2002-05-05 

SIEBEN DEUTSCHE WEGEN GÖTEBORG VOR DEUTSCHEM GERICHT

Sieben deutsche Staatsbürger (eine Frau und sechs Männer) werden laut der schwedischen Presse wegen angeblicher Beteiligung an den Krawallen im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Göteborger EU-Gipfel, in Deutschland angeklagt. Durch Ermittlungen der schwedischen Polizei wurden sie im Nachhinein auf Filmaufnahmen identifiziert. Der schwedische Staatsanwalt Thomas Ahlstrand, der in Göteborg für internationale Strafangelegenheiten zuständig ist, stuft die Anklagepunkte als nicht schwer genug an, um eine Auslieferung zu beantragen. Auslieferungen von eigenen Staatsbürgern an andere EU-Länder sind seit neustem durch Abkommen geregelt. Aber es ist jetzt auch möglich, dass Gerichtsverfahren wegen in anderen EU-Staaten begangener Taten im Herkunftsland eröffnet werden.

2001

Voraussetzung hierfür ist, dass die vorgeworfene Tat auch im Herkunftsland eine Straftat darstellt. Laut Ahlstrand haben die deutschen Behörden signalisiert, dass ein solches Verfahren in diesem Fall angewendet werden kann. Göran Nordenstan, der bei der Göteborger Polizei die Auswertung der Proteste gegen den Göteborger EU-Gipfel leitet, ist davon überzeugt, dass die Deutschen wirklich im Herkunftsland vor Gericht gestellt werden. Er sagt zu der Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden: "Wir haben gute Beurteilung von unseren deutschen Kollegen für die durchgeführte Auswertung erhalten". Die Anklage wurde in Schweden erhoben und zusammen mit den Ermittlungsergebnissen an die deutschen Behörden weitergeleitet. "Das deutsche Rechtssystem wird selbständig die in Schweden ausgeführte Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen. Es gibt Bestimmungen über gewaltsamen Aufruhr im deutschen Gesetzbuch, in denen, soweit ich es verstanden habe, das Strafmass geringer für geringfügigere Vergehen und höher für härtere Vergehen als in Schweden ist", erklärt der Staatsanwalt Ahlstrand. Auf dieselbe Art kann es demnächst zu weitere Verfahren gegen niederländische oder skandinavische AktivistInnen kommen, da diese Länder bereits vorher Abkommen über rechtliche Zusammenarbeit unterzeichnet haben. "Die Organisation, die für die EU-Prozesse geschaffen wurde, wird gegen Ende Mai abgewickelt sein," meint Kommissar Nordenstad. Inklusive den sieben Deutschen werden noch insgesamt 102 AktivistInnen vor Gericht gestellt. In 64 Fällen wurde die Anklage bereits erhoben. Die Restlichen liegen bereits der Staatsanwaltschaft vor oder sind auf dem Weg dahin. Das Höchste Gericht in Schweden hat in einem richtungsweisendem Revisionsverfahren das Strafmass eines Aktivistens erheblich gesenkt.
Dennoch werden die bestehenden Urteile jetzt durch Prozesse wegen ähnlicher Verfahren in anderen EU-Ländern einem Vergleich ausgesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob Schweden das einzige EU-Land mit überzogener Repression gegen GlobalisierungsaktivistInnen bleibt.

[Gipfelsoli-Infogruppe ]