2007-06-06
Von Yassin Musharbash, Anna Reimann und Sebastian Fischer
Nach den Ausschreitungen in Rostock am Wochenende sprach die Polizei von 30 Schwerverletzten allein in ihren Reihen. Aber nur zwei Beamte mussten stationär behandelt werden, bestätigte die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern. Die Frage ist: Wer definiert wie den Begriff Schwerverletzter?
Berlin/München - Schürfwunden, Knochenbrüche, Bänderdehnungen, Prellungen, Schnitt- und Stichwunden: Das waren die Verletzungen, die Polizisten aus der Randalenacht von Rostock am vergangenen Samstag davontrugen. Insgesamt, so vermeldete es am nächsten Tag die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern, seien 433 Beamte verwundet worden, 30 von ihnen schwer.
Steine gegen Polizisten: Die Ausschreitungen von Rostock am vergangenen Samstag führten zu Schwerverletzten auf beiden Seiten
Es waren Zahlen, die das Land erschütterten. "Wollt ihr Tote?", fragte "Bild" jene "Chaoten" aus den Reihen der G-8-Gipfelgegner, die mit Steinen und anderen improvisierten Waffen auf die Beamten losgegangen waren. "Wir wurden verheizt", beschwerte sich ein Berliner Polizist nach dem Einsatz beim "Tagesspiegel".
Doch jetzt drängt sich der Eindruck auf, die Zahl der ernsthaft verletzten Polizisten sei wesentlich niedriger gewesen: Nur zwei Polizisten, meldete die Nachrichtenagentur dpa heute, seien überhaupt stationär in einem Krankenhaus behandelt worden. Waren die gemeldeten Verletztenzahlen in der Nacht der fliegenden Steine eine grandiose Übertreibung?
Einstufung durch medizinisches Fachpersonal
So einfach ist es nicht. Hinter allem steht nämlich die Frage, wann jemand überhaupt als "schwer verletzt" gilt. Bei der Verletztenzählung nach einem Unfall ist ein Krankenhausaufenthalt in der Tat das Hauptkriterium dafür, dass jemand als schwer verletzt eingestuft wird. In Rostock aber fand dieses Verfahren keine Anwendung, wie Manfred Lütjann von der "Besonderen Aufbauorganisation Kavala" erklärt, der die Gesamteinsatzführung oblag.
G- 8- Gipfel: Die Sicherheitszone um Heiligendamm
Vielmehr seien jene 30 Beamten, um die es geht, allesamt von medizinischem Fachpersonal als schwer verletzt eingestuft worden - unabhängig von der Frage, ob sie danach in ein Krankhaus mussten oder nicht. Es handelte sich bei dem Fachpersonal zum Teil um polizeieigene Sanitätskräfte, aber auch um externe, etwa Notärzte und Ersthelfer. Diese haben sich vorher nicht über einheitliche Kriterien geeinigt. Die Zahlen der dpa bestätigt Lütjann dennoch: In der Tat wisse er von nur zwei Beamten, bei denen eine stationäre Behandlung erforderlich wurde. Einer befinde sich noch in der Klinik.
Damit könnte die Geschichte eigentlich ad acta gelegt werden. Nach den Maßstäben der Erstversorger vor Ort gab es 30 schwer verletzte Polizisten, nach den Kriterien, die man gewöhnlich anwendet, nur zwei.
Berlin und Bayern zählen anders
Doch wieder ist es nicht ganz so einfach. Denn die Berliner und die bayerische Polizei rechnen anders, beziehungsweise operieren mit abweichenden Fakten.
Bernhard Schodrowski, Sprecher der Berliner Polizei, sagte SPIEGEL ONLINE: "Für uns gilt derjenige als Schwerverletzter, der nicht mehr dienstfähig ist." Normale Prellungen, die entstünden, wenn man von einem Stein getroffen wird, fielen nicht in die Kategorie, ergänzte Schodrowski. Das sind Kriterien, die weder für die Zählung der Kavala-Pressestelle, noch für die Klassifizierung durch das medizinische Personal vor Ort Bedeutung hatten.
Auf diese Weise kommt die Berliner Polizei auf die Zahl von 18 schwer verletzten Beamten allein in ihren Reihen - sie alle hätten vom Dienst befreit werden müssen. Nach seinen Informationen seien sie alle von einem Arzt untersucht worden, sagte Schodrowski weiter. Unter den 18 schwer verletzten Beamten seien gleich mehrere mit Handgelenk- und Fingerbrüchen.
In Bayern weiß man um die offizielle Methode zur Verletztenzählung, wonach jemand als schwer verletzt gilt, wenn er mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbracht hat - und weswegen dpa überhaupt berichtet hatte, dass nur zwei Beamte stationär behandelt wurden.
Aber die Freistaatler halten auch solche Beamte für schwer verletzt, die nicht unbedingt im Krankenhaus übernachten mussten. So seien insgesamt fünf bayerische Beamte vorübergehend in einer Klinik behandelt worden, sagt Michael Ziegler, Sprecher von Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU).
Diese seien nun dienstunfähig und nach Bayern zurückbeordert worden. Einer von ihnen müsse wegen einer Fingerfraktur sogar noch operativ nachbehandelt werden. Insgesamt seien 46 bayerische Polizisten verletzt worden, so Ziegler zu SPIEGEL ONLINE.
Bereits direkt nach den schweren Auseinandersetzungen zwischen Polizisten und Demonstranten hatte Minister Beckstein mangelnde Vorkontrollen kritisiert. Außerdem sprach er sich für die Anwendung des Unterbindungsgewahrsams bei jenen aus, die etwa Tränengas mit sich führten. Bei den Krawallen war eine hohe Anzahl Polizisten durch von Demonstranten versprühte Reizstoffe verletzt worden.
[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,487039,00.html]