2007-06-01 

Verfassungsschutz: “taz”-Redakteur darf nicht zum G-8-Gipfel

Das Bundespresseamt hat dem langjährigen Redakteur der Berliner “tageszeitung” Felix Lee eine Arbeits-Akkreditierung für das Pressezentrum des G-8-Gipfels verweigert. Die Ablehnung erfolgte auf Empfehlung des Bundeskriminalamtes.

Berlin - Zunächst sei die Ablehnung des Redakteurs der “tageszeitung” (”taz”) ohne Nennung von Gründen mit Verweis auf eine entsprechende Empfehlung des Bundeskriminalamts (BKA) erfolgt, sagte der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung, Reiner Metzger. Dort sei die Auskunft erteilt worden, dass der Verfassungsschutz Einwände gegen die Zulassung des Journalisten geltend gemacht habe.

Die Zeitung stellte dem Bundespresseamt laut Metzger nun eine Frist bis Freitagmittag. Sollte bis dahin keine Erlaubnis für die Zulassung des Mannes zum internationalen Pressezentrum vorliegen, werde die Zeitung “auf jeden Fall” eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen.

Lee ist derzeit G-8-Berichterstatter für die “taz”. In dieser Funktion habe er Interviews mit G-8-Gegnern gemacht und die Anti-Globalisierungsbewegung für die Zeitung abgebildet, sagte Metzger.

Metzger nannte noch drei weitere Fälle, in denen Journalisten keine Zulassung für das Pressezentrum in Kühlungsborn etwa acht Kilometer vom Tagungsort Heiligendamm entfernt erhalten hätten. Dabei handele es sich um einen freien Kameramann, eine freie Fotografin sowie einen polnischen Journalisten.