2007-06-01
Der gegen einen Atomgegner verhängte dreitägige Polizeigewahrsam bei Castortransporten 2001 war rechtswidrig. Anders als von der Polizei dargestellt habe der Mann am Rande einer Schienenblockade nicht zur Gewalt aufgerufen, heißt es im Beschluss des Landgerichts Lüneburg. Globalisierungskritiker messen dem Urteil Bedeutung bei im Hinblick auf geplante Blockaden rund um den G8-Gipfel in Heiligendamm.
[http://www.ostsee-zeitung.de]