2007-06-05
05.06.2007: Karlsruhe/MVregio Das Bundesverfassungsgericht wird noch am (heutigen) Dienstag über zwei der insgesamt drei Beschwerden von Globalisierungskritikern zum G8-Gipfel entscheiden.
Beschlüsse zu einer Mahnwache am Tagungsort und zu einer Demonstration am Flugplatz Rostock-Laage sollten schnell beraten werden, sagte eine Sprecherin des höchsten deutschen Gerichts heute in Karlsruhe auf Anfrage. Eine Entscheidung zum geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm sei wahrscheinlich erst für diesen Mittwoch zu erwarten. Insgesamt lagen bis zum Vormittag drei Verfassungsbeschwerden zu Versammlungsverboten und Auflagen rund um den Tagungsort vor.
Zunächst wird nach Angaben der Sprecherin über die Beschwerde zur Mahnwache entschieden. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald hatte die Wache am Gelände des G8-Gipfels nur unter strengen Auflagen erlaubt. Danach dürfen an diesem Dienstag maximal 15 Menschen an der Veranstaltung teilnehmen, außerdem müssen sich die Teilnehmer 24 Stunden vor Beginn namentlich bei der Polizei anmelden. Auch gegen Beschränkungen der Teilnehmerzahlen von angemeldeten Demonstrationen am Flughafen Rostock-Laage war Beschwerde eingereicht worden. Die Anwälte sehen in diesen Fällen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt.
Die Verfassungsrichter müssen zudem über einen für Donnerstag geplanten Sternmarsch nach Heiligendamm entscheiden, gegen das die Polizei ein Versammlungsverbot verhängt hatte. Das "Sternmarsch- Bündnis" will erreichen, am Tagungsort des Gipfels protestieren zu können. Dem Versammlungsverbot zufolge sind von Dienstag bis Freitag in einer bis zu sechs Kilometer breiten Bannmeile rund um Heiligendamm keine Demonstrationen möglich. Eine Entscheidung zum Sternmarsch noch an diesem Dienstag sei "eher unwahrscheinlich", sagte die Gerichtssprecherin.
MVregio Landesdienst mv/dpa/ka