2007-06-02 

Spiegel-Online: HEILIGENDAMM: G-8-Kritiker wollen Sternmarsch notfalls in Karlsruhe durchsetzen

Nach dem Auftaktwochenende in Heiligendamm will das Sternmarsch-Bündnis wahrscheinlich das Bundesverfassungsgericht anrufen: Das soll den Marsch nach Heiligendamm doch auf der geplanten Route erlauben. Nach dem Demo-Verbot sprachen G8-Kritiker von einem “schwarzen Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland”.

Greifswald - Erst nach dem Wochenende will das Sternmarsch-Bündnis entscheiden, ob es zur Durchsetzung der für Donnerstag geplanten Protestaktion vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wird. “Wir werden genau prüfen, welche Erfolgsaussichten ein Eilantrag hat”, sagte Anwalt Carsten Gericke. Zudem solle der Verlauf der Demonstrationen am Samstag und eventuell auch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald zu den Protesten am Flughafen Rostock-Laage abgewartet werden. Rechtsanwältin Ulrike Donat sprach “von einem schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald hatte das Demonstrationsverbot in zweiter Instanz bestätigt und damit ein teilweise anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin aufgehoben. Nach Ansicht des OVG verstößt das umfassende Demonstrationsverbot nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Den Globalisierungsgegnern, die ursprünglich am kommenden Donnerstag auf sechs Routen bis in den G-8-Tagungsort Heiligendamm marschieren wollten, sei es zuzumuten, auf einer fünf Kilometer entfernten Bundesstraße ihren Protest zum Ausdruck zu bringen.
Die Demonstranten sind entsetzt. Das Gericht habe die Bestätigung des Verbots unter anderem mit der bloßen Befürchtung begründet, auswärtige Beziehungen der Bundesregierung zu “fremden Staaten” könnten durch Versammlungen belastet und Protestkundgebungen in unmittelbarer Nähe der Staatsoberhäupter als “unfreundlicher Akt” empfunden werden, sagte Anwältin Donat.

“Dies ist ein schwerer Rückschlag für den friedlichen Protest im G8- Umfeld und ein schwarzer Tag für die Versammlungsfreiheit in Deutschland”, sagte ihr Kollege Carsten Gericke. Mit dem Urteil erfahre der Konflikt zwischen Demonstranten und Polizei eine weitere Zuspitzung.

Berlins Innensenator Ehrhart Körting kritisierte die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern indirekt. Es sei fraglich, ob Bundeskanzlerin Angela Merkel tatsächlich einen kilometerweiten Abstand von den Demonstranten brauche. “Das hat sie wirklich nicht nötig”, sagte Körting heute zum Auftakt des zweiten Tages der Innenministerkonferenz in Berlin. Das Thema werde auf der Konferenz sicherlich noch eine Rolle spielen, erklärte der SPD-Politiker, der Vorsitzender der Tagung ist. “Ich bin sicher, das wird noch mal vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden”, sagte Körting. Es stehe ihm aber nicht zu, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zu kommentieren.

Er erwarte einen friedlichen Verlauf der Demonstrationen, befürchte aber, dass die Sicherheitsvorkehrungen in Heiligendamm zu sehr zu Lasten des Grundrechts auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit gehen.

als/AFP/dpa/Reuters

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