2007-06-05
AP/ Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Eilanträge von Gipfelgegnern gegen Beschränkungen geplanter Demonstrationen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel abgelehnt. Das teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Damit gelten die von den Vorinstanzen erlassenen Auflagen im Falle zweier am heutigen Dienstag geplanter Kundgebungen.
Der eine Antrag betraf eine beim Flughafen Rostock-Laage geplante Demonstration, auf dem am Abend US-Präsident George W. Bush erwartet wurde. Die Demonstration war nur unter Auflagen zugelassen worden, der Eilantrag gegen diese wurde abgelehnt. Die Demonstranten könnten etwa 500 Meter vom Flugplatz entfernt im Bereich einer Buswendeschleife demonstrieren, was eine «hinreichende Nähe» sei, befand das Gericht.
Der andere Antrag betraf eine unmittelbar am Sicherheitszaun geplante Mahnwache anlässlich des 40. Jahrestags des Sechs-Tage-Kriegs, die ebenfalls nur unter Beschränkungen zugelassen worden war, unter anderem die Teilnehmerzahl betreffend. Auch dieser Eilantrag wurde der Mitteilung zufolge wegen nicht hinreichender Begründung als unzulässig abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.