2007-05-30 

tagesspiegel: Demonstranten dürfen G 8 begrüßen Verwaltungsgericht kippt Versammlungsverbote am Flughafen

Rostock erwartet 100 000

(30.05.2007)
Von Hannes Heine, Hans Monath und Matthias Schlegel
Berlin/Schwerin - Eine Woche vor dem Gipfel der führenden Industriestaaten und Russlands (G 8) im Ostseebad Heiligendamm haben die Sicherheitsplanungen der Polizei einen weiteren Rückschlag erlitten. Das Schweriner Verwaltungsgericht hob am Dienstag in einem Eilverfahren ein von der Polizei verhängtes Demonstrationsverbot für G-8-Kritiker teilweise auf. Danach können drei für den 5. und 6. Juni angemeldete Kundgebungen um den Militärflughafen in Rostock- Laage unter Auflagen stattfinden. Die Auflagen betreffen etwa die Freihaltung von Straßenkreuzungen und die Sicherheit der Crashtore des Flughafens, sagte Gerichtssprecher Christoph Voetlause dem Tagesspiegel.

Bereits am Freitag hatte das Gericht entschieden, dass sich Demonstranten bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den Tagungsort des Gipfels nähern dürfen. Die Polizeidirektion Rostock hatte vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun erlassen. Gegen den Beschluss vom Freitag haben Polizei und Anmelder Beschwerde eingelegt. Die mündliche Verhandlung dazu ist vom Oberverwaltungsgericht Greifswald für Mittwoch anberaumt. Auch gegen den Richterspruch vom Dienstag hat der Berliner Anwalt der G-8-Gegner, Hans-Eberhard Schultz, Einspruch eingelegt. So führten etwa die Auflagen für die in Weitendorf angemeldete Demonstration dazu, dass der Protest von den G-8-Teilnehmern gar nicht wahrgenommen werden könne, sagte er dem Tagesspiegel.

Die Anmelder des Flughafen-Aktionstages gegen Krieg, Folter und Militarisierung, ein Kreis bundesweiter Gruppen aus der Friedensbewegung bis hin zur radikalen Linken, rechnet mit 1000 Teilnehmern je Kundgebung. Ziel sei es, den acht mächtigsten Staatschefs direkt am Flughafen laut zu verkünden, „dass sie hier nicht willkommen sind“.

Freude bei den Demonstranten löste am Dienstag auch ein Urteil des Landgerichts Lüneburg aus. Das Gericht stellte in einem jetzt veröffentlichten Urteil fest, dass die dreitägige Ingewahrsamsnahme eines Anti-Atom-Aktivisten beim Castor- Transport in Gorleben 2001 rechtswidrig war. Der bloße Aufenthalt in einer Demonstrationsverbotszone sei nicht in jedem Falle für eine dauerhafte Festsetzung durch die Polizei ausreichend. Das Gleiche müsse für die Sicherheitszone um den G-8-Tagungsort in Heiligendamm auch gelten, hieß es von Gipfelgegnern.

Nach den Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Polizisten am Rande des Asien-Europa-Treffens in Hamburg kritisierten G-8-Gegner die Strategie der Polizei. Das Verhalten der Beamten bei der Demonstration am Montag habe zu einer Eskalation beigetragen, sagte ein Attac-Sprecher. Kritik kam auch von Politikern der Grünen und der Linkspartei.

Zur Auftaktdemonstration gegen den G-8-Gipfel werden am Sonnabend mehr als 100 000 Menschen in Rostock erwartet. Nach Angaben der Veranstalter kommen mehr als 400 Busse zum Einsatz, allein 40 aus Berlin. Die Polizei setzt während des Gipfels etwa 16 000 Beamte aus dem gesamten Bundesgebiet ein.

[http://www.tagesspiegel.de/politik/archiv/30.05.2007/3297713.asp]