2007-06-21
21.06.2007: Leipzig/MVregio Nach einer Auswertung der Geschehnisse rund um den G8-Gipfel im Zusammenhang von Bundeswehreinsätze hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) die "Tornado"-Aufklärungsflüge kritisiert.
"Amtshilfe der Bundeswehr ist immer sehr erfreulich für die Polizei, wenn sie das ausgleicht, wofür der Polizei die Fähigkeiten fehlen. Beispielsweise Luftbilder bei Entführungen oder Geiselnahme", sagte GdP-Chef Konrad Freiberg der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstagausgabe). "Mit dem Tiefstflug eines Tornado-Jets über Demonstranten hinweg ist die verfassungsrechtliche Grenze eindeutig überschritten worden. Das muss nachprüfbare Konsequenzen haben."
Noch in der vergangenen Woche hatte das Ministerium mitgeteilt, es habe im G8-Zusammenhang "vier Aufklärungsflüge mit jeweils zwei Luftfahrzeugen" gegeben. Mittlerweile habe sich herausgestellt, dass es sieben "Missionen" mit möglicherweise bis zu zehn Flügen gegeben habe, bestätigte das Ministerium.
Zugleich wurde dem Zeitungsbericht zufolge kritisch im Ministerium festgestellt, dass die für die Gipfel-Einsätze zuständige Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern und die Polizeiführung "auf Teufel komm raus Militär-Unterstützung angefordert haben". Auf diesen Druck sei "nicht in jedem Fall mit der gebotenen Sensibilität und Zurückhaltung" reagiert worden.
Im Verteidigungsministerium werde intern Kritik an der "mangelhaften Koordination" der Amtshilfe-Einsätze der Bundeswehr geübt. Dies betrifft, nach Information der Zeitung unter Berufung auf Ministeriumskreise, sowohl die oberste militärische Spitze im eigenen Haus als auch den Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert. Angesichts der "vorhersehbar sensiblen Mission" seien nicht in jedem Fall die "eigentlich gebotenen Entscheidungs- und Begründungswege" eingehalten worden.
Für den SPD-Verteidigungsexperten Rainer Arnold steht fest: "Der Tiefflugeinsatz des 'Tornado' ist politisch falsch gewesen. Die verfassungsrechtlich grenzwertigere Mission war aber wohl der Einsatz der zehn Panzerspähwagen vom Typ 'Fennek' zur Geländebeobachtung." Die Begründung für deren Einsatz, dass damit Polizeikräfte gespart werden könnten, sei "verfassungsrechtlich nicht ausreichend", kritisierte Arnold.