2007-06-05
Campinski Pressegruppe
Pressemitteilung
5. Juni 2007
Heute wurde erneut ein Kundgebung im Rahmen der G8-Proteste von den
VeranstalterInnen mit der Begründung abgesagt, dass die Auflagen massiv gegen
die Versammlungsfreiheit verstoßen.
Bereits vor zwei Monaten hatte die Organisation Jüdische Stimme für gerechten
Frieden in Nahost zusammen mit der Gruppe „Israelis gegen G8“ eine Gedenkfeier
für die Opfer der heute vor 40 Jahren begonnenen Besetzung im Westjordanland
und Gaza-Streifen vor dem Zaun um Heiligendamm angemeldet. Erst am 16. Mai kam
die Ablehnung der Polizeibehörden. „Gegen dieses Verbot haben wir vor dem
Verwaltungsgericht geklagt,“ so Yossi von der Gruppe „Israelis gegen G8“.
Das Verwaltungsgericht gab den Veranstaltern in dem Sinne Recht, dass die
Veranstaltung 200 Meter vom Zaun mit 80 Teilnehmern erlaubt wurde. Weitere
Auflagen gab es nicht. Gegen diese Entscheidung ging die Kavala in Berufung.
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald kam am Sonntag, den 3.
Juni. Hierin erließ das Gericht folgende Auflagen: Die Gedenkfeier sollte 200
Meter vor dem Zaun und 100 Meter entfernt der Straße stattfinden. Eine weitere
Auflage war, dass alle TeilnehmerInnen 24 Stunden vor der Aktion namentlich
bekannt sein müssten. „Eine solche Auflage ist inakzeptabel,“ so Yossi.
Die Anmelder wandten sich ans Bundesverfassungsgericht, das heute, eine halbe
Stunde vor Beginn der Veranstaltung, die Auflagen bestätigte. Daraufhin sagten
die Veranstlater die Gedenkfeier ab. „Wir, die „Jüdische Stimme für gerechten
Frieden“ und „Israelis gegen G8“ werden diese Auflagen nicht akzeptieren. Das
ist ein weiterer Versuch, unsere Proteste unmöglich zu machen. Wir haben das
Recht zu demonstrieren friedlich und unseren Widerstand gegen die Kriegspolitik
der G8 zu zeigen, an den Orten, wo wir gesehen und gehört werden und nicht mit
der lächerlichen Auflage schon vorher unsere Personalien abzugeben,“ so Yossi
von Israelis gegen G8.