2001-09-24
Gegen Michael, Peter und Michael aus Leipzig und Victor aus Berlin werden aufgrund Indizien, wie Gasfeuerzeugen, Campingausrüstung und schwarzen T-Shirts, weiterhin folgende Anklagepunkte geltend gemacht: Waffenbesitz, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Am 27. September oder 4. Oktober wird der nächste Haftprüfungstermin folgen. Nach der Entscheidung des Haftrichters besteht die Möglichkeit, dass entweder die Freilassung, Hausarrest (Unterbringung bei it. Familien, Residenzpflicht) oder weitere Inhaftierung bis Prozessbeginn angeordnet wird. Gegen eine Freilassung der Gefangenen argumentiert die italienische Staatsanwaltschaft, es bestünde Verdunklungs-, Flucht- und Wiederholungsgefahr. Selbst bei einer Haftentlassung der vier ist jedoch davon auszugehen, dass die erhobenen Anklagepunkte nicht fallengelassen werden und trotzdem mit einer Verfahrenseröffnung zu rechnen ist.
Sollte die italienische Staatsanwaltschaft nicht ein Schnellverfahren beantragen, wird mit einer Verfahrenseröffnung in 3 bis 6 Monaten gerechnet. So weit wie bekannt ist, stützt sich der Tatverdacht aber immer noch nur auf z.T. gefälschte Indizien und italienischsprachige Verhörprotokolle, zu deren Unterschrift die Gefangenen mit Gewalt genötigt wurden. An einer Verurteilung der letzten deutschen Gefangenen kann der italienischen Regierung nur gelegen sein. Die bisherige Praxis der italienischen Justiz während der Proteste gegen den G8-Gipfel in Genua hat gezeigt, dass ein offenkundiges Interesse daran bestand, nicht nur die Proteste, sondern die gesamte globalisierungskritische Bewegung zu kriminalisieren. Das von etablierten Medien und Politik konstruierte Schreckgespenst "black bloc" könnte durch eine Verurteilung der vier noch mehr Gewicht erhalten, eine weitere Legitimation des brutalen Polizeieinsatzes wäre geschaffen.