2007-06-01
Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Globalisierungsgegner aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt. Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun zuvor deutlich eingeschränkt hatte.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts, “jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmässig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit”, erklärten die Richter in einer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung. Sie gestatteten aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.
Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam in diesem Fall nun Recht.
“Hände weg vom Demonstrationsrecht”
DGB-Chef Michael Sommer bezeichnete die aktuelle Entwicklung als “äußerst bedenklich”. Natürlich müssten Demonstrationen eindeutig friedlich und gewaltfrei angelegt sein, sagte Sommer der “Berliner Zeitung”. Es gehe aber nicht an, dass Politik oder Sicherheitsbehörden erst einen Teil der Demonstranten kriminalisierten, um dann unter dem Vorwand präventiver Maßnahmen die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit abzubauen. “Wir sagen den Politikern: Lasst es bleiben, Hände weg vom Demonstrationsrecht!”, sagte Sommer.
Auch die FDP-Jugendorganisation Julis kritisierte die Demonstrationsverbote vor dem G8-Tagungsort in Heiligendamm. “Auch am Zaun in Heiligendamm muss in Sichtweite des Gipfelortes demonstriert werden können”, sagte Juli-Chef Johannes Vogel der “Berliner Zeitung”. Die Ziele des G8-Gipfels müssten kontrovers diskutiert werden können. Dazu gehöre selbstverständlich das Recht auf friedliche Demonstrationen.
Stand: 01.06.2007 04:42 Uhr