2007-06-01
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.
Pressemitteilung
Dem Redakteur der polnischen Ausgabe der Le Monde Diplomatique, Kamil Majchrzak wurde zunächst eine Akkreditierung für den G8 Gipfel in Heiligendamm erteilt. Diese wurde ihm jedoch ohne Benennung von Gründen am 30.05.2007 wieder entzogen. Beim Versuch der Klärung wurde er seitens der Bundespresseagentur (BPA) an das BKA verwiesen. Der “Bescheid” über den Entzug der Akkreditierung enthielt weder Unterschrift, noch Dienststellenangabe. Auch eine Widerspruchsbelehrung fehlte.
Mittlerweile hat Majchrzak Widerspruch eingereicht. Da in der Akkreditierungsstelle in Kühlungsborn eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs nicht anerkannt wird, reicht der Anwalt des Journalisten nun Klage beim Verwaltungsgericht ein.
„Der anwaltliche Notdienst des RAV sieht in dem Umgang der BPA mit Akkreditierungen einen Eingriff in die Pressefreiheit. Es drängt sich der Eindruck auf, dass auf diese Weise eine kritische Berichterstattung verhindert werden soll“, so Sönke Hilbrans, der Anwalt des Betroffenen.
md