2007-06-14 

Anhörung: „BürgerInnenrechte nach dem G8-Gipfel. Erste Bilanz und Perspektiven“

Am Mittwoch, den 20. Juni 2007, um 14:00 Uhr

Ort: Deutscher Bundestag (genaueres wird bekanntgegeben)

Mit: Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie.
Demonstrationsbeobachtung und -auswertung

Sönke Hilbrans, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, Legal Team

Weitere ReferentInnen angefragt

Die staatlichen Reaktionen auf die Proteste gegen den G8-Gipfel haben
einen erschreckenden Einblick in den Umgang mit Grundrechten durch
Polizei, Staatsanwaltschaften und RichterInnen gegeben. Entwürdigende
Haftbedingungen, massenhaft illegale Ingewahrsamnahmen, rücksichtslose
Brutalität bei der Räumung von friedlichen Blockaden, Übergriffe auf
JournalistInnen, ÄrztInnen, AnwältInnen – die Reihe ließe sich beliebig
fortsetzen. Demgegenüber stehen aber auch die fortgesetzt
grundrechtsfreundliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum
Demonstrationsrecht und tausende Menschen, die sich durch die
eskalierende Polizeitaktik nicht entmutigen und einschüchtern ließen –
und deren Engagement schließlich auch zu erfolgreichen Blockadeaktionen
geführt hat. Vor diesem Hintergrund wollen wir einen ersten analytischen
Blick auf die Ereignisse rund um Heiligendamm werfen: In welche Richtung
geht die Sicherheitspolitik in dieser Republik? Wer kann solche
Sicherheitsapparate wie in Heiligendamm noch kontrollieren? Und wie
können dagegen Grund- und Freiheitsrechte verteidigt und durchgesetzt
werden?

Informationen über den genauen Ort der Anhörung und die Modalitäten für
den Einlass zum Sitzungssaal bitte der endgültigen
Veranstaltungsankündigung entnehmen!

Kontakt für weitere Infos:
ulla.jelpke@bundestag.de