2007-06-09
Presseerklärung, Göttingen, 08.06.2007
Rote Hilfe fordert die sofortige Freilassung aller inhaftierten G8-GegnerIn
nen
Während der Proteste gegen den G8-Gipfel wurden mehr als 1600 Menschen
festgenommen, oftmals aus absolut nichtigen Gründen. Wie inzwischen
zweifelsfrei dokumentiert ist, hat die Polizei außerdem die Festnahmeanl
ässe
zum Teil durch Agents provocateurs selbst geschaffen.
Die AktivistInnen wurden und werden unter menschenverachtenden Haftbedingun
gen
in Gefangenensammelstellen festgehalten. Offene Käfige, rund um die Uhr v
on
Neonröhren beleuchtet, in denen jeweils mehr als 12 Menschen eingesperrt
wurden, haben in der Öffentlichkeit nicht zu Unrecht die Assoziation von
Guantanamo wachgerufen.
Die unzureichende Versorgung mit Nahrung und Decken und die Verweigerung de
s
Kontaktes zu RechtsanwältInnen sprechen allen rechtsstaatlichen
Mindeststandards Hohn. Seit gestern ist die Polizei perfiderweise dazu
übergegangen, festgenommene Neonazis mit linken DemonstrantInnen in diese
lben
Käfige zu sperren. Außerdem berichteten Freigelassene von Übergriffen
und
Demütigungen durch PolizeibeamtInnen.
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) dokumentierte,
dass in
den Schnellverfahren Angeklagte mit offensichtlichen Spuren von Misshandlun
gen
im Gerichtssaal vorgeführt wurden. Es sollte niemanden wundern, dass Ange
klagte
in solchen Situationen zu allem bereit sind, um diesen Haftbedingungen zu
entkommen.
Unter solchen Umständen mit mehr als fragwürdigen Beweisen zustande gek
ommene
Urteile müssen als null und nichtig betrachtet werden.
Die Massenverhaftungen der letzten Tage mitsamt ihrer erschreckenden
Begleitumstände sollten erkennbar nicht der Strafverfolgung, sondern –
wenn
auch erfolglos – der Einschüchterung der Protestbewegung und der Verhinde
rung
erfolgreichen und wahrnehmbaren Protestes dienen.
Noch immer sind DemonstrantInnen inhaftiert.
Es ist höchste Zeit, dass sämtliche Gefangene unverzüglich freigelass
en werden.
Die Rote Hilfe e.V. fordert die sofortige Einstellung aller Ermittlungsverf
ahren
und die Aufhebung der in den Schnellverfahren gefällten Urteile.
Mathias Krause für den Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V.