2007-05-26 

NDR: Neue Beschwerde gegen Versammlungsverbot um Heiligendamm

Nach der Polizei haben auch die G8-Aktivisten beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Beschwerde gegen eine
Entscheidung der Vorinstanz zum Versammlungsverbot in Heiligendamm eingelegt. “Mit dem Beschluss sind inakzeptable Auflagen für uns verbunden”, begründete am Sonnabend in Rostock ein Sprecher des Organisationsteams für den Sternmarsch zum Tagungsort am 7. Juni den erneuten Gang vor Gericht. Nach wie vor planten die Veranstalter direkt vor dem Kempinski Grand Hotel in Heiligendamm eine Abschlusskundgebung – allerdings mit weniger Teilnehmern. “Wir wollen
nicht mehr mit allen Demonstranten, sondern nur mit 600 Leuten bis zum Kempinski Grand Hotel”, so der Sprecher. Die Polizei hatte bei ursprünglich geschätzten 11.000 Demonstranten innerhalb des Sicherheitszauns “polizeilichen Notstand” befürchtet und dort Proteste untersagt.

Gericht kippt Demo-Verbot

Das Schweriner Verwaltungsgericht hatte am Freitag das Versammlungsverbot teilweise außer Vollzug gesetzt. Dagegen hatte bereits die Polizei Rostock Beschwerde eingelegt. Zudem ist noch eine Klage gegen das Demonstrationsverbot am Flughafen Rostock-Laage anhängig.

Laut Verwaltungsgericht bezieht sich der Beschluss nur auf den für den 7. Juni geplanten Sternmarsch. Danach gilt das Versammlungsverbot nur für den eingezäunten Versammlungsort Heiligendamm und die 200 Meter breite Pufferzone. Der Sternmarsch könne zwar stattfinden, die geplante Schlusskundgebung an der Seebrücke des Tagungsortes bleibe aber verboten.

Auflagen für den Sternmarsch

Die Richter waren der Ansicht, dass durch Auflagen den Sicherheitsbedenken der Versammlungsbehörden in der äußeren Zone Rechnung getragen werden kann. Wie NDR 1 Radio MV berichtete, sollen sich die Organisatoren des geplanten Sternmarsches auf die von ihnen vorgeschlagene Route beschränken und eine Straßenverbindung von Heiligendamm in Richtung Bad Doberan freihalten. Außerdem sollen sie dafür Sorge tragen, dass die Gleisanlagen der Molli-Bahn nicht betreten werden. Und auch der Zugang nach Heiligendamm über eine Kontrollstelle an der Küste darf nicht behindert werden.

“Polizei in die Schranken gewiesen”

Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den G8-Gipfel, Monty Schädel, zeigte sich erfreut über die Entscheidung. “Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden”, sagte er. Die Demonstrationsplanungen für den Sternmarsch auf Heiligendamm und die Blockaden der Zufahrtswege zum Tagungsort könnten nun weitergetrieben werden. Das mit der Organisation des Sternmarsches beauftragte “Sternmarsch-Bündnis” hatte bereits am Freitag mitgeteilt: “Wir stellen weiterhin das Demonstrationsverbot innerhalb des Zauns in Frage.”

Eilverfahren gegen Demonstrationsverbot

Das Sternmarsch-Bündnis hatte gegen die angekündigte kilometerbreite Bannmeile um den G8-Veranstaltungsort geklagt. Es hatte vor einer Woche beim Verwaltungsgericht Schwerin ein Eilverfahren gegen das für diesen Bereich vorgesehene Demonstrationsverbot beantragt. Die Polizei will über eine sogenannte Allgemeinverfügung alle Demonstrationen in einem bestimmten Radius um Heiligendamm und um den Flughafen Rostock-Laage für Anfang Juni untersagen. Begründet wurde diese Maßnahme mit dem störungsfreien Ablauf des Weltwirtschaftsgipfels.

Stand: 26.05.2007 14:46

[http://www1.ndr.de/nachrichten/g8/demoerlaubt2.html]