2007-06-11
Pressemitteilung Nr.: 33/07 11.06.2007
Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) stattete heute der Staatsanwaltschaft sowie dem Amts- und Landgericht in Rostock einen Kurzbesuch ab. Die Ministerin nutzte den Besuch, um sich vor Ort persönlich bei den Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten für ihren Einsatz im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel zu bedanken. “Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern hat im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel bewiesen, dass sie gut aufgestellt ist. Die Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat dazu geführt, dass der Rechtsstaat in einem positiven Licht wahrgenommen wird. Die Rechtmäßigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen wurde in Tag- und Nachtschichten überprüft. Straftäter wurden ermittelt, angeklagt und zügig verurteilt. Ich bin davon überzeugt, dass das schnelle Durchgreifen der Justiz gegen Randalierer wesentlich dazu beitrug, dass sich die Gewalteskalation während des Gipfels nicht wiederholte. Ich möchte daher allen beteiligten Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten für die hohe Einsatzbereitschaft und den damit geleisteten Beitrag zum Gelingen des G8-Gipfels herzlich danken,” so Kuder heute in Rostock.
Nach derzeitigem Sachstand sind im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel acht Personen im beschleunigten Verfahren wegen versuchter bzw. vollendeter gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit schwerem Landfriedensbruch zu Freiheitsstrafen zwischen 6 und 10 Monaten verurteilt worden. In zwei Fällen wurde die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese beiden Urteile sind bereits rechtskräftig. Zwei Personen befinden sich derzeit zur Durchführung eines Strafverfahrens in Untersuchungshaft. In 120 Fällen haben Richter gegen als gefährlich eingestufte Personen einen Langzeitgewahrsam angeordnet. Diese Personen wurden nach der Beendigung des G8-Gipfels am Wochenende entlassen.
Im Zeitraum vom 02.06.2007 bis zum 10.06.2007 wurden im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel insgesamt 103 Personen (90 Männer und 13 Frauen) in den Justizvollzugsanstalten des Landes aufgenommen, davon 92 Personen aufgrund richterlicher Anordnung nach dem Sicherheits- und Ordnungsgesetz und 11 Personen aufgrund eines Haftbefehls. Die jüngste Person war 16, die älteste 41 Jahre alt. Unter den aufgenommenen Personen waren 41 Ausländer, was einem Anteil von ca. 40 % entspricht. Die Nationalitäten waren wie folgt verteilt: