2007-05-25
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat ein von der Polizei zum G8-Gipfel großräumig verhängtes Versammlungsverbot um den Tagungsort Heiligendamm teilweise aufgehoben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, halten die Richter nur ein Verbot von 200 Metern vor dem Sperrzaun um das Seebad für rechtmäßig.
Die Veranstalter eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches nach Heiligendamm hatten gegen das Demonstrationsverbot geklagt. Die Rostocker Polizei wollte die Globalisierungsgegner nicht in eine Sperrzone mehrere Kilometer vor dem Zaun um den Tagungsort einlassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ist möglich, wie das Gericht mitteilte. (nz/AP/dpa)