2007-05-28
Florian Rötzer 25.05.2007
Nach dem Verwaltungsgericht Schwerin dürfen sich die Teilnehmer des geplanten Sternmarsches nun bis auf 200 Meter dem Sicherheitszaun um den G8-Tagungsort nähern
Das Bündnis für die Organisation des Sternmarsches, der für den 7. Juni geplant ist, haben mit ihrer Beschwerde vor dem Verwaltungsgericht Schwerin einen Teilerfolg erzielt. Das allgemeine Verbot von Protestaktionen in einem Umkreis von 5-10 km um den Sicherheitszaun in Heiligendamm, das die Polizeidirektion Rostock verfügt hat ([local] Die "internationalen Interessen" Deutschlands gegen die der Demonstranten), wurde vom Gericht auf den eingezäunten Versammlungsort Heiligendamm und eine 200 Meter breite Pufferzone vor dem Zaun beschränkt.
Damit kann der Sternmarsch fast wie geplant stattfinden, und damit teilweise auch die beabsichtigten Blockaden. Allerdings könnte der Beschluss vom Oberverwaltungsgericht wieder aufgehoben werden. Auch die jetzt auferlegten Beschränkungen könnten von den Veranstaltern noch angefochten werden. Weitere Klagen wie gegen das Versammlungsverbot im Umkreis des Flughafens Laage ([local] "Die rechtlichen Argumente sind auf unserer Seite") oder für eine von der "Jüdischen Stimme" beantragte Kundgebung am Sicherheitszaun am 5. Juni stehen noch an.
Grafik des Sternmarsch-Bündnisses
Die Anwälte der Organisatoren des Sternmarsches hatten der Polizei vorgeworfen, sich von Anfang an auf das Versammlungsverbot festegelegt zu haben: "Andere deeskalierende und gestufte Konzepte wurden zu keinem Zeitpunkt erwogen." Das aus präventiven Gründen verhängte weiträumige Demonstrationsverbot kritisierten als unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte:
"Mit der Begründung 'polizeilicher Notstand' werden Rechte und Grundrechte der Bürger außer Kraft gesetzt. Die Annahme, jedes politische Großereignis verursache einen "polizeilichen Notstand", wäre ein Armutszeugnis für den Rechtsstaat, der dann ohne Not bürgerliche Freiheiten regelmäßig per Allgemeinverfügung außer Kraft setzen könnte.
Das [extern] Verwaltungsgericht Schwerin [extern] begründete die teilweise Aufhebung der Allgemeinverfügung damit, "dass den von der Versammlungsbehörde vorgetragenen Sicherheitsbedenken bezogen auf die äußere Zone in einer das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schonenderen Weise durch den Erlass von Auflagen Rechnung getragen werden kann."
Die zuständige 1. Kammer des Gerichts hat dieses Versammlungsverbot im Wesentlichen nur insoweit für rechtmäßig erachtet, als es das Gebiet innerhalb des zwischenzeitlich errichteten Zaunes zuzüglich einer Pufferzone von 200 m betrifft. Soweit das Versammlungsverbot darüber hinausgeht, ist es für rechtswidrig erachtet und dementsprechend außer Vollzug gesetzt worden.
Das Gericht hat damit den Sternmarsch auf vier der ursprünglich sechs beantragten Routenführungen nach Heiligendamm beschränkt, um so sicherzustellen, "dass im Falle etwaiger Rettungseinsätze, aber auch für sonstige Zwecke eine freie Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan gegeben ist." Die Veranstalter müssen auch dafür sorgen, dass die Bahn nach Heiligendamm nicht behindert und die Gleise nicht betreten werden.
"Natürlich freuen wir uns dass das Demonstrationsrecht in erster Instanz bestätigt wurde. Ein dickes Lob an die Anwälte!", [extern] erklären Susanne Spemberg und Peter Kromrey vom Sternmarsch-Bündnis. "Wir stellen allerdings weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage. Ob wir Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen wird sich in den nächsten Tagen klären."
Die Bundeswehr hat das seit Jahren umstrittene Militärgelände Bombodrom wegen der vom Bündnis [extern] No War – No G8 angekündigte Protestaktionen, die vom 31. Mai bis 1. Juni unter dem Motto "Jedes Ziel ist ein Zuhause" stattfinden sollen, für eine Woche gesperrt. Damit soll verhindert werden, dass es zu Konfrontationen kommt. Förster, Walsarbeiter, Imker und Jäger dürfen während der Woche nicht mehr auf das 14.000 Hektar große Gelände, um das herum und auf dem das Bündnis Hütten aufstellen wollte. Geplant waren auch Aktionen im Bombodrom: "Wir verstehen die Besiedelung als eine Aktion Zivilen Ungehorsams, bei der wir bewusst und offen diejenigen Gesetze und Verordnungen übertreten, die Teile der Heidelandschaft gegen den Willen der Bevölkerung als militärisches Sperrgebiet definieren."
Gefordert wird eine zivile Nutzung des Geländes. Die Bundeswehr will das Gelände für Tiefflüge nutzen ([local] Zum Training für schnelle Kriseneinsätze benötigt), Anwohner und Bürgerinitiativen protestieren seit 1992 dagegen.
[http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25370/1.html]