worden. Er gab weiterhin an, dass ihm offensichtlich Beweisstücke untergeschoben werden sollten. So fände sich, wie er erst viel später erfuhr, auch ein schwarzes T-Shirt unter den beschlagnahmten Sachen, er besitze aber überhaupt kein schwarzes T-Shirt. Erst bei seinem ersten Haftprüfungstermin erfuhr er, was ihm vorgeworfen wurde. Er hatte einen Pflichtverteidiger zugeteilt bekommen, der kein Deutsch sprach, auch der anwesende Dolmetscher sprach kaum Deutsch. So wurde z.B. übersetzt, er hätte das Auto seines Mitinhaftierten aufgebrochen. Angesichts dieser Situation habe er dann die Aussage verweigert. Ihm sei gar nicht klar gewesen, dass die Untersuchungshaft beliebig verlängert werden könne.
Der Hausarrest sei zwar besser als das Marassi-Gefängnis, aber trotzdem habe er große Nachteile. So müsse er jetzt wahrscheinlich das Schuljahr noch einmal wiederholen, da sich vor dem Abitur das lange Fehlen besonders stark bemerkbar mache.
6. Gesamteindruck
Insgesamt sehe ich die andauernde Inhaftierung der Gefangenen bzw. den weiteren Hausarrest als unbegründet an. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass keiner der Verhafteten in unmittelbarer räumlicher oder zeitlicher Nähe zu der ihnen vorgeworfenen Tat festgenommen worden ist und offensichtlich auch keine Zeugen für die ihnen vorgeworfenen Taten existieren. Die Vorwürfe stützen sich allein auf Indizien wie schwarze Kleidung, Campingausrüstung etc. Auch die Vorwürfe, die sich allein an den Indizien Stempel und Eisenstange ausrichten, halte ich aufgrund der Umstände in der Polizeiwache sowie der verwehrten Möglichkeit einen Anwalt bzw. einen Dolmetscher hinzuzuziehen, für äußerst fragwürdig. Aber diese Vorwürfe werden während des Prozesses zu klären sein. Mein persönlicher Eindruck ist, dass es sich nicht um gewaltbereite Jugendliche handelt. Die anhaltende Untersuchungshaft ist aber umso merkwürdiger, als ehemals Inhaftierte mit ähnlichen Vorwürfen und ähnlicher Beweislage auf freien Fuß gesetzt wurden.
Die Inhaftierten sind insgesamt sehr jung. Zwei sind - wie berichtet - wahrscheinlich von der Behandlung im Polizeigewahrsam traumatisiert. Die fünf Jugendlichen sind die letzten Deutschen, die sich noch in der Untersuchungshaft oder im Hausarrest befinden. Gerade da das Schengener Abkommen dies ausdrücklich vorsieht, sollte ihnen die Gelegenheit gegeben werden, auf ihren Prozess in der Bundesrepublik zu warten.
Den Vorwürfen von Misshandlungen und Demütigungen auf den Polizeiwachen muss meines Erachtens nachgegangen werden. Sollte sich auch nur ein Bruchteil der Berichte als wahr erweisen, liegen hier schwerste Grund- und Menschenrechtsverletzungen vor, die geahndet werden müssen.
Brüssel, den 21.9.2001
Sylvia-Yvonne Kaufmann