2007-06-06 

Anwälte kündigen Berufung gegen Haftstrafen in Schnellverfahren an

Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
Mittwoch, 6.6.2007

Angeklagte haben sich nur wegen entwürdigender Haftbedingungen auf Schnellverfahren eingelassen / Misshandlungen bei Festnahme noch im Gerichtssaal sichtbar

In sieben Schnellverfahren gegen Globalisierungsgegner im Alter zwischen 20 und 31 Jahren verurteilte das Amtsgericht Rostock heute u.a. zwei Spanier, einen Polen und drei junge Deutsche zu Haftstrafen zwischen sechs Monaten mit Bewährung und zehn Monaten ohne Bewährung. Den Angeklagten war schwerer Landfriedensbruch in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung oder versuchter gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen worden. Die AnwältInnen des Legal Teams kündigten Berufungen gegen die Verurteilungen an.

Die Angeklagten hatten sich auf die Schnellverfahren nur eingelassen, weil sie in der JVA Waldeck und in der Frauen-JVA Bützow unter entwürdigenden Haftbedingungen festgehalten wurden und ihnen im Anschluss an die Schnellverfahren eine Haftentlassung zugesichert worden war. Zudem waren mehrere der Angeklagten bei ihrer Festnahme am 2. Juni durch Polizeibeamte so schwer misshandelt worden, dass sie mit sichtbaren Hämatomen im Gesicht und am ganzen Körper im Gericht vorgeführt wurden. Eine schmächtige 21-Jährige aus Deutschland war bei ihrer Verhaftung so massiv und mehrfach ins Gesicht geschlagen worden, dass sich angesichts ihrer Hämatome im Gesicht auch der Richter zu Nachfragen veranlasst sah.

In der JVA Waldeck wurden den Angeklagten teilweise richterlich genehmigte Telefonate nicht erlaubt und Hofgänge verweigert mit der Begründung, es könne nicht für ihre Sicherheit garantiert werden, da in der JVA viele Neonazis inhaftiert seien. Darüber hinaus wurden einige Angeklagte von den Wachmännern beschimpft und bedroht.

Da die Umstände ein rechtsstaatliches Verfahren und eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht ermöglichten, beschränkten sich VerteidigerInnen darauf, die Vorgehensweise von Staatsanwaltschaft und Gericht zu kritisieren und Erklärungen abzugeben.

Im Verfahren gegen einen 20-Jährigen Philosophiestudenten aus Deutschland beispielsweise stützte sich die Verurteilung auf eine lückenhafte schriftliche Aussage eines Polizeibeamten. Darin wurde behauptet, der Angeklagte habe am 2. Juni vier oder fünf Flaschen oder Steine in eine unbekannte Richtung geworfen. Weder wurde klar, ob es sich um Glas- oder Plastikflaschen, noch wie viele es gewesen sein sollen, weder ob es sich um Kieselsteine noch ob es sich um Pflastersteine gehandelt haben soll. Präzisere Angaben wurden nicht gemacht, dennoch wurde der nicht vorbestrafte 20-Jährige, der die Tat bestritten hat, zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Auch in anderen Verfahren mangelte es an präzisen Tatvorwürfen und Zuschreibungen; immer wieder blieb in den polizeilichen Aussagen unklar, wo, wann und aus welcher Entfernung und in welche Richtung geworfen worden sein soll.

Ein Großteil der Angeklagten bestritt die Tatvorwürfe.

Die Atmosphäre der Verfahren war geprägt von beleidigenden Äußerungen des Staatsanwalts gegen Angeklagte und VerteidigerInnen. So bezeichnete der Staatsanwalt die Angeklagten als “Chaoten” und Mitglieder des “schwarzen Blocks”, obwohl keinem der Angeklagten vorgeworfen worden war, vermummt gewesen oder aus dem Schwarzen Block heraus agiert zu haben. Einen Angeklagten beleidigte der Staatsanwalt als “Durchgeknallten”. Zwei VerteidigerInnen unterstellte er, er bezweifle, dass sie Jura studiert hätten.

Der zuständige Einzelrichter hatte zudem von vornherein klar gemacht, dass er keine Einzelfälle betrachten wolle und dass es nicht vorstellbar sei, dass Polizisten lügen würden. “Zur Verteidigung der Rechtsordnung” könne er auch keine Bewährungsstrafen verhängen.

“Bei den Schnellverfahren pünktlich zum Ankunft der Delegationen handelt es sich in erster Linie um ein Instrument der Abschreckung”, sagt Rechtsanwältin Christina Klemm, “die mit einem fairen Verfahren nichts zu tun haben. Hier agieren Justiz und Polizei Seite an Seite.”

Für weitere Informationen erreichen Sie den Presseservice des Legal Teams/Anwaltlicher Notdienst unter den Telefonnummern: 01577-4704760, 0163-6195151, 0179-4608473.